Hallo Rentner
er wird (zumindest kktechnisch) geführt unter
unständig = Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens 6 Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit
Bei seiner jetzigen KK hatte er als "Unständiger" Anspruch auf Krankengeld ab dem 1. Tag, heisst das jetzt, dass er ...
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- 09.12.2008, 16:42
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Sonderkündigungsrecht wg, Wahltarifen ab Januar 2009 ????
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- 09.12.2008, 14:06
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Sonderkündigungsrecht wg, Wahltarifen ab Januar 2009 ????
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Sonderkündigungsrecht wg, Wahltarifen ab Januar 2009 ????
Zur Vorgeschichte:
Mein Mann ist als sog. unständiger Selbständiger bei seinem Arbeitgber eingestellt.
Er ist NUR DORT per Zeitverträgen (jeweils über 2 Jahre) als "Freier Miarbeiter" eingestellt - es gibt KEINE weiteren Arbeitgeber (also keine freie Mitarbeit bei verschiedenen Arbeitgebern).
Bei ...
Mein Mann ist als sog. unständiger Selbständiger bei seinem Arbeitgber eingestellt.
Er ist NUR DORT per Zeitverträgen (jeweils über 2 Jahre) als "Freier Miarbeiter" eingestellt - es gibt KEINE weiteren Arbeitgeber (also keine freie Mitarbeit bei verschiedenen Arbeitgebern).
Bei ...