Mitglied der Barmer aber der Leistungsanspruch ruht

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Kari49
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Mitglied der Barmer aber der Leistungsanspruch ruht

Beitrag von Kari49 » 20.06.2018, 11:19

Hallo zusammen,

ich bin neu hier, deshalb stelle ich mich erst einmal vor.

Weiblich, 49 Jahre, arbeite mittlerweile wieder Vollzeit, Landkreis Gifhorn ( Niedersachsen), 2 Kinder (eins davon noch schulpflichtig und lebt bei mir)

Ich war selbstständig, hatte 4 Bandscheibenvorfälle, konnte meiner Arbeit nicht mehr nachkommen. Nachdem ich dann leider auch meine Krankenkassenbeiträge (zu diesem Zeitpunkt freiwillig gestzl. versichert/ Barmer) und die Spirale rasant nach unten ging, habe ich mein Geschäft geschlossen.

Dann der normale Werdegang:

Krank, OP, Reha
Arbeitslos ALG I
Neuer Job

Als ich wieder gesund war, musste ich einen Job annehmen, bei dem ich weniger Nettoverdienst hatte als Arbeitslosengeld I!!! Das Arbeitsamt drohte mir mit Leistungssperre.
Ich hatte bereits während der Arbeitslosigkeit mit der Barmer einen Ratenzahlungsplan vereinbart, an den ich mich auch konsequent gehalten habe.

Mit dem wenigen neuen Verdienst, den ich dann hatte (657 € netto bei einer Miete von 600 €) konnte ich die Raten nicht mehr zahlen, für genau 3 Monate. Ich rief dort an und wollte, für den Zeitraum bis ich einen Vollzeitjob gefunden hatte) die Raten stunden. Leider aber gab es dort keinen Weg hin. Im April 2018 kam dann der Brief von der Barmer mit der Betreffzeile -> Ruhen der Leistungen. Am 24.04.2018.... einen Tag vorher, hatte ich die ausstehenden Raten bezahlt. Denn seit März 2018 habe ich wieder einen Vollzeitjob und das Erste was ich tat, war diese 3 Monate Rückstände ausgleichen.

Aber die Barmer hat es am 24.04.2018 direkt an das Hauptzollamt weitergegeben.

Nun meine Fragen:

Ich habe neben den Bandscheibengeschichten noch andere chronische Erkrankungen:

pulmonale und neuronale Sarkoidose
Asthma
Hashimoto
Hypertonie
Ich habe eine ausgeprägte Anämie, deshalb sollten bei mir die typischen Frauenprobleme mit einem Hormonpräparat unterdrückt werden.
Ich habe jeden Arzttermin, den ich geplant hatte abgesagt. Allerdings gehen jetzt meine Tabletten zur Neige und ich habe Angst, dass ich gesundheitlich wieder in den Zustand komme wie damals.

Ich nehme auch immer noch starke Schmerzmittel wie Celebrex 200 und benötige zwei verschiedene Blutdruckpräparate, sowie L-Thyroxin 200 für die Schilddrüse und täglich Asthmaspray mit Cortison (Foster).

Es sind bei der Kasse nur noch 950 € gewesen, und nun sind es Dank des Hauptzollamtes gleich wieder 1331,40 €

Als es mir damals so schlecht ging, habe ich leider noch mehr als nur die Krankenkasse nicht mehr zahlen können, auch die Miete für das Ladengeschäft, Strom und Versicherungen konnte ich nicht mehr zahlen. Ich zahle alles in Raten ab und es sind auch nur noch knapp 7000 € insgesamt, die ich abzahlen muss. Ich habe mich nun mit meinem Ratenzahlungswunsch auch an das Hauptzollamt gewendet. Allerdings weiß ich nicht, ob die sowas überhaupt machen.

Hat jemand noch einen Tipp für mich? Gibt es evtl noch andere Möglichkeiten?

Die anderen Gläubiger sind alle gar nicht so weit gegangen (gerichtl. Mahnverfahren oder Hauptzollamt) und haben das Vertrauen gehabt, und ich habe mich auch an alles gehalten und immer kommuniziert. Ich war auch bei der Schuldnerberatung.... falls das hier jemand vorschlagen möchte.

Ich bin wirklich auf die Medikamente angewiesen. Vor allem auch um arbeitsfähig zu bleiben. Ich bin gerade ziemlich verzweifelt....

