Tja, dat iss ne gute Frage, ob die KV dieses Studium in Rußland als Schulausbildung im Sinne von § 10 SGB V anerkennt.
Was es nicht so alles gibt.
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- 16.07.2008, 22:21
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- 16.07.2008, 19:51
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- 16.07.2008, 19:47
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: Familienversicherung bei Studium im Ausland?
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Das hat mit dem Wohnsitz nicht viel zu tun, sondern einzig und allein mit dem sog. gewöhnlichen Aufenthalt. Wenn Du dich überwiegend im Ausland aufhälst, dann hast Du dort auch den gewöhnlichen Aufenthalt. Eine Familienversicherung scheidet in den meisten Fällen aus, wenn man im Ausland den gewöhnli...
- 24.06.2008, 22:50
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- Thema: Amerikaner selbständig in Deutschland
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Davon hatte er erstens ja gar nichts und außerdem habe ich nachgelesen, das nach SGB Leute von auerßhalb der EU erst ab Datum der Aufenthaltserlaubnis verpflichtet sind sich hier krankenzuversichern. Sie wollen von uns einen Nachweis, das er anderweitig versichert war - ist dies nicht nur relevant ...
- 24.06.2008, 19:25
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: momentan unversichert
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wenn ich es richtig deute, bin ich erst ab dem 1.04. 2007 in der pflicht mich zu versichern, müsste also ab da somit nachzahlen? Jooh korrekt! wäre ich dann in einer GKV oder wäre dies eine PKV? Natürlich in der GKV, da Du dort auch zuletzt versichert gewesen bist. soll ich jetzt einfach meine alte...
- 20.06.2008, 17:08
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- 17.06.2008, 21:53
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- Thema: Elternzeit und freiwillig GKV = Höchstbetrag
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Also, meines Erachtens ist das BSG-Urteil in diesem Fall nicht mehr so ganz anwendbar. Hier wurde - meiner Kenntnis nach - darauf abgestellt, dass das Erziehungsgeld keine wirtschaftliche Bedeutung hatte. Heute ist es beim Elterngeld aber ganz anders. Dieses Elterngeld - zumindest in Deiner Konstell...
- 17.06.2008, 21:36
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- Thema: Wiedereintritt in die Gesetzliche Krankenkasse
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Tja, wie es aussieht hat die DAK Dich ab dem 01.04.2007 kraft Gesetzes - hierzu ist sie verpflichtet - als versicherungspflichtiges Mitglied im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V angemeldet. Da Du am 01.04.2007 offensichtlich keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hast unterl...
- 16.06.2008, 19:35
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: momentan unversichert
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Nun denn, seit dem 01.04.2007 dürfte so etwas in der Regel nicht mehr passieren. Da Du keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hast unterliegst Du automatisch der Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Diese Versicherungspflicht beginnt frühestens ab dem 01.04.200...
- 11.06.2008, 21:21
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- Thema: Vorversicherungszeit und 9/10-Grenze
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Tja, die sog. KvdR ist ein Bonbon für langjährig treue Versicherte in der GKV. Du hast den Unterschied völlig richtig erkannt. Nehmen wir mal an, Du bist immer in der GKV gewesen (freiwillig oder auch gesetzlich). Im Rentenalter bekommst Du ne Mini-Rente von 100,00 Euro. Dann beträgt Dein persönlich...
- 11.06.2008, 19:11
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- Thema: Vorversicherungszeit und 9/10-Grenze
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Also kommt ganz drauf an. Man bildet zuerst eine sog. Rahmenfrist. Diese Frist beginnt mit dem 1. Tag der Arbeitsaufnahme in Deinem Leben. Hierbei muss es sich noch nicht einmal um ein SV-pflichtige Beschäftigung handeln. So, nehmen wir mal an, Du hattest am 01.07.1978 den ersten Arbeitstag, dann ha...
- 08.06.2008, 23:56
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- 07.06.2008, 12:56
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Ja Ratte1 - völlig richtig - das BSG hat sich schon mit so einer Klamotte beschäftigt. Allerdings passt das heute nicht mehr so ganz richtig. Der Tenor des BSG-Urteils war, dass das damalige Erziehungsgeld für den Versicherten keine wirtschaftliche Bedeutung hatte. Es waren ja immer nur max. die 300...
- 07.06.2008, 00:14
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- Thema: Elternzeit Beitragsfrei?
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Es ist definitv eine Pflichtversicherung im Sinne von § 5 SGB V. Eine freiwillige Versicherung ergibt sich aus § 9 SGB V. Was woll verwirrend ist, dass für diese Pflichtversicherung ein Beitrag zu zahlen ist, der sich wie bei den freiwillig Versicherten errechnet. Die Beitragsfreiheit während des Er...
- 30.05.2008, 19:56
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Versicherungspflicht bei Zuverdienst zur EU-Rente??
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Nein, bei einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne von § 8 SGB IV braucht er keine Beiträge für die Krankenversicherung aus diesem Lohn zahlen. Dieses ergibt sich aus § 7 SGB V. Im Bereich der Pflegeversicherung gilt dieses entsprechend. § 7 SGB V Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftig...