Seite 1 von 1

Arbeiten in Deutschland, wohnen im Ausland?

Verfasst: 15.07.2017, 08:15
von Newdog
Hallo,
momentan bin ich in Dtl. in der gesetzlichen KK gemeldet.
So wie es aussieht würden wir demnächst nach England ziehen. Wohne würde ich in England, arbeiten in Dtl.

Gerne ich mein Wohnsitz (Bruder) bestehen lassen.
Da dort mein Gewerbe (Massage) gemeldet ist + wenn ich in Dtl. bin hier auch wohne.

Wie sieht es mit einer EU-KK aus?
Bzw. kann ich überhaupt aus der Gesetzlichen austreten?
oder noch wichtiger was ist wenn ich aus der gesetzlichen Austreten und nach einem Jahr nicht mehr Selbstständig wäre, sondern mich in Deutschland einstellen lasse. Kann es sein das ich dann auch Nachzahlen müsste?

Besten DAnk

Verfasst: 15.07.2017, 10:34
von Czauderna
Hallo,
derzeit dazu etwas verbindliches zu schreiben ist sehr schwierig, deshalb lasse ich es lieber. Wie du ja sicher weißt verlässt England die EU und ob dieser Umstand dann auch Auswirkungen auf das Sozialversicherungsabkommen hat und England von einem EU-Staat zu einem Abkommensstaat wird oder nicht, das weiß ich nicht. Vielleicht kann dazu ein anderer Experte etwas schreiben ?.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 15.07.2017, 10:44
von broemmel
Relativ einfach.

Wenn du Deinen Wohnsitz in Dtl hast musst Du hier versichert sein

Verfasst: 25.09.2018, 23:21
von Tarik
So ist es auch wirklich.
Wenn du deinen Wohnsitz hier hast, dann musst du hier auch versichert sein. Natürlich ist dein Hauptwohnsitz dann im Ausland aber deine Firma hier - oder ?

So ist es bei mir auch. Im Heimatland habe ich eine Firma und bin hier gemeldet und auch Krankenversichert.
Damals habe ich mich direkt bei der KK schlau gemacht und die haben gesagt, dass ich es so machen soll.

Habe außerdem auch noch hier die Steuererklärung machen müssen weil es eine doppelte Versteigerung gibt. Auch Arbeitskleidung for unten wie Kasacks, Kittel und Schuhe kann ich komischerweise von der Steuer absetzen.
Das macht aber alles mein Steuerberater.

Hast du deine Frage denn geklärt ?

Verfasst: 29.09.2018, 09:33
von RHW
Hallo newdog,

wenn man in Deutschland berufstätig (Arbeitnehmer oder Selbständiger) ist, gelten die dt. Regeln zur Krankenversicherung. Die dt. Krankenversicherung stellt dann einen EU-Vordruck für den National Health Service aus. Dieser erbringt dann in GB Sachleistungen nach britischem Recht. Die Beiträge und das ggf. versicherte Krankengeld (bnur auf Extra-Antrag!) richtet sich nach dt. Recht.

Wie es nach dem Brexit aussehen wird, ist aktuell schwierig zu sagen. Vor dem EU-Beitritt galt dieses Gesetz:
Gesetz zu dem Abkommen vom 20. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit vom 21.03.1961
Wenn das Abkommen nicht gekündigt wurde, gelten dann Regelungen von 1961 (was vermutlich in der Praxis zu größeren Problemen führen würde).

Gruß
RHW

Verfasst: 29.09.2018, 10:14
von Czauderna
Hallo,
Ich denke nicht, dass er/ sie die letzten Beitraege noch liest - war seit 2017 nicht mehr hier tätig, wollte nach England umziehen damals .
Gruß
Czauderna

Verfasst: 16.11.2018, 08:10
von Newdog
Hallo, Danke für die Rückantworten :)

Zur Zeit sieht es so aus das ich mich aus Dtl. abmelde (6Monate in Dtl. verbringe und die restlichen im Ausland).

Internationale KK -> Cinga nehme