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- 30.01.2010, 13:31
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Elternzeit und nebenberuflich selbständig als Tagesmutter
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Ich habe vor, während der Elternzeit ein Tageskind zu betreuen. Mit diesen Einnahmen werde ich sicher die 351,00 Euro-Grenze nicht überschreiten. Ja, die Tagespflege gilt als nebenberuflich selbständige Tätigkeit bis zu 5 Kindern - eine Pflegeerlaubnis für mehr als 5 Kinder erhält man meistens sowie...
- 29.01.2010, 14:20
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Elternzeit und nebenberuflich selbständig als Tagesmutter
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Danke für die Antwort - wenn ich allerdings den Vergleich mit einem Bauunternehmer nicht recht nachvollziehen kann. Natürlich bin auch ich auf die Idee gekommen, bei meiner Krankenkasse direkt nachzufragen. Ich wollte mich lediglich vorher selbst schlau machen, sonst bekommt man da u. U. die falsche...
- 28.01.2010, 11:41
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Elternzeit und nebenberuflich selbständig als Tagesmutter
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Elternzeit und nebenberuflich selbständig als Tagesmutter
Ich bin ledig, habe ein Kind und befinde mich im zweiten Jahr der Elternzeit. Demnächst möchte jetzt ein Kleinkind als Tagesmutter in Pflege nehmen (entsprechende Qualifikation vorhanden). Zurzeit bin ich beitragsfrei in der DAK versichert. Muss ich jetzt Krankenkassenbeitrag zahlen? Wenn ja in welc...