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Pfändung binnen zwei Tagen

Verfasst: 16.01.2019, 23:16
von Pichilemu
Hallo,

hab heute einen Leistungsbescheid von einem Krankenhaus erhalten.

Ich soll binnen zwei Tagen 250 € Zuzahlung leisten, sonst werde "sofort und gnadenlos alles gepfändet".

Ich hab für das betroffene Kalenderjahr bereits über die Belastungsgrenze hinaus Zuzahlungen geleistet. Kann das wirklich sein, dass das Krankenhaus eine Frist von gerade einmal zwei Tagen setzt und mit "sofortiger und gnadenloser Pfändung" droht? Das erinnert so ein bisschen an Inkasso Moskau.

Re: Pfändung binnen zwei Tagen

Verfasst: 16.01.2019, 23:40
von vlac
Hallo,

Du hattest ja im Oktober vergangenen Jahres schon mal eine ähnliche Frage gestellt. Geht es um den selben Sachverhalt, der genannte Betrag von 250 Euro entspricht ja dem damals genannten Betrag?

Hast Du eine Zuzahlungsbefreiung beantragt? Welche weiteren Kommunikationen gab es seitdem zwischen Dir und dem Krankenhaus?

Stammt das Schreiben, dass Du nun erhalten hast, vom Krankenhaus selbst, oder von der Krankenkasse oder einem Inkasso-Unternehmen?

Re: Pfändung binnen zwei Tagen

Verfasst: 16.01.2019, 23:50
von Pichilemu
vlac hat geschrieben:
16.01.2019, 23:40
Geht es um den selben Sachverhalt, der genannte Betrag von 250 Euro entspricht ja dem damals genannten Betrag?
Ja.
vlac hat geschrieben:
16.01.2019, 23:40
Hast Du eine Zuzahlungsbefreiung beantragt?
Ja, bei der Krankenkasse. Bislang aber keine Antwort.
vlac hat geschrieben:
16.01.2019, 23:40
Stammt das Schreiben, dass Du nun erhalten hast, vom Krankenhaus selbst, oder von der Krankenkasse oder einem Inkasso-Unternehmen?
Vom Krankenhaus.

Re: Pfändung binnen zwei Tagen

Verfasst: 16.01.2019, 23:55
von vlac
Hallo,

hast Du denn die Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze bezahlt, oder fällt ein Teil der KH-Zuzahlung in die Belastungsgrenze?

Re: Pfändung binnen zwei Tagen

Verfasst: 17.01.2019, 00:00
von Pichilemu
Die Zuzahlungen kommen komplett durch Arzneimittel zustande und belaufen sich auf knapp über 78 €.

Die Krankenkasse geht, wie ich aus einem inzwischen rechtskräftigen Bescheid weiß, zu meinen Gunsten von der Anwendbarkeit der Chroniker-Regelung aus. Somit liegt die Belastungsgrenze bei 49 € und ich bin schon drüber und hätte eigentlich bereits Anspruch auf eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Zuzahlung.

Re: Pfändung binnen zwei Tagen

Verfasst: 17.01.2019, 00:24
von vlac
Hallo,

also zunächst einmal die Basics, die ich aber auch schon im Thread vom Oktober beschrieben hatte: Gemß § 43c Absatz 3 SGB V dürfen die Krankenhäuser in Bezug auf die gesetzlichen Zuzahlungen das Verwaltungsverfahren durchführen. Das bedeutet, dass Krankenhäuser die Zuzahlungen per Verwaltungakt festsetzen und anmahnen dürfen. Dabei werden Forderungen des Krankenhauses gegenüber der Krankenkasse zunächst einmal um die Zuzahlungen vermindert. Das Krankenhaus bekommt also die Vergütung für die Behandlung minus der vom Patienten zu leistenden Zuzahlungen. Zahlt der Patient aber nicht, bekommt das Krankenhaus die volle Vergütung von der Krankenkasse. Dem Krankenhaus entsteht also dann kein finanzieller Nachteil.

Für die Vollstreckung der vom Krankenhaus per Verwaltungsakt festgesetzten Zuzahlungen ist gemäß §43c Absatz 3 Satz 8 Sgb V die Krankenkasse zuständig. Alles andere macht auch keinen Sinn, weil das Krankenhaus keinen Einblick hat, ob bei der Krankenkasse Befreiungen beantragt worden sind.

Man kann natürlich in einen Brief alles Mögliche reinschreiben, und Fristen setzen, wie man will - viel passieren wird da jetzt trotzdem erstmal nichts.

