Hallo Fee,
ich hätte kein Problem, wenn die mein Einkommen berücksichtigen.
Viele Gesetze werden (bewußt )falsch angewendet und viele Gesetze widersprechen dem Grundgesetz, dh, sie sind verfassungswidrig.
Ich bin mir sicher, daß diese Regel mit den 12 Monaten dazu gehört.
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- 02.02.2009, 11:15
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- 01.02.2009, 18:20
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- 29.01.2009, 23:55
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- 28.01.2009, 22:26
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- 28.01.2009, 20:37
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Als Ausländer hast du die ARSCHKARTE
Der Antrag meiner Frau wurde bei einer gesetzlichen KV abgelehnt.
Begründung: Ihr Aufenthaltserlaubnis ist auf 12 Monaten befristet.
Sachverhalt:
Ich bin deutscher, selbständig und privat Kranken versichert.
Meine Frau kommt aus der Türkei, einem nicht EU-Land und ist bzgl ...
Begründung: Ihr Aufenthaltserlaubnis ist auf 12 Monaten befristet.
Sachverhalt:
Ich bin deutscher, selbständig und privat Kranken versichert.
Meine Frau kommt aus der Türkei, einem nicht EU-Land und ist bzgl ...