Es ist richtig, den Begriff "nebenberuflich selbständig" gibt es nicht.
Aber nach SGB 4 §8 gibt es eine "geringfügige selbständige Tätigkeit"
==> Abs 1 Pkt 1 Verdienst < 400,- / Mon
Abs 3 gilt auch für eine selbständige Tätigkeit
Gilt hier nun 1/90 der Bezugsgröße, also 840,-
Die Suche ergab 3 Treffer
- 10.07.2009, 14:36
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: haupt- oder nebenberuflich selbständig?
- Antworten: 2
- Zugriffe: 10653
- 10.07.2009, 10:55
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: haupt- oder nebenberuflich selbständig?
- Antworten: 2
- Zugriffe: 10653
haupt- oder nebenberuflich selbständig?
Wenn man aus einer selbständigen Tätigkeit weniger als 350,-EUR/Mon. verdient und von Ersparnissen lebt und keine weiteren Einnahmen vorhanden sind, gilt man dann als haupt- oder nebenberuflich selbständig?
Wenn man nebenberuflich selbständig ist, zählen dann nach § 240, Abs. 4, Satz 1, SGB 5 als ...
Wenn man nebenberuflich selbständig ist, zählen dann nach § 240, Abs. 4, Satz 1, SGB 5 als ...
- 17.06.2009, 13:04
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Betrieb abmelden
- Antworten: 0
- Zugriffe: 11757
Betrieb abmelden
Bei hauptberuflich Selbständigen wird der Krankenkassenbeitrag aus mindestens 1860,- EUR berechnet. Eine Minderung ist wohl nur über einen Hartz IV Antrag möglich, bei dem auch eine Lebenspartnerin ihr Vermögen für meinen Beitrag hergeben muss.
Die frühere Alternative mit einer Arbeitszeit unter 15 ...
Die frühere Alternative mit einer Arbeitszeit unter 15 ...