Hallo,
die Familienversicherung ist neu zu beurteilen, sobald sich bei der Einkommenssituation etwas ändert.
Wenn sich die Arbeitzeit und damit das Einkommen ändert, einfach erneut die Familienversiherung beantragen und eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers beifügen
Gruß
ratte1
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- 10.10.2007, 16:44
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Hallo, ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn eine KK ihren Beitragssatz erhöht. Dieses ist hier nicht der Fall, sondern die GEK hat eine freiwillige Versicherung angeboten, da die Versicherungspflicht als Student mit Ende des Semsters endet, in dem ein student 30 Jahre alt wird. Daher musste k...
- 09.10.2007, 07:57
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Re: Wie komme ich daraus?
[quote="Daniel82"] .. und zwar ich war bei der HEK familienmitversichert bis zum 08.03.2007 (25. Geburtstag). Heute habe ich einen netten Anruf von der HEK erhalten das ich seit dem 1.10.2006 angeblich nicht versichert wäre und das ich mich freiwillig versichern müsste und die Beiträge rüc...
- 08.10.2007, 19:59
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Ich habe noch einmal etwas recherchiert. Die 400,- EURO-Grenze monatlich ist immer dann anzuwenden, wenn (ggf. u.a.) Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung gezahlt wird. Daher ist von 400,- EURO mtl. auszugehen. Ein zweimaliges Überschreiten ist dabei unschädlich. Der Arbeitnehmer-Freibetra...
- 07.10.2007, 21:12
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Hallo, in dem genannten Beispiel ist die monatlich 400,- EUR-Grenze maßgebend, da zumindest ein Teil der Einkünfte aus nichtselbständiger Beschädfitung kommt. Ein extra WErungskosten-Freibetrag konnte früher einmal beim Minijob von Studenten geltend gemacht werden, ist aber nach Einführung der 400,-...
- 07.10.2007, 20:59
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- 07.10.2007, 20:31
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Hallo, also entweder besteht Arbeitsunfähigkeit oder nicht. Eine Entscheidungsmöglickeit Ihrerseits besteht m.E. nicht. Mich würde interessieren, ob das Krankengeld vor der Rente bereits in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt wurde, oder ob es jetzt in dieser Höhe gezahlt wird und ggf. wie die KK da...
- 07.10.2007, 19:55
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