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- 21.01.2008, 19:06
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Krankengeld zurückzahlen ? ? ?
- Antworten: 11
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Hm, stellt sich auch die Frage, was der Gesetzgeber mit der Formulierung entziehen meint. Etwa die Leistungen rückwirkend entziehen? Wobei, wenn in diesem Schreiben nicht explizit gestanden hat, dass Leistungen evtl. rückwirkend entzogen werden können , dann fehlt es - meines Erachtens - an der erfo...
- 21.01.2008, 18:04
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Krankengeld zurückzahlen ? ? ?
- Antworten: 11
- Zugriffe: 10510
Sorry, rückwirkend Leistungen wegen fehlender Mitwirkung einzustellen, bzw. sie dann auch zurückzufordern habe ich noch nie gehört. Wenn dann nur mit Wirkung für die Zukunft. Und so einfach ist das alles auch nicht, wie sich die Krankenkasse das vorstellt. Vielleicht habe ich da ja auch etwas nicht ...
- 15.01.2008, 01:01
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Ende des Studiums, Arbeitsantritt
- Antworten: 2
- Zugriffe: 4158
Tja, der Anspruch auf Famlienversicherung entsteht kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen und genauso natürlich umgekehrt, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. D. h., wenn das Studium beendet ist, dann ist auch Feierabend mit der Familienversicherung. Ansonsten kann man sich bi...
- 14.01.2008, 19:41
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: kann ich zurück in die GKV?
- Antworten: 3
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Es gilt die das SV-pflichtige Gesamteinkommen. Bei Dir also 42.740,00 Euro. Wobei Du - meines Erachtens - versicherungspflichtig in der GKV bist. Man muß unterscheiden zwischen den Personen, die am 31.12.2002 schon privat versichert gewesen sind und den Personen, die ab dem 01.01.2003 privat versich...
- 11.01.2008, 19:21
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: IKK Südwest Direkt Ehemann PKV Ehefrau ohne Einkommen
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Wobei, wenn die Satzung der IKK Südwest hier explizit keine Regelungen getroffen hat (Anrechnung Ehegatteneinkommen), dann müsstes Du nur mit dem Mindestbeitrag (derzeit 828,33 Euro) eingestuft werden (vgl. BSHG 17.05.2001). Also noch einmal mit Nachdruck die Satzung anfordern, ansonsten Widerspruch...
- 11.01.2008, 19:16
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Krankenkasse Gesetzlich
- Antworten: 6
- Zugriffe: 4688
Klaro, wenn die beitragspflichtige Einnahme herabgesetzt wird, dann ist auch insbesondere das Vermögen des Versicherten sowie das Einkommen und Vermögen des mit dem Versicherten in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person zu berücksichtigen. Jenes müsste man dann dazu rechnen. Allerdings gibt es beim...
- 11.01.2008, 00:19
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: IKK Südwest Direkt Ehemann PKV Ehefrau ohne Einkommen
- Antworten: 8
- Zugriffe: 19476
Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass bei freiwilligen Mitgliedern, die keine oder nur geringe eigene Einnahmen haben, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch durch die Bruttoeinnahmen des Ehegatten bestimmt wird, wenn die Ehegatten zusammenleben. Dies verstößt auch nicht gegen...
- 11.01.2008, 00:11
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Selbstständiger mit 400 Euro Job
- Antworten: 2
- Zugriffe: 5790
Interessant, aber gesetzlich definitiv nicht vorgesehen. Die Rechtsgrundlage ergbit sich aus § 240 Abs. 3 SGB V. (4) Als beitragspflichtige Einnahmen gilt ....für freiwillige Mitglieder, die Anspruch auf einen monatlichen Gründungszuschuss nach § 57 des Dritten Buches oder einen monatlichen Existenz...
- 10.01.2008, 23:41
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Krankenkasse Gesetzlich
- Antworten: 6
- Zugriffe: 4688
Da Du freiwillig versichert bist, gilt für die Berechnung des zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrages § 240 Abs. 4 SGB V. Hiernach wird bei Selbständigen zunächst unterstellt, dass sie monatlich 3.600,00 Euro verdienen und hiernach werden dann die Beiträge berechnet. Hiernach müsstes Du zunächst ...
- 10.01.2008, 23:21
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: leerer Beitrag
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Nun denn, solche Konstellationen hat unser lieber Gesetzgeber wohl nicht so richtig bedacht. Er ging vermutlich nicht davon aus, dass im Bereich der Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGBV nicht so viele unversicherte Personen viel später als der 01.04.2007 aus dem Dornröschenschlaf erwachen...
- 09.01.2008, 19:01
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Beitragsrückforderungen bei allen Kassen?
- Antworten: 8
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Wenn Du die Bindungsfrist von 18 Monaten erfüllt hast, dann kannst Du wechseln. Allerdings wirst Du vermutlich natürlich erst bei der letzten KV durch den ALG II pflichtversichert (dadurch wird die Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V beendet) und dann musst Du auch die Kündigungsfristen...
- 08.01.2008, 20:12
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Beitragsrückforderungen bei allen Kassen?
- Antworten: 8
- Zugriffe: 6814
Wenn Du jetzt ALG II beantragst und auch tatsächlich erhälst, dann bekommst Du unabhängig davon, ob alles bezahlt ist, Deine Karte wieder. Dieses ist in § 15 Abs. 3 a SGB V geregelt: ..... das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt s...
- 08.01.2008, 17:10
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Beitragsrückforderungen bei allen Kassen?
- Antworten: 8
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Hm Lana741, die Krankenkasse lässt trotz der vereinbarten Ratenzahlung den Anspruch ruhen, bzw. gewährt nur in akuten Notfällen? Das ist aber aber eine Ermessenentscheidung. Hat die Krankenkasse dieses begründet, warum nicht trotz der Ratenzahlung wieder ein voller Leistungsanspruch besteht. Die ges...
- 08.01.2008, 01:09
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: Bin seite Ende September kein Student und nicht versichert
- Antworten: 4
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Nee, Kündigungsfristen bzw. Bindungsfristen für die Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V brauchst Du nicht einzuhalten. Diese Pflichtversicherung endet gem. § 190 Abs. 13 SGB V bspw. auch, wenn Du ab sofort ne private KV abschliesst. § 190 Ende der Mitgliedschaft Versicherungspfl...
- 05.01.2008, 17:57
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: gelöscht
- Antworten: 14
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Da Du über 25 Jahre alt bist, bildest Du eine eigene Bedarfsgemeinschaft. D. h. Deine Eltern zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Da Du jedoch im Haushalt der Eltern wohnt, bildest Du lediglich eine Haushaltsgemeinschaft mit ihnen. Im Rahmen der Haushaltsgemeinschaft wird vermutet , dass nahe Angeh...