Jahre lang unversichert, Studium möglich?

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Amadis
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Jahre lang unversichert, Studium möglich?

Beitrag von Amadis » 10.07.2013, 14:59

Hallo liebe Community,

ich wende mich mit folgendem für mich schwierigen und nervenaufreibenden Problem an euch.

Nach meinem Schulabschluss fiel ich durch private Probleme und der Tatsache das ich keine Arbeit fand in ein tiefes Loch. Ich war damals von der Situation überfordert und fiel in Lethargie. Lange Jahre "lebte" ich in diesem Zustand der Antriebslosigkeit und Gleichgültigkeit. Bis ich vor zwei Wochen einen Menschen kennen lernte der mir wieder Mut gab. Er reichte mir eine Leiter in mein tiefes Loch und half mir Stück für Stück wieder heraus.

Seitdem versuch ich mein Leben wieder auf die Reihe zu bekommen und meine Träume zu verwirklichen. Ich habe vor studieren zu gehen. Ich hab mich bereits in einer FH eingeschrieben, Bafög Antrag ausgefüllt und einen 450 Euro Studentenjob gesucht.

Doch nun hab ich ein Problem, ich bin noch immer unversichert. Ich schiebe den Gang zu meiner letzten Krankenkasse schon seit Montag vor mich her. Aus Angst das alles wieder einbrechen könnte. Ich war ja Jahre lang nicht versichert und nun drohen mir wahrscheinlich hohe Strafzahlungen. Wie ich im Beitrag von TechDK gelesen habe werde ich wohl damit auch keinen Versicherungsnachweis fürs Studium bekommen und alles wird platzen wie eine Seifenblase.

Natürlich unterscheidet sich mein Fall etwas von TechDK seinen. Hoffe das mir einer einen guten Rat geben kann. Ich war zuletzt 2005 bei der AOK über meine Familie versichert. Seitdem hab ich keine Versicherung mehr.

Amadis

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.07.2013, 17:39

Hallo,
ja, so ist es, ohne Nachweis über einen Krankenversichgerungsschutz wird es nix mit dem Studium - also, nix wie hin zur AOK und Ab Studienbeginn die Mitgliedschaft beantragen - wenn du seit 2005 nicht mehr versichert b ist, nehme ich mal an, dass du mittlerweile die 30 erreicht haben dürfest, also gibt es keine Pflichtversicherung sondern eine freiwillige Versicherung.
Da könnte man meinen, dass das neue Gesetz für dich genau zur richtigen Zeit kommt und du deshalb um die Nachzahlung herum kommen könntest.
wenn da nicht der Passus drinnen stehen würde, dass diese "Amnestie" nur für die bisher Unversicherten gilt, die seinerzeit keinen Anspruch auf eine freiwillige Weiterversicherung hatten - und sieht es schon wieder trüb aus für dich, denn mit dem Ende der Familienversicherung hattest du diesen Anspruch schon. Da wäre nun die Frage zu klären, hat man dir das damals auch ausreichend erklärt seitens der Kasse ?.
Wie es auch sei, du musst dahin sonst kannst du dein Studium vergessen und wenn du nicht bis zum 31.12.2013 in die Hufe kommst, dann sieht es ganz schwarz aus und du zahlst dann aber so richtig viel Geld nach.
Gruss
Czauderna

Jessica1600

Beitrag von Jessica1600 » 13.07.2013, 09:59

Ich kann mich meinem Vorredner zu anschließen. Du solltest Deine Träume nicht platzen lassen, sondern sofort zur AOK oder wem auch immer gehen und Dich versichern, damit Du studieren kannst. Es gibt für jedes Problem eine Lösung. Und durch die neue Gesetztesregelung sieht doch gleich alles wieder besser aus!

Poet
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Beitrag von Poet » 13.07.2013, 12:18

@Jessi: Deine Träumen platzen auch bald -> Deine Werbelinks werden gelöscht. Also: Get the fxxx outta here. Das ist ein Hilfeforum.

Amadis
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Beitrag von Amadis » 16.07.2013, 21:01

Hallo,

da bin ich nochmal. Bin momentan echt am verzweifeln. Zunächst einmal muss ich meinen Startpost wohl korrigieren, bin nicht seit 2005 Versicherungslos sondern erst seit 2007. Hab durch einen Brand halt keine Unterlagen mehr über die Zeit. Erst durch meinen Gang zur Versicherung hab ich es erfahren. Bin auch erst 29 Jahre alt.

War wie gesagt letzte Woche schon bei der AOK. Doch irgendwie konnten oder wollten sie mir nicht so recht helfen und haben mich erstmal ans Jobcenter weiter verwiesen. Die Dame meinte das wäre der einfachste Weg wieder einen Versicherungsschutz zu bekommen.

Also war ich gestern beim Jobcenter. Doch die fühlten sich auch nicht so recht zuständig. Sie meinten zwar das sich mich normal versichern könnten, aber mit der Immatrikulation würde ich den Versicherungsschutz wieder verlieren da sie für Studenten nicht zuständig wären. Auch ob ich dann Problemlos in eine Studentenversichung reinkommen konnten sie mir nicht sagen.

Ich fühl mich momentan total überfordert und hab absolut keinen Überblick. Hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.

Gruß
Amadis

CiceroOWL
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SGB II Studium

Beitrag von CiceroOWL » 17.07.2013, 07:54

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... htigte.pdf

Also grundsätzlich besteht da denke ich doch ein Anspruch auf ALG II Leistugnen seitens des jobcenters trotz Studiums siehe Seite 37 ff .

Die AOK hätte dir sagen könne ob denn Studienachweise vorliegen, sind im normal Fall abgespeichtert.

Meines Erachtens tritt mit Beginn des Studiums auch die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 ein.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
9.
Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn für sie auf Grund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht, bis zum Abschluß des vierzehnten Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres; Studenten nach Abschluß des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,
Ich sehe da ehrlich kein Problem aufgrund des Studiums wieder versichert zu werden.

Man kann jetzt auch auf die Neuregelungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V hinweisen und die Problematiken des Nichtversichtseins so lösen

http://www.krankenkassenforum.de/wieder ... t7327.html
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 18.07.2013, 23:03, insgesamt 1-mal geändert.

Poet
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Beitrag von Poet » 18.07.2013, 23:02

@Amadis: Ich sehe noch eine weitere Lösung wenn der Weg von Cicero nicht gehen sollte - spreche mit Deinem AG ob er Dich für 451€ beschäftigen und Dich damit versicherungspflichtig machen könnte.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 18.07.2013, 23:56

@ Poet:
Dann muss noch der Werkstudentenstatus geprüft werden, oder? Und bei 451 € sehe ich den Job nicht wirklich im Vordergrund.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 18.07.2013, 23:58

Richtig..

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