1.
Wenn Du den Einkommensteuerbescheid nicht einreichst, dann kommst Du Deinen Mitwirkungspflichten nach.
Sorry.
Es heißt natürlich....dann kommst Du Deinen Mitwirkungspflichten NICHT nach
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- 08.09.2009, 11:22
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Vorlage Einkommensteuerbescheid, Pflicht?
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- 08.09.2009, 11:18
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