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- 02.01.2018, 00:29
- Forum: Krankengeld
- Thema: Krankengeld, Reha, was kommt danach?
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- 02.01.2018, 00:07
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- 01.01.2018, 23:23
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- Thema: Krankengeld, Reha, was kommt danach?
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Hallo, Das war es ? Na, dann ist es ja auch wohl wirklich kein Problem. Gruß Czauderna Hallo Günter, Wenn es wirklich kein Problem wäre, würden es hier im Forum weniger kontroverse Ansichten und Meinungen geben. Und wie schon hier versucht wurde klarzustellen, was die Auswirkungen einer nicht Bewil...
- 01.01.2018, 22:37
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- Thema: Krankengeld, Reha, was kommt danach?
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Die Daten werden von der ......KK...... lediglich dafür verwendet, geeignete Maßnahmen einzuleiten und mich bei der Wiederherstellung meiner Gesundheit zu unterstützen. Ganz genau, wobei 1. geeignete Maßnahme bedeutet: Umdeutung der AU derart, entweder in Arbeitsfähigkeit oder dauerhafte EU, so das...
- 01.01.2018, 21:34
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. Und in diesem Einzelfall? Ich kann mir bisher nicht vorstellen, dass es der Krankenkasse gelingen könnte, hier eine entsprechende Mitwirkungspflicht nach § 60 Abs. 1 Nr. 3 SGB I https://dejure.org/gesetze/SGB_I/60.html zu konstruieren und über § 66 SGB I zu realisieren. https://dejure.org/gesetze...
- 01.01.2018, 20:54
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- 01.01.2018, 20:35
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P.S.: reicht die Krankengeld-Restanspruchs-Dauer bis Ende 10/2018? Danke Anton für Deine Unterstützung und Hinweise. Obwohl alles danach aussieht, dass ich mir bis zur Rente keine Sorgen machen muß, bleibt wie Du schon in meinen Beiträgen erkennen konntest immernoch ein Zweifel ob da nicht irgendei...
- 01.01.2018, 19:00
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Hallo Michael, ebenfalls gutes Neues Jahr! Ich glaube, du kannst die nächsten acht Monate entspannt angehen. Bewertungsmaßstab für die Beurteilung der AU ist deine letzte Tätigkeit - das wird die Krankenkasse akzeptieren müssen. Halte uns hier auf dem Laufenden, falls dir die Krankenkasse keine Ruh...
- 01.01.2018, 18:10
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Der erste Link sollte dir genau diese Belastung in Sachen Entlassungsbericht nehmen :roll: . Über eine Umdeutung entscheidet nicht der Rehaarzt, sondern die Rentenversicherung. Ja Du hast Recht, meine ich auch, aber das ändert nichts an der Tatsache, die ich bereits beschrieb. AU bleibt AU und das ...
- 01.01.2018, 18:02
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Ich würde mir nicht so viele Gedanken machen, was sollte wäre wenn. § 44a Abs. 2 SGB II Die gutachterliche Stellungnahme des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsfähigkeit ist für alle gesetzlichen Leistungsträger nach dem Zweiten, Dritten, Fünften, Sechsten und Zwölften Buch bindend; § 48 des Zeh...
- 01.01.2018, 17:42
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- 01.01.2018, 16:41
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Krankengeld, Reha, was kommt danach
Frohes neues Jahr Euch allen und danke für die Hilfe Die Agentur für Arbeit stellt fest.........Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) § 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkei...
- 31.12.2017, 22:52
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- Thema: Frohes Neues Jahr
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Frohes Neues Jahr
Frohes Neues Jahr !
An alle hier im Forum und danke für Eure Hilfe
Gruß
Michael
An alle hier im Forum und danke für Eure Hilfe
Gruß
Michael
- 31.12.2017, 18:56
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- Thema: Krankengeld, Reha, was kommt danach?
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Danke Euch allen für die persönliche Einschätzung, mir ist aber bekannt geworden, dass die KK und / oder der MDK ohne meine Bewilligung kein Recht besitzen, den Rehaentlassungsbericht wegen Datenschutz einzusehen. Es gibt nun mal keine Rechtsgrundlage, denn ich wurde nur um freiwillige Kooperation g...
- 31.12.2017, 03:11
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Reha vorbei, weiterhin AU, KK möchte Rehabericht
Hallo, ich bin wieder zurück aus der 3 wöchigen Reha, bin weiterhin arbeitsunfähig entlassen im noch bestehenden Beruf, letzte Tätigkeit kann auch durch stufenweise Eingliederung nicht wieder hergestellt werden. Obwohl die AU Meldung der Rehaklinik an die KK ging, will die KK den Entlassungsbericht ...