Hallo,
besteht Pflichtmitgliedschaft, wenn das ALG I wegen Arbeitsunfähigkeit nach 6 Wochen aufgehoben wurde und seitdem von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt wird ? Ist § 192 SGB V hier anwendbar ? Beläuft sich der Krankengeldanspruch auch in diesem Fall auf 78 Wochen ? 
Vielen Dank !
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- 01.12.2008, 16:26
 - Forum: Gesetzliche Krankenkassen
 - Thema: Pflichtmitgliedschaft nach ALG I und andauerndem Krankengeld
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