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- 14.08.2019, 07:23
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Familienversicherung in Gefahr wegen Gehaltsnachzahlung?
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Re: Familienversicherung in Gefahr wegen Gehaltsnachzahlung?
nach meiner Einschätzung (ohne ein einziges Blatt Papier und Zahlen gesehen zu haben) brauchst Du Dir NULL Sorgen zu machen. Wenn Du ein Argumentationsproblem hat: lies Ihnen das vor, was wir hier geschrieben haben. Nochmals zur Mitteilungspflicht. Du hast (rein theoretisch) JEDE Änderung zu melden....
- 13.08.2019, 15:55
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: E104 - Zuständigkeit
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Re: E104 - Zuständigkeit
hast Du schon Antwort (ich hatte ja mal um Rückmeldung gebeten)
- 13.08.2019, 15:52
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Familienversicherung in Gefahr wegen Gehaltsnachzahlung?
- Antworten: 11
- Zugriffe: 8342
Re: Familienversicherung in Gefahr wegen Gehaltsnachzahlung?
Zuschläge mit Rücksicht auf den Familienstand werden üüüberhaupt nicht angerechnet. Falls dies noch nicht reicht: hier ein Beispiel zu einem Rentner: Mann Mitglied Frau ist familienversichert, bisher keine Einkünfte (FAMI-Grenze 445 EUR mtl im Jahr 2019) nun erhält die Fau RÜCKWIRKEND ab 01.02.2015 ...
- 13.08.2019, 11:39
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
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- 10.08.2019, 19:12
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Erfindervergütung bei Nebenarbeitgeber
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Re: Erfindervergütung bei Nebenarbeitgeber
Wann wurde von wem denn in welcher Höhe die Erfindervergütung gezahlt Alter Arbeitgeber von wann bis wann: welche anderen laufenden Bruttozahlung mit und ohne Einmalzahlungen gab es in diesem Jahr Neuer Arbeiter: ab wann welche anderen Bruttozahlungen mit und ohne Einmalzahlugnen gab es in diesem eh...
- 09.08.2019, 21:41
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Monatseinkommen bei teilweisem Elterngeldbezug im Kalenderjahr
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Re: Monatseinkommen bei teilweisem Elterngeldbezug im Kalenderjahr
ich weiß nicht , was Deine KK sagt. Dazu müsstest Du mit denen REDEN. Ich teile hier nur mit, was ich als GESETZLICH RICHTIG sehe. Ich habe Deinen Sachvortrag so verstanden, dass auch während des Bezuges von Elterngeld (Selbstständige haben keine Elternzeit, was früher Erziehungsurlaub hieß). Also h...
- 09.08.2019, 13:22
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Monatseinkommen bei teilweisem Elterngeldbezug im Kalenderjahr
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Re: Monatseinkommen bei teilweisem Elterngeldbezug im Kalenderjahr
ok verheiratet; Eheparter aber nicht selbst Mitglied. Bei vollständigen Ruhen hätte man , wenn Ehemann Mitglied wäre, eine Familienversicherung machen können hätte hätte hätte. Die Selbstständigkeit ruht aber nicht gänzlich und es muss ja die freiw. Versicherung bestehen bleiben. In diesem Fall gilt...
- 09.08.2019, 08:14
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Monatseinkommen bei teilweisem Elterngeldbezug im Kalenderjahr
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Re: Monatseinkommen bei teilweisem Elterngeldbezug im Kalenderjahr
hallo MSK, sag mir erst einmal Deinen Familienstand Verheiratet oder ledig. Falls verheiratet: wie die der Ehepartner versichert privat oder gesetzlich. Im Fall der Elternzeit: wird dann die Selbstständigkeit ganz oder nur teilweise nicht durchgeführt. Ist es ein Gewerbe (Gewerbeanmeldung) oder eine...
- 08.08.2019, 22:30
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
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Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
hier eine top top top Zusammenfassung der daimler-bkk.
Dabei wurde bereits die neue Rechtslage ab 11.5.2019 eingearbeitet.
Sogar für Laien (mit rechtlichem Sachverstand) gut lesbar.
https://www.daimler-bkk.com/beitraege/b ... findungen/
Dabei wurde bereits die neue Rechtslage ab 11.5.2019 eingearbeitet.
Sogar für Laien (mit rechtlichem Sachverstand) gut lesbar.
https://www.daimler-bkk.com/beitraege/b ... findungen/
- 08.08.2019, 22:23
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
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Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
1. Ansatz der Abfindung bei der Familienversicherung (FAMI) als Ausschlusskriterium 2. Ansatz der Abfindung für die Beitragserhebung 1. hier dirket meine Lösung: Ansatz direkt im Anschluss an das beendete Arbeitsverhältnis (also nach Ablauf der Kündingsfrist von 7 Monaten) siehe auch hier: ganz fris...
- 08.08.2019, 10:50
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
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Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
Moin, meine Welt ist das SGB V (Fünf) = gesetzliche Krankenversicherung nicht jedoch das SGB III (Drei) = Arbeitslosenversicherung. Ich kann Dir Deine Frage, die jetzt rüber kommt nicht beantworten. Daher ganz vorsichtig: Du schreibst jetzt von 148 SGB III (Minderung der Anspruchsdauer) Mein Gefühl ...
- 07.08.2019, 19:27
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
- Antworten: 28
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Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
zunächst mal der Gesetzestext aus § 5 SGB V (SGB V = KRANKENVERSICHERUNG) zum Thema, in welchen Fällen man als über die Agentur für Arbeit VERSICHERUNGSPFLICHTIG wird (also die Beiträge vom Arbeitsamt bezahlt werden ..................ALG = Arbeitslosengeld § 5 Versicherungspflicht Abs. 1 Nr. 2 Versi...
- 05.08.2019, 16:57
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: E104 - Zuständigkeit
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Re: E104 - Zuständigkeit
Sag Deiner KK einmal bitte, dass sie sich das Rundschreiben des GKV-Sptizenverbandes Nr. 409 aus 2018 anschauen sollen. Da steht nämlich drin, dass es nicht erforderlich ist, einen E 104 anzufordern. Der Nachweis, dass man in einem anderen EU-Land arbeitet, reicht aus, um nachzuweisen, dass deutsche...
- 02.08.2019, 17:24
- Forum: Zusatzbeiträge, Fusionen, Beitragssätze
- Thema: KVBeiträge auf ausländische Renten
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Re: KVBeiträge auf ausländische Renten
es gibt zwei einfache Möglichkeiten da rauszukommen die ausländische Rente wird sich doch über die Jahre auch einmal verändert haben. Sie wird doch nicht immer gleich geblieben sein. Bei einer Änderung gilt wird dann eine NEUberechnung vorgenommen und ein neuer Wechselkurs genommen Ferner ist möglic...
- 30.07.2019, 23:01
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Freiwillige GKV Bemessung des Beitrages und Angabe von Kapitalerträgen
- Antworten: 1
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Re: Freiwillige GKV Bemessung des Beitrages und Angabe von Kapitalerträgen
Bank: Jahresbescheinigung - 51 EUR (Freibetrag) : 12 = Monatswert Bsp: 1251 EUR /Jahr - 51 = 12000 : 12 100 EUR Monatswert hinzu kommen alle weiteren Einnahmen wie z.B. 300 Unterhalt = 400 EUR Mindestbemessunggrenze ist aber viel höher, nämlich 1038,33 Aus 1038,33 wird dann der Beitrag berechnet Bei...