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- 18.03.2021, 19:26
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Thema: Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV
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Re: Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV
Mensch Fiete, ich würde Dir ja gerne schöne Dinge sagen. ABER: eine freiwillig versicherte Person MUSS die Einkünfte offen legen. DANN; wenn der Ehegatte nicht gesetzlich versichert, auch dessen Einkünfte. Du musst nicht wissen, was beitragspflichtig ist. Das machen dann die Menschen, die das tagtäg...
- 16.03.2021, 19:44
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Anwartschaftsversicherung
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Re: Anwartschaftsversicherung
ich sehe jedoch einen Leistungsanspruch in Ländern mit denen ein Abkommen besteht.
Daher: keine Ermäßigung des Beitrages nach meiner Auffassung
Daher: keine Ermäßigung des Beitrages nach meiner Auffassung
- 14.03.2021, 19:43
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Thema: Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV
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Re: Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV
ich verstehe die Frage nicht mehr. Das ist ja sogar eine Rubrik drin, wo das mit der Abfindung eingetragen wird. Wo ist denn jetzt noch das Problem. Willst Du betrügen und von jemand hier den Freischein bekommen, dass Du das nicht angebenen musst. Aber wie auch immer: mit oder ohne Abfindung. Weil d...
- 08.03.2021, 08:57
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Thema: Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV
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Re: Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV
Hallo, ich weiß nicht, wer Dir was empfohlen hat. Es ist auch nicht ganz so einfach vorzustellen, wie der Fragebogen aussieht, den Du vor Dir liegen hast und ich eben nicht. Ganz bestimmt ist auf diesem Fragebogen aber eine Rubrik: "sonstige Einnahmen" enthalten. Es gibt hunderte von Einna...
- 04.03.2021, 08:07
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Thema: Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV
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Re: Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV
ich muss ergänzen. Die Regelung mit dem halbem Familieneinkommen greift NICHT, wenn die Einnahmen (bzw. hier die anzusetzenden Einnahmen) des freiwillig versicherten Mitglieds selbst höher als 2418,75 (also höher als die halbe Beitragsbemessungsgrenze) liegt. Wenn also das letzte Entgelt z.B. 4000 E...
- 18.02.2021, 20:26
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Freiwilliges GKV Mitglied , Beitrag auf Lebensversicherung
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Re: Freiwilliges GKV Mitglied , Beitrag auf Lebensversicherung
die Sache mit den 120 Monaten gibt es immer noch. Allerdings bei: einer Einmalzahlung aus einer - A)privaten Rentenversicherung (dann also auch einschließlich der eigenen Einzahlungen; was die Rendite kaputt macht) - B)BAV; betriebliche Altersvorsorge (auch aus dem Auszahlungsbetrag) bei A (und bei ...
- 18.02.2021, 17:45
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Freiwilliges GKV Mitglied , Beitrag auf Lebensversicherung
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Re: Freiwilliges GKV Mitglied , Beitrag auf Lebensversicherung
den Ertrag müsste dann in so eine Fall die Lebensversicherungsgesellschft bescheinigen. Wie diese den Ertrag errechnen, können wir (Krankenkassenmitarbeiter oder Hobbyautoren) Dir nicht sagen. Das machen schließlich die Menschen von der Lebensversicherung. Der Ertrag wird durch 12 geteilt und ab Mon...
- 10.02.2021, 19:39
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Sind das Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit?
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Re: Sind das Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit?
so wie Czauderna es andeutet und sieht, sehe ich das auch. Wenn es im Einkommensteuerbescheid unter Gewerbe steht, dann sind es Einkünfte aus Arbeitseinkommen. und wenn es im Einkommensteuerbescheid an anderer Stelle stehen würde, dann wären AUCH beitragspflichtige Einnahmen...... mit der Bezeichung...
- 31.12.2020, 22:49
- Forum: Zusatzbeiträge, Fusionen, Beitragssätze
- Thema: Freiwillig GKV - verspäteter Einkommensnachweis
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Re: Freiwillig GKV - verspäteter Einkommensnachweis
§ 240 Abs. 1 Satz 3 SGB V: Weist ein Mitglied innerhalb einer Frist von zwölf Monaten, nachdem die Beiträge nach Satz 2 auf Grund n i c h t v o r g e l e g t e r Einkommensnachweise unter Zugrundelegung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze festgesetzt wurden, geringere Einnahmen nach, sind die B...
