Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!
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- 30.07.2010, 12:41
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Mutterschaftsgeldberechnung selbständige
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- 30.07.2010, 11:25
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- Thema: Mutterschaftsgeldberechnung selbständige
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Aha, endlich mal ein Hauch von Literatur zu diesem Thema! Dankeschön!
Dies ist m. E. aber trotzdem falsch, da die Höhe des kalendertäglichen Mutterschaftsgeldes zwar gem. § 200 II RVO i.V. m. § 47 SGB V i. H. d. Krankengeldes berechnet wird, aber die Dauer des Anspruches in § 200 III RVO geregelt ...
Dies ist m. E. aber trotzdem falsch, da die Höhe des kalendertäglichen Mutterschaftsgeldes zwar gem. § 200 II RVO i.V. m. § 47 SGB V i. H. d. Krankengeldes berechnet wird, aber die Dauer des Anspruches in § 200 III RVO geregelt ...
- 30.07.2010, 09:58
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- 29.07.2010, 16:51
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- Thema: Mutterschaftsgeldberechnung selbständige
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Eigentlich verrate ich ja dann das Ergebnis.
Na gut: M. E. müssten doch 6 Wochen=42 Tage ausgezahlt werden. Die KK meint aber es wären nur 41 Tage. Begründung: Die Auszahlung erfolgt wie Krankengeld. 11 Tage im Juli und 30 Tage im August. M. E. ist das aber falsch, da zwar das Mutterschaftsgeld wie ...
Na gut: M. E. müssten doch 6 Wochen=42 Tage ausgezahlt werden. Die KK meint aber es wären nur 41 Tage. Begründung: Die Auszahlung erfolgt wie Krankengeld. 11 Tage im Juli und 30 Tage im August. M. E. ist das aber falsch, da zwar das Mutterschaftsgeld wie ...
- 29.07.2010, 08:59
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Mutterschaftsgeldberechnung selbständige
Hallo!
Ich habe folgendes Praxisproblem:
Eine Frau hat einen errechneten Geburtstermin am 01.09.10. Am 20.07. hat sie zum letzten mal gearbeitet. Die Krankenkasse hat bereits Mutterschaftsgeld gewährt für die Zeit vom 21.07.-31.08. i. H. v. 87,50 € pro Tag (Höchstsatz).
Wie viel müsste sie ...
Ich habe folgendes Praxisproblem:
Eine Frau hat einen errechneten Geburtstermin am 01.09.10. Am 20.07. hat sie zum letzten mal gearbeitet. Die Krankenkasse hat bereits Mutterschaftsgeld gewährt für die Zeit vom 21.07.-31.08. i. H. v. 87,50 € pro Tag (Höchstsatz).
Wie viel müsste sie ...