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Familienversicherung: Minijob + kurzfristige Beschäftigung: was zählt zum Gesamteinkommen?

Verfasst: 05.12.2019, 12:46
von Darma57
Hallo,

Dass ein/e Student/in bei einem Einkommen bis 450€ (Minijob) bzw. 445€ (Werkstudent) familienversichert bleiben kann ist mir bekannt.
Was passiert, wenn man einen Minijob ("450€" Job) ausübt, dann dazu sporadisch "kurzfristige Beschäftigung" (bis zu 70 Tage im Jahr) aufnimmt und die Gesamteinküfte im Durchschnitt 450€ / Monat überschreiten?

Bei der TK (bei den anderen GKVs sicherlich auch) ist es u.a. zu lesen (die Hervorhebung von mir):
"Haben Sie im Jahr 2019 ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von mehr als 445 Euro, endet Ihre Familienversicherung"
Eine "kurzfrsitige Beschäftigung" bringt aber kein regelmäßiges Einkommen.
Werden Einküfte aus der "kurzfrsitigen Beschätfigung" mitgezählt, oder nicht?

Auf diese Frage finde ich leider keine eindeutige Antwort, bzw. sich widersprechende Aufklärungen.
Vielleicht könnte mir bitte jemand diesbezüglich einen Link / Hinweis geben? Vielen Dank im Voraus!
Gruß

Re: Familienversicherung: Minijob + kurzfristige Beschäftigung: was zählt zum Gesamteinkommen?

Verfasst: 05.12.2019, 13:48
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
das ist schon richtig - "regelmässig" heisst an zwei aufeinanderfolgenden Monaten wird das Einkommen, d.h. die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschritten, bezogen - endet die Familienversicherung grundsaetzlich. Ich würde aber auch auf jeden Fall von der Kasse prüfen lassen ob eine kurfristige Beschäftigung neben einer geringfügigen Beschäftigung noch geht. Vielleicht kann sich da ein aktiver Experte mal dazu äussern.
Gruss
Czauderna

Re: Familienversicherung: Minijob + kurzfristige Beschäftigung: was zählt zum Gesamteinkommen?

Verfasst: 09.12.2019, 22:50
von D-S-E
Mein letzter Stand hierzu ist: Wenn die Einkommensgrenze maximal 3 Monate im Jahr überschritten wird, kann die Familienversicherung weiter bestehen.

Dies gilt aber nicht z.B. bei einer Beschäftigung vom 1. Oktober bis 31. März mit einem Einkommen von z.B. 1.000 Euro pro Monat in diesem Zeitraum, weil ab 1. Oktober sich dann das regelmäßige Einkommen geändert hat.

Kurzfristige Beschäftigungen werden nicht mitgerechnet.

Die Details zur Familienversicherung sind sehr schwammig geregelt. Das steht meines Wissens nirgends, selbst im Rundschreiben zur Familienversicherung nicht wirklich

Re: Familienversicherung: Minijob + kurzfristige Beschäftigung: was zählt zum Gesamteinkommen?

Verfasst: 15.01.2020, 02:14
von loosin
Hast du eine Antwort denn bekommen?

Re: Familienversicherung: Minijob + kurzfristige Beschäftigung: was zählt zum Gesamteinkommen?

Verfasst: 10.11.2020, 13:49
von Pauline-2707
Czauderna hat geschrieben:
05.12.2019, 13:48
Hallo und willkommen im Forum,
das ist schon richtig - "regelmässig" heisst an zwei aufeinanderfolgenden Monaten wird das Einkommen, d.h. die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschritten, bezogen - endet die Familienversicherung grundsaetzlich. Ich würde aber auch auf jeden Fall von der Kasse prüfen lassen ob eine kurfristige Beschäftigung neben einer geringfügigen Beschäftigung noch geht. Vielleicht kann sich da ein aktiver Experte mal dazu äussern.
Gruss
Czauderna
Ich stimme Czauderna zu. Am besten fragst du direkt selber nach, das erspart dir Zeit und vor allem Probleme. Im Nachhinein ist das Ganze oft viel komplizierter zu regeln als im Voraus. Melde dich doch, wenn du genaueres weisst, das interessiert sicher auch noch andere.

Re: Familienversicherung: Minijob + kurzfristige Beschäftigung: was zählt zum Gesamteinkommen?

Verfasst: 10.11.2020, 15:51
von Susanne12
Ich klinke mich mal mit ein. Mein Rat wäre auch nochmal direkt bei deiner Krankenkasse nachzufragen. Dennoch habe ich es auch so verstanden, dass die Grenze für die Familienversicherung damit überschritten ist. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen und mich direkt erkundigen.
Alles Gute!

Re: Familienversicherung: Minijob + kurzfristige Beschäftigung: was zählt zum Gesamteinkommen?

Verfasst: 10.11.2020, 17:21
von Czauderna
Hallo,
die Eingangsfrage war aus 2019 und offenbar eher theoretischer Natur, dies nur als Hinweis für unsere neuen User/innen
Gruss
Czauderna