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- 13.08.2009, 08:54
- Forum: Krankengeld
- Thema: krankengeld
- Antworten: 2
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krankengeld
Hallo, mein Fall ist, so denke ich, etwas komplexer. nehmen wir folgendes an: arbeitsunfähigk seit 15.09.2008. bis 30.09.2008 EFZ, dann endete das Beschäftigungsverhältnis und die KK zahlt ab 01.10.2009 Krankengeld. Bemessungsgrundlage ist nicht das Arbeitslosengeld, dass ich bezogen hätte, sondern ...