Greift dann aber nicht schlicht wieder § 49 SGB V (1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht 5. solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt.
Also Anspruch auf KG durch die ...
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- 28.04.2010, 16:44
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- 28.04.2010, 10:08
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hi, wenn ich das richtig in erinnerung habe, dann waren das vom arzt folgebescheinigungen. warum ist der krankenhausaufenhalt eine eindeutige au-meldung? geht da sofort meldung an die kk seitens des krankenhauses raus? die meldung des kreuzbandrisses habe ich halt zwar telefonisch gemacht (im rahmen ...
- 27.04.2010, 22:07
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- 07.04.2010, 16:46
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- 07.04.2010, 09:24
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ablehnungsbescheid da atteste zu spät eingeschickt
Hallo in die Runde,
Zum Sachverhalt die Chronologie meines Krankheitsverlaufes:
Mitte Dezember// Unfall beim Handballsport mit Knieverletzung
Mitte Dezember // Arztbesuch Diagnose: Binnenschädigung des Kniegelenkes, nicht näher bezeichnet
Ende Dezember// Zur Arbeit „gegangen"
Anfang Januar ...
Zum Sachverhalt die Chronologie meines Krankheitsverlaufes:
Mitte Dezember// Unfall beim Handballsport mit Knieverletzung
Mitte Dezember // Arztbesuch Diagnose: Binnenschädigung des Kniegelenkes, nicht näher bezeichnet
Ende Dezember// Zur Arbeit „gegangen"
Anfang Januar ...