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von Tailer
26.10.2009, 22:00
Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Thema: Kostenübernahme
Antworten: 2
Zugriffe: 6147

Alles klar. Da ich heute angerufen habe (im KH) scheint die
Abrechnung kein Problem zu sein. Die kosmetische OP zahle
ich direkt an den Operateur und die Aufnahme im KH erfolgt
über die Einweisung und die üblichen 10 pro Tag.

Vielen Dank.
von Tailer
26.10.2009, 19:42
Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Thema: Kostenübernahme
Antworten: 2
Zugriffe: 6147

Kostenübernahme

Ich habe eine Frage. Bei mir wurde beim HNO eine Nasenscheidwandverkrümmung festgestelllt und empfohlen
eine Begradigung durchführen zu lassen. Ich hatte als Kind einen
Unfall und meine Nase wurde damals gebrochen. Zunächst hat mich
der HNO in ein Krankenhaus überwiesen un. auch dort wurde gesagt ...