Freiwillige Krankenversicherung

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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laudatio
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Freiwillige Krankenversicherung

Beitrag von laudatio » 03.01.2009, 16:40

Hi,
ich bin totaler Laie in Krankenversicherungsdingen,deshalb sollten die (hoffentlich kommenden) Antworten klar verständlich sein( :D :D :D )

Nun zu meiner Frage:
Ich bin Student ,28,habe das 14.Fachsemester vollendet und bin in meiner GKV freiwillig krankenversichert...Bisher war der Beitragssatz 12,8%,also 128€,dies wurde errechnet anhand einem fiktiven monatlichen Einkommen von 1000€ ..Ich habe aber kein regelmässiges Monatseinkommen,was also passiert in den Monaten ohne Einkünfte,bin ich dann da ohne Versicherung( :shock: )?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.01.2009, 20:58

Hallo,
wie der Name schon sagt "fiktives" Einkommen, d.h. diese Mindestbeitragsbemessungsgrenze, welche bei ca. 855,00 € liegen dürfte ab 01.01.2009 - gilt für alle freiwillig Versicherten mit einem Einkommen
von 0 - eben diesen ca. 855,00 € - daraus errechnet sich dann auch der
Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.
Gruß
Czauderna

Ian
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Beitrag von Ian » 03.01.2009, 21:02

Du bist auf jeden Fall weiterhin versichert, auch wenn du kein Einkommen hast. Beiträge zahlst du allerdings trotzdem, als wenn du welches hättest. Als Berechnungsgrundlage für die Krankenkassen gilt dann der besagte Wert von monatlich rund 855,00 €.

laudatio
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Beitrag von laudatio » 04.01.2009, 01:04

Irgendwie komisch,wenn ich monatlich keine 855 € verdiene dann ist dies egal weil die Krankenkassen annehmen dass ich es tue und daraus den
Beitragssatz errechnen,habe ich das so richtig verstanden?

Gibt es da auch irgendwelche Härtefallregelungen für Kreaturen wie mich die zur Zeit nicht in der Lage sind den monatlichen Obulus zu errichten,vielleicht auch so eine Art Aufschub oder so etwas?

Und noch eine Frage:Meldet sich denn die Krankenkasse bei mir wenn sie merkt dass kein Beitrag entrichtet woden ist oder ist dass denen egal ?

Herzlichen Dank für die Antworten schon im Voraus.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 04.01.2009, 10:22

Hallo,

nein, für arme Kraturen gibt es Hartz IV oder die Grundsicherung.

Und klaro meldet sich die Kasse - und vergibt als Bonus 5 % Säuminszuschläge. Und bei Nichtzahlen wird der Beitrag trotzdem fällig und es entfällt zusätztich der Anspruch auf die Leistungen (bis auf Notfälle). Solltest Du später zahlen, lebt der Leistungsanspruch trotzdem rückwirkend nicht mehr auf.
Man sollte auch beachten, dass es für eine spätere geplante Selbständigkeit nicht von Vorteil ist bei der Kasse Schulden zu haben. Denn für manchen Auftrag braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung - und die kriegt man bei Zahlungsverzug nicht mehr.

Warum arbeitest Du nicht nebenbei und bezahlst davon die Krankenkasse? Irgendwovon muss du ja auch leben, und eine Krankenkasse sollte neben der Miete eine ganz hohe Wertigkeit haben.

LG , Fee

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.01.2009, 13:03

Hallo,

nicht die Krankenkasse haben sich die Sache mit den 855,00 € einfallen lassen - das steht im Gesetz.
Nur um mal wieder aufzuzeigen das nicht (immer) die Kassen für etwas
verantwortlich sind sondern das die Kassen einfach nur Gesetze umsetzen müssen wie z.B. Finanzamt oder Polizei auch.
Gruß
Czauderna

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