ein kleiner Umriss:
aufgrund den geänderten Richtlinien bzw. der immer genaueren Prüfung des BVA (besonders seit 01/2009) muss jede Krankenkasse immer mehr Unterlagen beibringen, damit diese auch Nachweisen kann, dass die Zahlungen aus dem Topf gerechtfertigt sind.
Somit ergibt sich hier auch bei ...
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- 13.08.2011, 00:09
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: TK will Höhe der Unterhaltszahlungen der Eltern wissen
- Antworten: 18
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- 30.04.2010, 20:00
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: auslauf. Gründungszuschuss u. Aufgabe des Status Selbständig
- Antworten: 2
- Zugriffe: 5435
Für eine nebenberufliche Selbstständigkeit brauchste dein Unternehmen nicht zwingend ummelden und wenn der Gründungszuschuss komplett ausgelaufen ist (sprich die Weiterbewilligung der 300€ soziale Pauschale) ist es der AfA vollkommen egal, was du meldest. Du müsstest bloß einen entsprechenden Antrag ...
- 21.03.2010, 14:54
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Als Selbständiger für ca. 138 Euro versichert ?
- Antworten: 24
- Zugriffe: 47308
Bereits im vorhinein genannt, gibts für jeden die Möglichkeit sich als nebenberuflich Selbstständigen zu versichern. Zur Prüfung wird dabei berücksichtigt, ob die Selbstständigkeit die Haupteinnahmequelle bildet, die Arbeitszeit pro Woche und ob versicherungspflichtige Arbeitnehmer angestellt sind ...
- 21.03.2010, 13:06
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Zuviel gezahlte Beiträge
- Antworten: 3
- Zugriffe: 6116
[quote="Bo_"]Hallo,
Renter hat grds. Recht. Sollten jedoch die Steuerbescheide von 2007 ff. ein geringeres Einkommen (und das Gesamteinkommen), als die Beitragsentlastungegrenze der entsprechenden Jahre ausweisen, dann könnte die Kasse ihn rückwirkend geringer einstufen. Verweis auf den §14 SGB I ...
Renter hat grds. Recht. Sollten jedoch die Steuerbescheide von 2007 ff. ein geringeres Einkommen (und das Gesamteinkommen), als die Beitragsentlastungegrenze der entsprechenden Jahre ausweisen, dann könnte die Kasse ihn rückwirkend geringer einstufen. Verweis auf den §14 SGB I ...