Familienversichert DE/ Pflichtversichert DK
Verfasst: 19.09.2018, 13:02
Moin Moin,
ich habe eine etwas speziellere Frage zu meiner Situation:
Ich habe im Sept. 17 mit einem Studium in Dänemark angefangen und bin nun auch hier gemeldet und habe eine Dänische Krankenversicherung, die grundsätzlich jeder Student bekommt, der sich hier meldet (quasi Pflichtversicherung). Das Studium dauert etwa bis Mitte 2019. Gleichzeitig bin ich aber auch noch in Deutschland bei meinen Eltern gemeldet, damit ich dort auch noch eine Meldeadresse bspw. für das KFZ (steht in Deutschland) habe. Ich war dann weiterhin bei meinen Eltern in der Familienversicherung mitversichert, um nach dem Abschluss des Studiums wieder einfacher in die normale Versicherung zu kommen. Mein Hauptwohnsitz befindet sich für das Studium jedoch selbstverständlich in Dänemark.
Nun habe ich in Dänemark neben dem Studium einen Job (15-20 Stunden) in dem ich Brutto umgerechnet ca. 800-1000EUR verdiene, was über der Grenze liegt, in der man Familienversichert sein kann. Von dem in DKK gezahlten Gehalt zahle ich ebenfalls Krankenversicherungbeiträge an eine dänische Krankenversicherung (ebenfalls Pflicht). Im Rahmen einer jährlichen Abfrage haben meine Eltern dieses Einkommen bei der deutschen Krankenkasse angegeben.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich rückwirkend tatsächlich doppelt Beiträge leisten muss. Soweit ich verstanden habe, soll es zu keinen Doppelbeiträgen innerhalb der EU kommen.
Kennt sich jemand zufällig mit dieser Situation aus?
Vielen Dank für eure Hilfe :)
Beste Grüße,
Ole
ich habe eine etwas speziellere Frage zu meiner Situation:
Ich habe im Sept. 17 mit einem Studium in Dänemark angefangen und bin nun auch hier gemeldet und habe eine Dänische Krankenversicherung, die grundsätzlich jeder Student bekommt, der sich hier meldet (quasi Pflichtversicherung). Das Studium dauert etwa bis Mitte 2019. Gleichzeitig bin ich aber auch noch in Deutschland bei meinen Eltern gemeldet, damit ich dort auch noch eine Meldeadresse bspw. für das KFZ (steht in Deutschland) habe. Ich war dann weiterhin bei meinen Eltern in der Familienversicherung mitversichert, um nach dem Abschluss des Studiums wieder einfacher in die normale Versicherung zu kommen. Mein Hauptwohnsitz befindet sich für das Studium jedoch selbstverständlich in Dänemark.
Nun habe ich in Dänemark neben dem Studium einen Job (15-20 Stunden) in dem ich Brutto umgerechnet ca. 800-1000EUR verdiene, was über der Grenze liegt, in der man Familienversichert sein kann. Von dem in DKK gezahlten Gehalt zahle ich ebenfalls Krankenversicherungbeiträge an eine dänische Krankenversicherung (ebenfalls Pflicht). Im Rahmen einer jährlichen Abfrage haben meine Eltern dieses Einkommen bei der deutschen Krankenkasse angegeben.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich rückwirkend tatsächlich doppelt Beiträge leisten muss. Soweit ich verstanden habe, soll es zu keinen Doppelbeiträgen innerhalb der EU kommen.
Kennt sich jemand zufällig mit dieser Situation aus?
Vielen Dank für eure Hilfe :)
Beste Grüße,
Ole