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Zuzug aus dem Ausland-Selbstständigkeit (beendet)-Angestellt

Verfasst: 21.08.2017, 10:12
von xaviern
Hallo Liebe Forengemeinde,

habe schon sehr viel hier gelesen, und muss mich mal bei allen Mitwirkenden herzlich bedanken. Besonders einigen, die schon vielen Hunderten geholfen haben, gilt dieser Dank!

Nun zum Thema :P
Bin vor etwa 2 Jahren aus der Schweiz zugezogen, war also noch nie in Deutschland (gleich ob PKV / GKV) versichert. Habe einen Gewerbeschein gelöst und mich in der IT selbstständig gemacht.
Leider habe ich es "verschlafen" mich in der GKV in der 3-Monatefrist nach Wohnsitzmeldung anzumelden.

Nun will ich nach 2 Jahren meinen Gewerbeschein per 31.12.2017 zurücklegen und per 01.01.2018 bei einem Freund in der Firma als Angestellter arbeiten.

Mir stellt sich jetzt die große Frage, ob ich nach 2 Jahren ohne Versicherung (und ohne Nutzung von jeglichen Leistungen) per 01.01.2018 mit Eintritt in die unselbstständige Tätigkeit die 2 Jahre nachzahlen muss?

Info am "Rande": Parallel zu meinem Einzelunternehmen (Gewerbeschein ohne Handelsregister) habe ich vor einigen Monaten für ein Softwareprojekt eine UG (haftungsbeschränkt, im Handelsregister) gegründet, welche aufrecht erhalten bleiben soll, jedoch [aktuell...] keine Gewinne abwirft. Dort bin ich Geschäftsführer und alleiniger Eigentümer.


Freue mich sehr auf eure Antworten,

Lieben Gruß,

Xavier

Re: Zuzug aus dem Ausland-Selbstständigkeit (beendet)-Angestellt

Verfasst: 21.08.2019, 18:33
von GerneKrankenVersichert
Ist das Gehalt aus der Angestelltentätigkeit über oder unter der Versicherungspflichtgrenze?

https://www.tk.de/firmenkunden/service/ ... ze-2033028

Re: Zuzug aus dem Ausland-Selbstständigkeit (beendet)-Angestellt

Verfasst: 22.08.2019, 21:12
von Czauderna
Hallo GKV,
na dann hoffen wir mal, dass er nach zwei Jahren hier nochmal reinschaut.
Gruss
Czauderna