Hallo erstmal an alle im Forum,
ich beziehe seit Februar 2018 Arbeitslosengeld 1 gemäß 136 SGB lll.Seit August 2018 nehme ich an einer Umschulung bzw beruflichen Reha teil.Getragen wird es vom Arbeitsamt.Bin wahrend der Umschulung erkrankt.Bin mittlerweile 8 Wochen krankgeschrieben.
Bis zur 6. Woche bezahlt ja das Arbeitsamt weiter.Aber wer ubernimmt jetzt ab der 7.Woche?Wegen der beruflichen Reha habe ich ja kein Anspruch auf Krankengeld,da ich an einer Massnahme "Teilhabe am Arbeitsleben"bzw berufliche Reha teilnehme,so habe ich es im Netz gelesen.Ist dies richtig?Das Arbeitsamt bezahlt ja auch nur bis zur 6.Woche.
Auf welche Anspruche kann ich mich jetzt berufen?Habe nur bis zur 6.Woche Arbeitslosengeld erhalten.Mir fehlt jetzt das restliche Geld.Werde wahrscheinlich langer arbeitsunfahig bleiben.
Gruss
Umschulung,kein Anspruch auf Krankengeld?
Moderator: Czauderna
Re: Umschulung,kein Anspruch auf Krankengeld?
Nein. Die Umschulung ist keine berufliche Rehabilitation und auch keine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben.Parisalle hat geschrieben:Wegen der beruflichen Reha habe ich ja kein Anspruch auf Krankengeld,da ich an einer Massnahme "Teilhabe am Arbeitsleben"bzw berufliche Reha teilnehme,so habe ich es im Netz gelesen.Ist dies richtig?
Das heißt, du kannst ganz normal nach Ablauf der sechs Wochen Krankengeld von der KK beziehen. Ich würde mich sofort mit denen in Verbindung setzen.
Bin mittlerweile sowohl aus der Umschulung als auch von der AfA ab dem 17.09.18 ausgeschieden.Darin steht,dass die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben beendet wurde,aber auch,dass ich ein Anspruch auf Krankengeld habe.
Die Krankenkasse konnte ich telefonisch leider nicht erreichen,habe aber sofort eine email gesendet,und mich erklärt um Krankengeld zu beantragen bzw zu beziehen.Macht das jetzt ein Unterschied ob der Kontakt per email oder telefonisch zustande kam?Die email habe ich vor 2 Tagen geschrieben,aber keine Antwort bekommen.Sowohl per email nicht aber auch nicht per Post.Es handelt sich um die AOK.
Gruß
Die Krankenkasse konnte ich telefonisch leider nicht erreichen,habe aber sofort eine email gesendet,und mich erklärt um Krankengeld zu beantragen bzw zu beziehen.Macht das jetzt ein Unterschied ob der Kontakt per email oder telefonisch zustande kam?Die email habe ich vor 2 Tagen geschrieben,aber keine Antwort bekommen.Sowohl per email nicht aber auch nicht per Post.Es handelt sich um die AOK.
Gruß
Hallo,
ich denke, wenn du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen immer sofort an die AOK geschickt hast und diese jetzt die Abmeldung des Arbeitsamtes erhalten hat, dann werden die von alleine tätig und dir Krankengeld bewilligen und dann natürlich auch zahlen. Ich will damit sagen, dass dein Anspruch nicht von deiner Kontaktaufnahme, egal ob mündlich oder per E-Mail, abhängig ist, sondern davon, ob die gesetzlichen Voraussetzungen (grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld und lückenlose und zeitnahe Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) erfüllt sind.
Gruss
Czauderna
ich denke, wenn du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen immer sofort an die AOK geschickt hast und diese jetzt die Abmeldung des Arbeitsamtes erhalten hat, dann werden die von alleine tätig und dir Krankengeld bewilligen und dann natürlich auch zahlen. Ich will damit sagen, dass dein Anspruch nicht von deiner Kontaktaufnahme, egal ob mündlich oder per E-Mail, abhängig ist, sondern davon, ob die gesetzlichen Voraussetzungen (grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld und lückenlose und zeitnahe Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) erfüllt sind.
Gruss
Czauderna