Hallo Koulchen,
ich danke Ihnen recht schön.
Klingt ziemlich schlecht, da haben Sie recht.
Ich muss da mal prüfen lassen, ob es dann nicht besser ist,
den Verlustvortrag direkt als Verlust in die G u V Rechnung des
Betriebes einzuschreiben´, und nicht erst in die EkSt.-Erklärung unter der ...
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- 23.01.2009, 11:54
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Beitragsbemessung - Einkommensteuerbescheid - Verlustvortrag
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- 22.01.2009, 18:40
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Beitragsbemessung - Einkommensteuerbescheid - Verlustvortrag
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