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- 07.05.2009, 15:53
- Forum: Erfahrungsberichte zu einzelnen Krankenkassen
- Thema: Auf keinen Fall ktpBKK!
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Bescheide beinhalten meist Schlechtes für den Versicherten. Wenn nun keine Bescheide zugestellt werden können, seien Sie doch froh. Damit werden Diese nicht wirksam, vor allen Dingen, wenn die Versicherung das mit den Adressen selbst nicht hinbekommt. Und wenn der Zoll vor der Tür steht und pfänden ...
- 07.05.2009, 11:56
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: Student in Gleitzone - trotzdem vollen KK Beitrag
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- 07.05.2009, 11:53
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: Familienversicherungsgrenze: KVdS - Inkonsistente Berechnung
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Kündigen Sie bitte Ihre Krankenkasse! Rechtlich ändert das zwar nichts an dem Anspruch, den die Krankenkasse gegen Ihren Sohn hat - aber vielleicht bewegt Ihre Kündigung die Kasse dazu, noch einmal genauer hinzuschauen. Sie können ja nach einem positiven Bescheid von der Kündigung zurücktreten, inde...
- 07.05.2009, 11:48
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Krankenversicherung nach Härtefallregelung.
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Der deutsche Versicherungszahler kann mit Sicherheit nichts dafür, dass die Ukrainer Präsidenten wie Gravchuk, Kutschma und Jutschenko gewählt haben. Fragen Sie doch bitte Ihre Mutter, wieso sie diese Herrschaften gewählt hat. Wieso soll das deutsche Krankenversicherungssystem jetzt ausbaden, was di...
- 03.03.2009, 22:19
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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- 03.03.2009, 22:17
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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Doch man kommt ganz einfach in die GKV mit 54 zurück. Bei einem guten Bekannten, der eine Firma hat (sollte möglichst nicht verwandt sein), einen EUR 401,- Job annehmen. Das braucht nur 3 Monate zu gehen. Daneben sollte die Selbstständigkeit für diesen Zeitraum aufgegeben werden --> und schon ist ma...
- 03.03.2009, 17:56
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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Nur weil du denkst das es eben reicht, heißt das nicht das gesetzmäßig alle Voraussetzungen erfüllt sind. Mit einem Bescheid bist du auf der sicheren Seite! Wo kann man diese gesetzlichen Regelungen nachlesen (Rundschreiben, SGB) ??? Ich habe den Eindruck, dass Ihr alle etwas Falsches unter einem G...
- 03.03.2009, 16:58
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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Ich verstehe Euch nicht - Welche Beurteilung? Ich habe mein Studium in der Regelstudienzeit absolviert. Ich habe pro Semester im Schnitt etwa 40 ETCS Leistungspunkte gesammelt. Die Semesterzeugnisse belegen das. Das sollte doch reichen, um nachzuweisen, dass ich überwiegend Studierender bin. Was sag...
- 03.03.2009, 01:43
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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aber es gibt viele Studenten, die nach Ablauf des Semester mit der Exma nicht sofort eine Arbeitsstelle haben oder ALG beziehen. für die ist kommt dieser Paragraph natürlich gerade richtig. Bei ALG zahlt doch das Arbeitsamt die Krankenkassenbeiträge. Ich kenne nur ganz wenige Studierende, die währe...
- 03.03.2009, 01:41
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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Ich gehe mal davon aus, dass Deine Kasse bereits von Deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit weiß. Daher müssten die eigentlich selber nachfragen, wie sich die Sache ab 4/09 gestaltet. Wie gesagt, eigentlich Nein, wieso sollte die Kasse Das wissen? Ich habe in der Hauptsache studiert (welches ich...
- 02.03.2009, 20:52
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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Mein Gewerbe ist schon seit 3 Jahren angemeldet. In der Hauptsache habe ich studiert und eben in den Semesterferien die meisten Kundenaufträge abgearbeitet. Mit dem Ende meines Studiums werde ich nun mehr Kundenaufträge akquirieren und abarbeiten. Im April will ich aber wirklich im Ausland ausgiebig...
- 02.03.2009, 18:50
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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Und im welchen Fall ist dieser Paragraph § 190 Abs. 9 SGB V überhaupt relevant? Die vollständige Selbstständigkeit könnte ich ja erst ab 01.05.09 aufnehmen, wobei es bei Selbstständigkeit schwer auszumachen ist, wann man vollständig selbstständig und wann nicht. Und im April mache ich eben Urlaub. W...
- 02.03.2009, 12:26
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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Ist meine Frage so schwierig? Diese Frage wurde ja schon mal in diesem Forum beantwortet. Nur wenn ich den Paragraphen lese, kommen mir Zweifel an der gemachten Aussage von mmb.cgn. Hi, wenn Dein Studium Ende März endet, wirst Du Dich direkt ab April anders versichern müssen. Wenn also keine Beschäf...
- 01.03.2009, 22:37
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: § 190 Abs. 9 SGB V ????
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§ 190 Abs. 9 SGB V ????
Hallo, im § 190 Abs. 9 SGB V steht: "(9) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben." Verstehe ich Das richtig: Ich graduiere am 31.03.09, d.h. am 31.03.09 endet mein S...