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von heinrich
08.09.2009, 11:22
Forum: Krankenversicherung für Selbständige
Thema: Vorlage Einkommensteuerbescheid, Pflicht?
Antworten: 5
Zugriffe: 12494

1.
Wenn Du den Einkommensteuerbescheid nicht einreichst, dann kommst Du Deinen Mitwirkungspflichten nach.


Sorry.
Es heißt natürlich....dann kommst Du Deinen Mitwirkungspflichten NICHT nach
von heinrich
08.09.2009, 11:18
Forum: Krankenversicherung für Selbständige
Thema: Vorlage Einkommensteuerbescheid, Pflicht?
Antworten: 5
Zugriffe: 12494

Zur Frage "ab welchem Zeitpunkt der Höchstbeitrag gilt" gehe ich davon aus, dass in der Vergangenheit bereits Einkommensteuerbescheide eingereicht wurden und es sich daher nicht mehr um die Existenzgründerphase mit "vorläufiger" Beitragseinstufung handelt. Wenn Einkommensteuerbes...