Hallo Lady Butterfly,
Hallo GKV-Experte,
der Begriff "Kinder und Jugendliche" ist eben nicht dehnbar - auch bei großzügiger Auslegung dürfte die Vollendung des 21. Lebensjahres die Grenze sein. Das SGB VIII (zwar nicht für die KV zuständig, aber doch verwandtes Recht) definiert den Begriff Kind ...
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- 18.06.2009, 19:37
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- 17.06.2009, 16:57
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