Viele Grüße
Kari49

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.06.2018, 13:01

Hallo, willkommen im Forum
Also, wenn die Barmer nicht mit sich reden lässt, dann hast du schlechte Chancen, denn dann ist nicht mehr die Barmer dein Ansprechpartner sondern nur noch das Hauptzollamt, das nimmt zwar auch Ratenzahlung an, aber das ändert nichts an der Leistungseinschränkung, außer Notfälle. Ich würde nochmals persönlich zur Barmer gehen und versuchen dass die der Wiederaufnahme der Ratenzahlung zustimmen und dir dann auch wieder den vollen Leistungsanspruch einräumen. Alternativ fällt mir nur ein, da du noch mehr Schulden hast, Prioritäten zu setzen und diese Restsumme bei der Krankenkasse auf einen Schlag zu zahlen, sollte theoretisch möglich sein, praktisch wirst du das besser beurteilen können ob andere Gläubiger erst mal auf ihr Geld warten könnten zw. müssten. Dann bist du zumindest diese Schulden los, es fallen keine weiteren Säumniszuschläge an und du hast wieder deinen vollen Leistungsanspruch.
Gruss
Czauderna

RonMcDon
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Beitrag von RonMcDon » 21.06.2018, 00:35

Hallo Kari49

leidiges Thema mit dem "Ruhen der Leistungen", wenn Du über 2 Monate im Rückstand bist, was anscheinend bei Dir der Fall war. Tut mir leid für Deine unglückliche Situation.
Wie sich das der Gesetzgeber vorstellt für den Personenkreis mit "Chronischen Erkrankungsbilder", bleibt wirklich rätselhaft. Die dürfen sich demnach nicht behandeln lassen bzw. nur akut, und zusehen, wie sie zurecht kommen.
Lasse Dir Vorschläge von Deiner Kasse geben, sonst tragen sie zur Verschlimmerung Deiner chron. Erkrankungen bei, sie sollten ja eigentlich für Deine Gesundheit da sein. Wer haftet hierfür und könnten hier Schmerzensgeldforderungen in Frage kommen? Erwähne ich einfach mal, um sich das ganze mal bewusst zu machen.....
Am besten, Du konfrontierst auch politische Personen in Deiner Stadt im Rahmen einer Bürgersprechstunde, damit das politisch angegangen wird. Es trifft nämlich in der Regel die ärmsten in der Gesellschaft.

Mein Werdegang für meinen Bekannten (siehe im Forum unter Versicherungslücken und Verwaltungsverfahren) konnte ich wiederum mit der AOK klären. Schau Dir mal den Fall an.

Zu Deiner individuellen Situation:
Primär kann ich mich Czauderna anschließen, irgendwie an die Restsumme dranzukommen und abzulösen, dann hast Du Deine Ruhe. Aber scheint wohl nicht möglich zu sein.
Den Sachverhalt würde ich auch aus Deinen medizinischen erwähnten Gründen nochmals erläutern vor Ort, aber nicht mit der Putzfrau am Schalter, sondern mit einem Teamleiter. Um es vorweg zu nehmen: Krankenkasse wechseln bringt dir nix, die teilen das der neuen Kasse mit.Wenn das Ruhen aufgehoben wurde, dann würde ich goodbye sagen. Oder schenkst Du dieser Großkasse noch Dein Vertrauen, wenn es um Deine Gesundheit geht?

Befristete Niederschlagung bei Kasse beantragen, wäre aber auch Einzelfallentscheidung. Diese Empfehlung hatten wir in unserem Falle noch erhalten als Option. Hatte sich aber dann erübrigt.

An was ich persönlich aus meiner laienhaften Sicht noch denke (SGB II ist jedoch nicht so meine Stärke...):
Eine weitere Option meines Erachtens, sofern die Voraussetzungen erfüllt wären, sich einen ALG II-Anspruch prüfen zu lassen. Deine derzeitige Einkommen- und Ausgabensituation kennst Du selbst und müsstest dementsprechend Anträge Dir prüfen lassen. Wenn Du ein schulpflichtiges Kind hast und bei Dir lebt, gehe ich davon aus, dass das Kind kein Einkommen hat. Dein 2. Kind lebt nicht bei Dir? (Frage wegen Haushaltseinkommen...).
Es gibt eine Grundlage unter § 26 Abs. 2 SGB II, bei dem steht, wenn allein durch die Zahlung des Beitrags Hilfebedürftigkeit besteht, wird ein Zuschuss gewährt. Bei einem etwaigen Anspruch von ALG II, wird eine Anmeldung an die Kasse erstellt. Dann muss (!!) das Ruhen der Leistungen ebenfalls aufgehoben werden und Du kannst uneingeschränkt wieder eine Karte nutzen. Ich würde somit umgehend den Antrag beim Jobcenter stellen, sonst müsstest Du sicherlich auch deine medizinisch notwendigen Medikamente privat zahlen (sofern du es ohne Rezept erhältst...), was ebenfalls alles zu einer Hilfsbedürftigkeit führen kann. So würde ich den Antrag ggf. zusätzlich argumentieren oder einfach die gesamte Notsituation darlegen. Alles schriftlich, nichts mündlich ablehnen lassen.

