Selbstständig im Nebenerwerb und Familienversichert?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Familienvater
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Selbstständig im Nebenerwerb und Familienversichert?

Beitrag von Familienvater » 20.05.2016, 21:17

Hallo ihr Lieben

Ich hoffe ihr könnt mir in folgendem Fall etwas helfen:

Zuerst die beteiligten:

Vater, Selbstständig im Haupterwerb
Mutter, Hausfrau
Kind, 1 Jahr alt

Die Mutter und das Kind sind über den Vater in der GKV Familienversichert. Allerdings sind die Umsätze in der Branche in letzter Zeit stark eingebrochen. Nun hat die Mutter einen Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz gefunden, wo sie recht gut verdient. Nun soll die Konstellation umgedreht werden. Vater und Kind sollen über die Mutter Familienversichert werden, so der Plan bis jetzt.

Der Vater möchte nun sein altes Gewerbe aufgeben um sich um sein Kind zu kümmern. Jedoch möchte er auch etwas zu der Haushaltskasse beisteuern. Hierzu hat er sich überlegt, ein anderes Gewerbe im Nebenerwerb für ein paar Stunden pro Woche von zu Hause aus auszuüben. Kenntnisse in dem Gewerbe sind mehr als genug vorhanden sodass es dort keine Probleme geben sollte.

Durch den Umsatzeinbruch hat der Vater nun allerdings bei der Krankenkasse Beitragsrückstände die er aktuell nicht begleichen kann.

Er hat durch Recherche herausgefunden dass für eine Familienversicherung ein Einkommen von 415€ pro Monat nicht überschritten werden darf.

Nun zu den Fragen:

1.: Ist mit dem Einkommen der komplette Umsatz gemeint oder nur der tatsächliche Gewinn nach Abzug seiner Kosten?

2.: Ist es ein Problem trotz Beitragsrückständen in die Familienversicherung zu wechseln? Die Familienversicherung soll bei der selben GKV erfolgen da sie bislang sehr gute Erfahrungen dort gemacht haben.

3.: Wird das Einkommen pro Monat festgehalten oder wird nur das Gesamte Jahreseinkommen berücksichtigt und das dann auf 12 einzelne Monate umgerechnet? Also wäre es möglich in einem Monat die doppelten Einnahmen zu haben aber dafür in dem darauffolgenden Monat keinen Gewinn oder sogar einen kleinen Verlust zu haben?

Ich bedanken mich schon mal sehr für eure Antworten.

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 21.05.2016, 08:34

Hallo,

folgendes vorab: Auch wenn es für die Familienversicherung feste Einkommensgrenzen gibt, ist das Prozedere ziemlich schwammig. Insofern hast du keine Garantie, dass es so läuft - die Krankenkassen handeln hier sicher nicht alle gleich.

Wenn das Hauptgewerbe aufgegeben wird, ist eine wichtige Voraussetzung für die Familienversicherung schon mal erfüllt. Die Gewerbeabmeldung muss der Krankenkasse eingereicht werden. Beim Antrag auf Familienversicherung wird gefragt, ob für dich eine selbstständige Tätigkeit besteht. Wenn hier "ja" angegeben wird, wird die Krankenkasse vor Genehmigung eine versicherungsrechtliche Beurteilung deiner selbstständigen Tätigkeit vornehmen. Gebt auf dem Antrag zur Familienversicherung unbedingt an, dass es sich um ein neues Gewerbe handelt (Gewerbeanmeldung beifügen) und bittet um erneute Beurteilung der Tätigkeit.

Nur wenn die Krankenkasse auf "nebenberuflich" entscheidet, besteht die Möglichkeit der Familienversicherung. Die ausschlaggebenden Punkte für diese Entscheidung sind die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden einschließlich aller Vor- und Nacharbeiten sowie der Verdienst. Letzteren kannst du natürlich nur schätzen. Wichtig ist hier nur der Gewinn aus deiner selbstständigen Tätigkeit. Wenn du diesen mit monatlich maximal 415,00 € schätzt und die übrigen Angaben auf "nebenberuflich" hindeuten, solltest du gute Chancen haben. Berücksichtige aber, dass im monatlichen Maximalbetrag von 415,00 € auch schon eventuelle weitere Einkünfte enthalten sein müssen (z.B. Kapitalerträge, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).

