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Auslandspraktikum in Deutschland- Muss Arbeitgeber KKV zahlen?

Verfasst: 02.10.2019, 10:22
von sascha91
Hallo liebe Community,

ich werde ab 1.11 ein 6-monatiges Auslandspraktikum in Deutschland beginnen. Während dieser Zeit bin ich in Österreich als Studierender eingeschrieben. Das Praktikum in Deutschland ist in Vollzeit und wird mit Mindestlohn vergütet.
Nun meine Frage: Muss ich meine österreichische studentische KKV weiterlaufen lassen oder läuft die KKV über meinen Arbeitgeber?

Mit freundlichen Grüßen
Sascha

Re: Auslandspraktikum in Deutschland- Muss Arbeitgeber KKV zahlen?

Verfasst: 03.10.2019, 08:51
von Czauderna
Hallo und herzlich willkommen im Forum.
grundsaetzlich besteht für Praktikanten in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht, d.h. dein Arbeitgeber muesste dich hier in Deutschland anmelden und entsprechende Beiträge an die Kasse abführen.
Was jetzt allerdings nicht weiss, weil ich aus der Praxis schon raus bin, inwieweit deine gesetzliche Versicherung in deinem Heimatland hier eine Rolle spielt. Da sollte sich ein aktiver Experte/Expertin mal dazu äussern. Ich glaube allerdings, dass die deutschen Rechtsvorschriften hier Vorrang haben.-
Gruss
Czauderna

Re: Auslandspraktikum in Deutschland- Muss Arbeitgeber KKV zahlen?

Verfasst: 03.10.2019, 09:54
von GerneKrankenVersichert
Ist das Praktikum in der Prüfungs- und Studienordnung vorgeschrieben oder nicht?

Re: Auslandspraktikum in Deutschland- Muss Arbeitgeber KKV zahlen?

Verfasst: 03.10.2019, 09:54
von sascha91
Nein es ist nicht im Studium vorgeschrieben- es ist ein freiwilliges Praktikum.

Re: Auslandspraktikum in Deutschland- Muss Arbeitgeber KKV zahlen?

Verfasst: 03.10.2019, 11:20
von GerneKrankenVersichert
Ein nicht in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ist grundsätzlich beitragspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Allerdings besteht im Rahmen der Werkstudentenregelung gegebenenfalls Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Wenn ich davon ausgehe, dass das Praktikum in Vollzeit 6 Monate lange durchgeführt wird, gilt die Werkstudentenregelung nicht.

Es tritt Versicherungspflicht als Beschäftigter nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ein, nicht als Praktikant nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V. Die Versicherungspflicht als Praktikant würde nur bei einem unentgeltlichen Praktikum greifen.

Sofern es sich bei der studentischen Versicherung in Österreich um eine Pflichtversicherung handelt, besteht nun eine Versicherungskonkurrenz. Da stellt sich die Frage, wer für die Versicherung zuständig ist, Österreich oder Deutschland? Solche Fragen sind der EU Verordnung https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Le ... 123:de:PDF geregelt. Zuständig ist der Staat, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird (Artikel 11). Also wird der Arbeitgeber dich in Deutschland anmelden und die österreichische Versicherung wird beendet.

Re: Auslandspraktikum in Deutschland- Muss Arbeitgeber KKV zahlen?

Verfasst: 03.10.2019, 16:00
von sascha91
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Sie haben mir sehr weitergeholfen!