Danke für Ihre Hilfe.
Ich blick da langsam nicht mehr durch. Am besten ich rufe morgen mal bei meiner KK an.
LG Micki
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- 10.08.2008, 13:37
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
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- 09.08.2008, 11:21
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Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
es sind 42 Kalendertage. Eine 5 Tage - Woche ist nicht von Relevanz.
LG, Fee
Danke für die Antwort.
Habe auf der Seite der IKK (Entgeltfortzahlung) eine Berechnung gefunden, wo es nach Werktagen ging.
ikk.de/ikk/generator/ikk/fuer-arbeitgeber/sozialversicherung-im-betrieb/98718,i=l.html
- 09.08.2008, 00:23
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- Thema: Lohnfortzahlung
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Lohnfortzahlung
Hallo,
ich war mehrmals wegen meiner Bandscheibe krankgeschrieben.
Mein ehemaliger Arbeitgeber will nun prüfen lassen ob eine Fortsetzungserkrankung bestand. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht ja für 42 Tage. Nun meine Frage: sind es 42 Arbeitstage oder Werktage oder wie???? Habe eine 5Tage ...
ich war mehrmals wegen meiner Bandscheibe krankgeschrieben.
Mein ehemaliger Arbeitgeber will nun prüfen lassen ob eine Fortsetzungserkrankung bestand. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht ja für 42 Tage. Nun meine Frage: sind es 42 Arbeitstage oder Werktage oder wie???? Habe eine 5Tage ...