Viel Erfolg und halte uns mal auf dem Laufenden.

LG
Ron

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.06.2018, 06:31

RonMcDon hat geschrieben: Den Sachverhalt würde ich auch aus Deinen medizinischen erwähnten Gründen nochmals erläutern vor Ort, aber nicht mit der Putzfrau am Schalter, sondern mit einem Teamleiter.
Putzfrau ist ein ehrenwerter Beruf. Mir ist allerdings nicht bekannt, dass sie neben dem Reinigen der Geschäftsstelle noch die Kunden betreuen. Oder reinigen die Krankenkassenmitarbeiter aus Kostengründen nun selbst die Geschäftsräume? Fragen über Fragen....

Zum Thema: Wenn die Forderung an das Hauptzollamt abgetreten wurde, ist das Hauptzollamt Ansprechpartner für eine Ratenvereinbarung. Wenn eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde, auch mit der Putzfrau des Hauptzollamtes, wird das Leistungsruhen aufgehoben. Ich rate dir, dich an das Hauptzollamt zu wenden.

Meines Wissens vollstrecken die AOKn selbst. Von daher sind die beiden Angelegenheiten nicht vergleichbar.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.06.2018, 07:36

Hallo GKV,
Wie läuft das in der Praxis ab, informiert das Hauptzollamt bei einer Ratenzahlungsvereinbarung die Kasse darüber, dass die Raten immer gezahlt werden, also monatlich und gibt es auch andere Ratenzahlungszeitraeume die eine vollen Leistungsanspruch nach sich ziehen - wäre ja gut fuer unsere Ratsuchende.
Gruß
Czauderna

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 21.06.2018, 10:00

RonMcDon hat geschrieben:Es gibt eine Grundlage unter § 26 Abs. 2 SGB II, bei dem steht, wenn allein durch die Zahlung des Beitrags Hilfebedürftigkeit besteht, wird ein Zuschuss gewährt.
Das gilt m. E. nur für die, die ihren Beitrag selbst zahlen müssen. Die TEin ist unselbständig beschäftigt und da muss sie die KV-Beiträge gerade nicht selbst zahlen, da diese vom Bruttolohn abgezogen werden. Rückstände bei den KV-Beiträgen werden im SGB II (leider) nicht berücksichtigt.

Es ist natürlich trotzdem möglich, dass sie hilfebedürftig ist, aber bei einer Miete von 600 € wird das Amt wohl zuallererst zum Auszug auffordern. Wenn die TEin mit 7000 € in der Kreide steht dürfte ihre Schufa nicht so rosig aussehen und da stelle ich es mir etwas schwierig vor überhaupt noch einen willigen Vermieter zu finden, abgesehen davon dass ein Schulwechsel für ihr Kind wohl eine Katastrophe wäre. Es ist natürlich möglich diese Forderung abzuwenden, aber i. d. R. erfordert das den Gang zum Sozialgericht und das kann die TEin in ihrem Zustand wohl kaum gebrauchen.

vlac
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Beitrag von vlac » 21.06.2018, 23:22

Hallo,

Beim Ruhen der Leistungen besteht ein Leistungsanspruch nicht nur in Notfällen, sondern bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen.

Das Ruhen der Leistungen endet auch, wenn mit dem Hauptzollamt Ratenzahlungen vereinbart werden.

Als allererstes sollte bei der Krankenkasse eine Bestätigung angefordert werden, dass ein eingeschränkter Leistungsanspruch besteht. Denn Du hast nicht komplett überhaupt keinen Leistungsanspruch, Wenn Du akut krank bist, und dazu zählt auch, dass Dein Asthma, Deine Schmerzen behandelt werden müssen, dann hast Du einen Leistungsanspruch.

Dafür bekommst Du die Bescheinigung von der Krankenkasse, und gehst damit zum Arzt. Der Arzt rechnet dann zumindest das Gespräch und die Untersuchung ab, und verschreibt die Behandlungen und Medikamente, die erforderlich sind, dass es Dir gut und besser geht.

