Ich habe hier mal einen Beitrag der IHK auszugsweise zitiert:
"... ist der AN nicht arbeitsunfähig krank, so kommt ein Anspruch auf bezahlte Freistellung nur in Betracht, wenn der Arztbesuch zu dem jeweiligen Zeitpunkt med. notwendig ist. ... Das ist stets bei akuten Beschwerden der Fall. ..., zum ...
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- 09.05.2010, 20:03
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Lohnfortzahlung Schönheits OP
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- 08.05.2010, 11:06
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Lohnfortzahlung Schönheits OP
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Mein Kenntnisstand ist mittlerweile, dass private Behandlungen so zu legen sind, dass sie in der Freizeit erfolgen.
Eine Lohnfortzahlung ist nur zu leisten, wenn die GKV die Behandlungskosten übernimmt, da die Rückerstattung ja Teil der Behandlungskosten ist.
Die GKV hat mit dieser Sache nichts zu ...
Eine Lohnfortzahlung ist nur zu leisten, wenn die GKV die Behandlungskosten übernimmt, da die Rückerstattung ja Teil der Behandlungskosten ist.
Die GKV hat mit dieser Sache nichts zu ...
- 07.05.2010, 13:24
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Lohnfortzahlung Schönheits OP
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Lohnfortzahlung Schönheits OP
Hallo,
der AG ist ja im normalen Krankheitsfall zur Lohnfortzahlung verpflichtet und kann sich, falls Kleinstfirma je nach Umlagestatus, das Geld von der GKV erstatten lassen.
AN hat eine Halbtagsstelle.
AN wählt als Zahnersatz ein Implantat.
Die GKV bezahlt lediglich den Festzuschuß für die Krone ...
der AG ist ja im normalen Krankheitsfall zur Lohnfortzahlung verpflichtet und kann sich, falls Kleinstfirma je nach Umlagestatus, das Geld von der GKV erstatten lassen.
AN hat eine Halbtagsstelle.
AN wählt als Zahnersatz ein Implantat.
Die GKV bezahlt lediglich den Festzuschuß für die Krone ...