- 30.12.2020, 18:34
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Nachgehender Leistungsanspruch
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Re: Nachgehender Leistungsanspruch
100 % Übereinstimmung mit Czauderna. Wenn Rolf die Sache verstanden hat, dann kann er das so machen. Der Rentenantrag darf allerdings kein Tag später als der 1.9.2025 gestellt werden. Sonst besteht für den ganzen Zeitraum vom 1.8.2025 bis vor dem Rentenatragstellertag eine beitragspflichtige Mitglie...
- 30.12.2020, 10:49
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Nachgehender Leistungsanspruch
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Re: Nachgehender Leistungsanspruch
kein nachgehender Anspruch, ja das ist im Normalfall richtig. Denn , den Rentenantrag zur Rente ab 1.9.2025 wirst du ja wohl VOR dem 1.9.2025, wohl sogar vor dem 1.8.2025 stellen. Dann beginnt mit dem Rentenantrag, jedoch vorschoben auf den 1.8.2025 ein beitragspflichtige Rentenantragstellermitglied...
- 29.12.2020, 11:08
- Forum: Zusatzbeiträge, Fusionen, Beitragssätze
- Thema: Freiwillig GKV - verspäteter Einkommensnachweis
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Re: Freiwillig GKV - verspäteter Einkommensnachweis
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=212564&s0=hinreichende%20anhaltspunkte&s1=&s2=&words=&sensitive= Auszug aus dem Urteil des Sozialgerichtes (SG) Düsseldorf "Nach § 44 SGB X ist ein Verwaltungsakt auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ...
- 28.12.2020, 10:40
- Forum: Zusatzbeiträge, Fusionen, Beitragssätze
- Thema: Freiwillig GKV - verspäteter Einkommensnachweis
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Re: Freiwillig GKV - verspäteter Einkommensnachweis
Du selbst bist also nicht gesetzlich, sondern privat versichert
Frage:
bist Du
- a) selbstständig
- b) Beamter
- c) Angestellter mit Entgelt oberhalb Jahresentgeltgrenze
Falls nicht a) Hast Du oder Deine Frau Mieteinahmen, die der Krankenkasse schon bekannt waren ?
Frage:
bist Du
- a) selbstständig
- b) Beamter
- c) Angestellter mit Entgelt oberhalb Jahresentgeltgrenze
Falls nicht a) Hast Du oder Deine Frau Mieteinahmen, die der Krankenkasse schon bekannt waren ?
- 06.12.2020, 19:57
- Forum: Zusatzbeiträge, Fusionen, Beitragssätze
- Thema: Beitragsveränderung 2021
- Antworten: 21
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Re: Beitragsveränderung 2021
ok: an die Wahltarife (es sind nach einer BSG-Entscheidung) nicht mehr so viele,
hatte ich übersehen. Sorry. Asche auf mein Haupt
Bei der hohen Anzahl: ob jetzt 99 % oder nur 97 % bleibe ich jedoch. Ohne es belegen zu können.
Da habe ich das gleiche Bauchgefühl wie Czauderna
hatte ich übersehen. Sorry. Asche auf mein Haupt
Bei der hohen Anzahl: ob jetzt 99 % oder nur 97 % bleibe ich jedoch. Ohne es belegen zu können.
Da habe ich das gleiche Bauchgefühl wie Czauderna
- 27.11.2020, 20:17
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Kriterien zur "KVdR-Aufnahmeprüfung"
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Re: Kriterien zur "KVdR-Aufnahmeprüfung"
da ist ja noch ne Frage von Dir. in die KVDR kommt jemand, der in der 2. Hälfte der Erwerbstätigkeit 90 % gesetzlich versichert war. (evt gibt es noch eine Anrechnung von Kindern, wenn die 90 % nicht erfüllt sind). Ferner darf man nicht (mehr) hauptberuflich selbstständig sein. Die Vermögenshöhe spi...