Als Nächstes solltest Du einen ALG Ii-Antrag stellen. Du wirst dann zwar, vielleicht, aufgefordert, die Kosten der Wohnung zu senken, aber dafür hast Du mindestens sechs Monate Zeit. Bis dahin müssen Dir die Kosten der Unterkunft in voller Höhe gezahlt werden, danach können sie gekürzt werden. Sie können Dir aber nicht gestrichen oder gar ganz verweigert werden, weil Du nicht umziehst, oder die Wohnung zu teuer ist, zumal hier auch ein erheblicher Teil an Nebenkosten enthalten sein dürfte, und die separat laufen. Wenn Du hilfebedürftig im Sinne des ALG II bist, also wenn Du nur einen einzigen Euro an Leistungen beziehst, dann hast Du auch dann einen vollen Leistungsanspruch, wenn die Krankenkassenbeträge vom Arbeitgeber gezahlt werden.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.06.2018, 09:45

Hallo Vlac,
Da stimme ich dir zu, wobei akute Erkrankungen oder Schmerzzustaende in meinen Augen auch gleichzeitig Notfälle sind. Auch an dich die Frage, die ich weiter oben an GKV gerichtet habe. Wenn eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Hauptzollamt vereinbart wurde, dann Kurssteigerungen doch das HZA. Der Kasse nicht nur dies mitteilen damit der Leistungsanspruch wieder eingeräumt werden kann, es kieste dann auch entweder regelmäßig gegenüber der Kasse dokumentiert werden, das die Ratenzahlungen pünktlich erfolgen ? . Und die zweite Frage - würden auch andere Ratenzahlungszeitraeume als monatlich akzeptiert werden um den vollen Leistungsanspruch wieder zu gewährleisten?
Kannst du das beantworten aus der Praxis heraus, bzw. Deines Wissens nach ?
Danke und Gruß
Czauderna

vlac
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Beitrag von vlac » 22.06.2018, 10:36

Hallo,

@Czauderna: In bezug auf die Definition eines Notfalls geht es Dir, wie dem Großteil der Bevölkerung, der den Begriff "Notfall" ebenfalls so auffasst. Allerdings wollte ich noch einmal ganz deutlich machen, dass jede akute Erkrankung und Schmerzzustand vom Leistungsnaspruch erfasst wird. Dazu zählen auch chronische Erkrankungen, die akut werden, wenn sie nicht behandelt werden. Das wäre bei den Bandscheibenvorfällen so, wenn die Schmerzmittel abgeetzt werden; spätestens dann wäre es ein akuter Schmerzzustand. Und es ist ganz besonders so beim Asthma, bei dem die Nichteinnahme von Medikamenten lebensgefährlich sein kann.

Was das Thema Ratenzahlung und Hauptzollamt betrifft: Zunächst einmal spricht das Gesetz selbst ja in Bezug auf die Ratenzahlungen nich in zeitlichen Abständen. Allerdings fordern ja die Vollstreckungsgesetze, dass Ratenzahlungen in der Regel innert zwölf Monaten abgeschlossen sein sollen. Hinzu kommt auch, dass so gut wie jeder wohl monatlich seine Zahlungen erhält, aus denen der Lebensunterhalt bestritten wird, und daher würde ich mal tippen: theoretisch würde auch des das Ruhen des Leistungsnaspruchs beenden; prakitsch halte ich ein solches Vorgehen allerdings für undurchführbar. Ich habe es auch noch nicht erlebt, obwohl ich oft mit dem Thema zu tun habe. Ich habe auch noch bei keinem Kunden das Gefühl gehabt, dass eine Ratenzahlung im Abstand von sagen wir mal zwei Monaten der notwendige Weg wäre.

Der reinen Lehre nach muss das Hauptzollamt der Krankenkasse mitteilen, dass eine Ratenzahlung vereinbart wurde, denn Gläubiger ist und bleibt die Krankenkasse, die, theoretisch, eine Ratenzahlung ausschließen könnte, was auch manchmal passiert, und dann regelmäßig zu Ärger führt: Die Vollstreckungsbeamten des Zolls haben überhaupt keine Lust, bei den Leuten irgendwelche Dinge zu pfänden, die schlecht oder gar nicht verwertbar sind, aber vor allem eingelagert und transportiert werden müssen. Und viel Geld hat kaum jemand auf dem Konto liegen. Dementsprechend ist es immer dann so, wenn eine hinreichende Aussicht besteht, dass die Forderung bedient werden kann, dass es auch eine Ratenzahlung gibt.

Die Kommunikation zwischen Haupzollämtern und Krankenkassen funktioniert aber, so scheint es von außen, nicht immer reibungslos. Mnacherorts stellen sich auch Mitarbeiter von Krankenkassen auf den Standpunkt, das sei jetzt beim Hauptzollamt, und man selbst habe damit jetzt nichts mehr zu tun.

Deshalb macht es Sinn, der Krankenkasse parallel zur Vereinbarung mit dem Hauptzollamt mitzuteilen, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen wurde, und dass man darum bittet, mitzuteilen, dass das Ruhen des Leistungsanspruchs beendet ist.

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