Leg Studienkredit wird als Einkommen angerechnet
Verfasst: 03.12.2018, 11:58
Hallo;
Ich bin 32 Jahre alt und studiere derzeit noch. Vor kurzem bekam ich einen Bescheid von der Krankenkasse, meine Einkünfte für die freiwillige KV anzugeben. Meine Einkünfte bestehen aus 600€ KfW-Kredit und 400€ durch eine Hiwi-Stelle an der Uni. Da ich mit meiner Krankenkasse immer sehr zufrieden war, rief ich dort an, um auch alles richtig auszufüllen und am Ende auch sauber aus Allem rauszukommen. Die nette Dame an der Info sagt mir; dass ich den Kredit bezüglich der Vollständigkeit mit angeben soll, dieser aber nicht mit in die Berechnung einfließt. Also alles ausgefüllt und nun kam der Bescheid der Krankenkasse. Naja, was soll ich sagen; der Kfw-Studienkredit wird in voller Höhe angerechnet und mein monatlicher Beitrag beträgt 180€.
Jetzt ist natürlich ein 14tägiger Einspruch möglich; aber wie soll ich argumentieren? Einen Anruf kann man zwar angeben, aber es wird sich ja nun keiner bei Krankenversicherung finden, der sagt: Ja, das war ich, geht auf meine Kappe.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage, Verordnung oder Richtline auf die ich mich stützen kann; da ja immer wieder in den Foren gesagt wird; dass Studienkredite nicht angerechnet werden können.
Viele Grüße
K.H.
Ich bin 32 Jahre alt und studiere derzeit noch. Vor kurzem bekam ich einen Bescheid von der Krankenkasse, meine Einkünfte für die freiwillige KV anzugeben. Meine Einkünfte bestehen aus 600€ KfW-Kredit und 400€ durch eine Hiwi-Stelle an der Uni. Da ich mit meiner Krankenkasse immer sehr zufrieden war, rief ich dort an, um auch alles richtig auszufüllen und am Ende auch sauber aus Allem rauszukommen. Die nette Dame an der Info sagt mir; dass ich den Kredit bezüglich der Vollständigkeit mit angeben soll, dieser aber nicht mit in die Berechnung einfließt. Also alles ausgefüllt und nun kam der Bescheid der Krankenkasse. Naja, was soll ich sagen; der Kfw-Studienkredit wird in voller Höhe angerechnet und mein monatlicher Beitrag beträgt 180€.
Jetzt ist natürlich ein 14tägiger Einspruch möglich; aber wie soll ich argumentieren? Einen Anruf kann man zwar angeben, aber es wird sich ja nun keiner bei Krankenversicherung finden, der sagt: Ja, das war ich, geht auf meine Kappe.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage, Verordnung oder Richtline auf die ich mich stützen kann; da ja immer wieder in den Foren gesagt wird; dass Studienkredite nicht angerechnet werden können.
Viele Grüße
K.H.