Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten Inanspruchnahme des Arztes liegende
Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit
auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine
rückwirkende Bescheinigung über das ...
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- 15.06.2008, 01:41
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Wer kann mir einen Rat geben?
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- 13.06.2008, 09:54
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Wechsel von AOK Hessen zu TK
- Antworten: 4
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Hallo,
Wenn Sie wechseln, besteht eine Wartefrist von zwei vollen Monaten. Wenn Sie zum Beispiel Ihre bisherige Krankenkasse irgendwann im Juni (Eingangsdatum bei der Versicherung) kündigen, gelten die zwei Folgemonate Juli und August als Wartefrist. Ab 01. September sind Sie dann Mitglied der neuen ...
Wenn Sie wechseln, besteht eine Wartefrist von zwei vollen Monaten. Wenn Sie zum Beispiel Ihre bisherige Krankenkasse irgendwann im Juni (Eingangsdatum bei der Versicherung) kündigen, gelten die zwei Folgemonate Juli und August als Wartefrist. Ab 01. September sind Sie dann Mitglied der neuen ...