Ein gelegentliches Überschreiten der Grenze von 415,00 € ist kein Problem. Die Krankenkasse wird deine Angaben jedoch anhand deines Einkommensteuerbescheides prüfen - wenn du am Ende mehr verdient hast, kann die Familienversicherung rückwirkend storniert werden. In diesem Fall wird es teuer.

Wenn du im Laufe des Jahres von Haupt- zu Nebengewerbe wechselst, wird es schwierig. Denn im Einkommensteuerbescheid werden in der Regel alle Einmahmen aus Gewerbebetrieben zusammengefasst. Die Frage ist, ob die Krankenkasse das in irgendeiner Weise auseinander rechnet. Wenn nicht, würden letztendlich auch deine Einnahmen aus dem Hauptgewerbe nachträglich die Familienversicherung beeinflussen.

Ein ausstehender Beitragsrückstand sollte in der Regel nichts daran ändern, dass die Familienversicherung durchgeführt sind - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings solltest du eine Lösung für die Beitragsrückstände finden. Wenn du nicht zahlst, kann die Krankenkasse einen ruhenden Leistungsanspruch verhängen. Somit hättest du nur noch Anspruch auf Schmerz- und Notfallbehandlungen. Gegebenfalls besteht hier die Möglichkeit einer Ratenzahlung.

Viele Grüße
D-S-E

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.05.2016, 10:36

Hallo,
wenn allerdings die Familienversicherung zustande kommt, dann besteht aus dieser Familienversicherung der volle Leistungsanspruch, auch wenn aus der eigenen Mitgliedschaft noch Beitragsrückstände bestehen.
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 21.05.2016, 13:42

Hallo Czauderna,
danke für die Korrektur.

Familienvater
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Beitrag von Familienvater » 22.05.2016, 22:20

Hallo

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Der Plan soll nun wie folgt durchgeführt werden:

Das Gewerbe wird erst mal komplett abgemeldet. Bis die Formalitäten des neuen Arbeitsplatzes der Frau geklärt sind und alles erledigt ist, wird der Vater keiner Arbeit nachgehen. Dann wird der Antrag auf Familienversicherung gestellt. Wenn das auch hinter sich gebracht wurde, wird das neue Gewerbe angemeldet, natürlich nur Nebenberuflich. Die Wöchentliche Stundenzahl wird wohl zwischen 5 und 8 Stunden liegen und der Gewinn nicht mehr als 400€. Ist zwar nicht viel, aber immerhin besser als gar nichts.

Mit den Beitragsrückständen ist bereits eine Klärung gefunden sodass es dort auch keine Probleme geben sollte.

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Mumpitz
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Registriert: 21.05.2016, 09:27

Beitrag von Mumpitz » 16.06.2016, 08:03

Hi!

Mein erster Beitrag hier, daher erst mal HALLO!

Meinen beiden Vorredner kann ich vollumfänglich zustimmen. So, wie Du den Sachverhalt jetzt schilderst, würde ich - wenn ich Entscheider wäre - eindeutig zu nebenbeurflich und somit Familienversicherung tendieren.

Wenn das alles so von der KK abgesegnet wurde, dann sollte man im Laufe der selbständigen Tätigkeit einfach immer selber auf seine Zahlen achten. Die Wenigsten tun das und das endet nicht selten böse.

Falls man irgendwann als Selbständiger merkt, dass man nah an irgendwelche Grenzen herankommt, am besten kurz Rücksprache mit der KK halten. So ist man im Ernstfall immer auf der sicheren Seite und man macht die Sache nicht noch schlimmer als sie eh schon ist.

Aber wie gesagt: Bei den von Dir geschilderten Zahlen sollte es eigentlich erst mal passen. Wichtig ist, dass die KK auf nebenberuflich im sozialversicherungsrechtlichen Sinne entscheidet. Nebenberuflich im Steuerrecht bedeutet nicht automatisch auch nebenberuflich im SV-Recht.

Zur Sicherheit: Andere Einkünfte sind beim Ehemann keine vorhanden? Die würden - wenn vorhanden - addiert werden. Das nur der Vollständigkeit halber.

vG

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