Bescheide beinhalten meist Schlechtes für den Versicherten.
Wenn nun keine Bescheide zugestellt werden können, seien Sie doch froh.
Damit werden Diese nicht wirksam, vor allen Dingen, wenn die Versicherung das mit den Adressen selbst nicht hinbekommt.
Und wenn der Zoll vor der Tür steht und pfänden ...
Die Suche ergab 14 Treffer
- 07.05.2009, 15:53
- Forum: Erfahrungsberichte zu einzelnen Krankenkassen
- Thema: Auf keinen Fall ktpBKK!
- Antworten: 1
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- 07.05.2009, 11:56
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: Student in Gleitzone - trotzdem vollen KK Beitrag
- Antworten: 9
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"Pflichtversicherung als Arbeitnehmer geht nicht, weil Du Student bist..."
Natürlich geht das! Man muss eben regelmäßig 20 Stunden und 1 Minute in der Woche arbeiten -> dann ist man sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer.
Das machen viele Studierende so, um eben in der Arbeitslosenversicherung ...
Natürlich geht das! Man muss eben regelmäßig 20 Stunden und 1 Minute in der Woche arbeiten -> dann ist man sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer.
Das machen viele Studierende so, um eben in der Arbeitslosenversicherung ...
- 07.05.2009, 11:53
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: Familienversicherungsgrenze: KVdS - Inkonsistente Berechnung
- Antworten: 3
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- 07.05.2009, 11:48
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Krankenversicherung nach Härtefallregelung.
- Antworten: 9
- Zugriffe: 11732
Der deutsche Versicherungszahler kann mit Sicherheit nichts dafür, dass die Ukrainer Präsidenten wie Gravchuk, Kutschma und Jutschenko gewählt haben. Fragen Sie doch bitte Ihre Mutter, wieso sie diese Herrschaften gewählt hat.
Wieso soll das deutsche Krankenversicherungssystem jetzt ausbaden, was ...
Wieso soll das deutsche Krankenversicherungssystem jetzt ausbaden, was ...
- 03.03.2009, 22:19
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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- 03.03.2009, 22:17
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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- 03.03.2009, 17:56
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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- 03.03.2009, 16:58
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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- 03.03.2009, 01:43
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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- 03.03.2009, 01:41
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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- 02.03.2009, 20:52
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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Mein Gewerbe ist schon seit 3 Jahren angemeldet. In der Hauptsache habe ich studiert und eben in den Semesterferien die meisten Kundenaufträge abgearbeitet.
Mit dem Ende meines Studiums werde ich nun mehr Kundenaufträge akquirieren und abarbeiten. Im April will ich aber wirklich im Ausland ausgiebig ...
Mit dem Ende meines Studiums werde ich nun mehr Kundenaufträge akquirieren und abarbeiten. Im April will ich aber wirklich im Ausland ausgiebig ...
- 02.03.2009, 18:50
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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- 02.03.2009, 12:26
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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- 01.03.2009, 22:37
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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§ 190 Abs. 9 SGB V ????
Hallo,
im § 190 Abs. 9 SGB V steht:
"(9) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben."
Verstehe ich Das richtig:
Ich graduiere am 31.03.09, d.h. am 31.03.09 endet mein Studium ...
im § 190 Abs. 9 SGB V steht:
"(9) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben."
Verstehe ich Das richtig:
Ich graduiere am 31.03.09, d.h. am 31.03.09 endet mein Studium ...