Selbständige Versicherung Familienversicherung

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Lillesol
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Selbständige Versicherung Familienversicherung

Beitrag von Lillesol » 09.06.2015, 10:02

Hallo

ich hab eine kurze Frage und hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich arbeite selbständig als Artorin. seit letztem Jahr August. Ich hab mich freiwillig versichert bei der AOK, bei der ich vorher über meinen Mann familienversichert war. Da ja noch kein Einkommensbescheid vorliegt sollte ich mein Einkommen schätzen, das hanb ich getan auf ca. 950 Euro im Monat. Mein Beitrag liegt jetzt bei ca 370 Euro pro Monat. Ich finde das recht viel ehrlich gesagt. Liegt das daran das ich verheiratet bin und mein Mann auch verdient? Wahrscheinlich.
Es ist schon viel, dafür das man ja auch mal ein Monat gar keinen Auftrag hat.
Jetzt überlege ich daran ob ich in die KSK gehe, als Autorin wahrscheinlich kein Problem.
Mein Mann behauptet aber ich solle meine selbstständigkeit einfach wieder abmelden und mich Familienversichern wenn ich keine Arbeit habe und sobald ich wieder einen Auftrag habe wieder freiwillig versichern? Das geht doch gar nicht oder?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, denn ich traue mich mit so einer komischen Idee gar nicht bei der Krankenkasse anzurufen. So dumm die Frage auch klingt, schreibt mir doch vielleicht auch eine Begründung warum es nicht geht damit ich das meinem Mann mal vernünftig erklären kann :D Ich bin noch ziemlich unerfahren in diesem ganzen Krankenkassenbeiträge für Selbständige.
Danke schon mal

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 09.06.2015, 10:17

Der Beitrag ist so hoch, da du als hauptberuflich Selbständige eingestuft bist und dann von einer Mindestbemessung ausgegangen wird.

Ich frage mich, warum nicht von Anfang an die Versicherungspflicht bei der KSK beantragt wurde. Weiß die AOK, dass du als Autorin arbeitest?

Immer nur pro Auftrag versichern wird nicht funktioneren, da bei Selbständigen die Einnahmen laut Steuerbescheid durch 12 geteilt werden. Du bist ja tatsächlich selbständig und würdest bei einem Auftrag anfangen zu arbeiten und nicht erst eine neue Selbständigkeit gründen. Wenn doch, sieht es natürlich anders aus.

Lillesol
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Beitrag von Lillesol » 09.06.2015, 10:39

Danke für deine Antwort. Ja die AOK weiß das ich als Autorin arbeite. Ich werde das mit der KSK jetzt in Angriff nehmen, ich dachte man müsste schon vorher als "Künstler" gearbeitet haben um in die KSK zu kommen. Man muss ja allerhand Belege schicken damit man aufgenommen wird, dachte ich. Die hab ich ja jetzt zumindest.

Also Gesetz den Fall, ich würde so wenig selbständig verdienen das ich monatl. unter 400 Euro bin, könnte ich mich dann Familienversichern?

Ist jetzt nur mal so eine verständnisfrage, ich bin da jetzt schon weit drüber. Danke.

Lillesol
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Beitrag von Lillesol » 09.06.2015, 10:50

Oder wenn ich die Selbständigkeit jetzt sofort aufgeben würde, könnte ich dann sofort zurück in die Familienversicherung? Oder würde dann mein Einkommen das ich dieses Jahr verdient habe durch 12 geteilt und wenn es über betrag x ist geht das nicht?

Bully
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Beitrag von Bully » 09.06.2015, 11:04

Lillesol hat geschrieben:Danke für deine Antwort. Ja die AOK weiß das ich als Autorin arbeite. Ich werde das mit der KSK jetzt in Angriff nehmen, ich dachte man müsste schon vorher als "Künstler" gearbeitet haben um in die KSK zu kommen. Man muss ja allerhand Belege schicken damit man aufgenommen wird, dachte ich. Die hab ich ja jetzt zumindest.

Also Gesetz den Fall, ich würde so wenig selbständig verdienen das ich monatl. unter 400 Euro bin, könnte ich mich dann Familienversichern?

Ist jetzt nur mal so eine verständnisfrage, ich bin da jetzt schon weit drüber. Danke.
Hallo Lillesol,

Ja, Dein Ansprechpartner ist die KSK, ich gehe davon aus, das Du als Berufsanfängerin einzustufen bist, da steht das KSk vorgeschriebene Mindesteinkommen erst einmal an zweiter Stelle,
wichtig sind ersteinmal entsprechende Tätigkeitsnachweise.

das Deine Tätigkeit als AUTORIN der AOK bekannt ist, kannst Du ja anhand der Anmeldung zur freiwilligen Kranken u. Pflegeversicherung nachweisen.

Hat Dich Deine AOK, an die Künstlersozialkasse verwiesen ????


sollte Sie dieses versäumt haben, bestehen erfolgreiche Aussichten die von Dir gezahlten Beiträge zurückzufordern, für den Fall das eine VS nach dem KSVG zustande kommt.

Viel Erfolg

Gruß Bully

Lillesol
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Beitrag von Lillesol » 09.06.2015, 11:18

Nein, das haben sie nicht. Das ist natürlich sehr, sehr interessant. Danke für deine Antwort Bully.

Liebe Grüße

Bully
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Beitrag von Bully » 09.06.2015, 11:49

Lillesol hat geschrieben:Nein, das haben sie nicht.
Hallo Lillesol,

ja dieser Hinweis wird gerne bewusst vergessen.


Autorin zählt mit zu den sogenannten Katalogberufen
schau mal.
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... ab2012.php

mit den entsprechenden Nachweisen dürfte eine VS nach dem KSVG möglich sein.

hier kannst Du mal schaun, welche Beiträge nach dem KSVG ca.zu entrichten sind.
inkl. DRV-Versicherung
http://tools.lonja.de/ksk_rechner/

Gruß Bully

Leon88
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Beitrag von Leon88 » 20.01.2016, 18:16

ein großer vorteil der GKV ist es eine kostenfreie mitversicherung für seine Familie.

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