Ich würde jetzt erstmal dem Krankenhaus mitteilen, dass eine Befreiung beantragt wurde, und zwar schriftlich. Es schadet darüber hinaus auch sicherlich nichts, dem Krankenhaus das auch vorab schon mal mündlich mitzuteilen. Darüber hinaus muss auch der Krankenkasse mitgeteilt wird, dass jetzt die Zeit gekommen ist, den Antrag zu bearbeiten. Auch das sollte vorab mündlich und dann auch schriftlich passieren.

Es passiert immer wieder mal, dass Inkassounternehmen mit der Beitreibung von Zuzahlungen beauftragt werden - das ist natürlich schon aus Gründen des Sozialdatenschutzes und der Schweigepflicht unzulässig, denn allein schon die Preisgabe, dass jemand Patient bei einem Leistungserbringer war, ist eine Verletzung der gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus ist ein solcher Schritt auch unzulässig, weil dem Krankenhaus kein Verzugsschaden entstanden ist, und dieser Vollstreckungsweg überdies auch dem Kostenvermeidungsgebot bei der Beitreibung von offenen Forderungen widerspricht: Bei der Krankenkasse kostet die Vollstreckung um die 30 Euro, über Inkasso und Gerichtsvollzieher sind wir gut und gerne mit um die 200 Euro dabei.

Dementsprechend: Schreiben und anrufen, und zwar so bald wie möglich.

Re: Pfändung binnen zwei Tagen

Verfasst: 28.01.2019, 15:34
von Pichilemu
Das Krankenhaus besteht stur auf Pfändung und lässt sich auf keine Diskussion ein.

Die KK hat gleichzeitig die Zuzahlungsbefreiung abgelehnt. Begründung: auf den eingereichten Quittungen steht kein Name drauf und da verdächtigt man mich gleich als Betrüger.

Was nun?

Re: Pfändung binnen zwei Tagen

Verfasst: 28.01.2019, 16:25
von Czauderna
Hallo,
Die KK hat gleichzeitig die Zuzahlungsbefreiung abgelehnt. Begründung: auf den eingereichten Quittungen steht kein Name drauf und da verdächtigt man mich gleich als Betrüger.
Hat das die Krankenkasse so gesagt oder vermutest du, dass sie dich dafür halten ?.
Wir halten dann mal fest - keine Zuzahlungsbefreiung durch die Kasse und eine Forderung von Eigenanteilen vom Krankenhaus.
Ich meine, du solltest zahlen, denn alles über der zumutbaren Grenze bekommst du von der Kasse wieder.
Gruss
Czauderna

Re: Pfändung binnen zwei Tagen

Verfasst: 28.01.2019, 16:26
von Pichilemu
Czauderna hat geschrieben:
28.01.2019, 16:25
Hat das die Krankenkasse so gesagt oder vermutest du, dass sie dich dafür halten ?.
Die Krankenkasse hat mir im persönlichen Gespräch unterstellt, die Quittungen würden in Wirklichkeit jemand anders gehören und würden einfach mehrfach bei mehreren Personen zur Begründung der Zuzahlungsbefreiung genutzt, u. a. auch bei mir. Es fiel tatsächlich auch das Wort "Betrug" und "Strafanzeige".

Re: Pfändung binnen zwei Tagen

Verfasst: 28.01.2019, 16:28
von Czauderna
Pichilemu hat geschrieben:
28.01.2019, 16:26
Czauderna hat geschrieben:
28.01.2019, 16:25
Hat das die Krankenkasse so gesagt oder vermutest du, dass sie dich dafür halten ?.
Die Krankenkasse hat mir im persönlichen Gespräch unterstellt, die Quittungen würden in Wirklichkeit jemand anders gehören und würden einfach mehrfach bei mehreren Personen zur Begründung der Zuzahlungsbefreiung genutzt, u. a. auch bei mir. Es fiel tatsächlich auch das Wort "Betrug" und "Strafanzeige".
Hallo,
da hilft dann nur eine Anzeige wegen übler Nachrede - wie willst du sonst anders vorgehen.
Aber die Aussage ist schon blöd von der Kasse - denn eine Quittung im Original kann nur einmal vorgelegt werden und verbleibt dann bei der entsprechenden Kasse - anders wäre es,wenn man die Quittungen wieder ausgehändigt bekäme.
Gruss
Czauderna

Re: Pfändung binnen zwei Tagen

Verfasst: 07.02.2019, 18:04
von Pichilemu
Zumindest die KK ist jetzt eingeknickt, aber natürlich genau wie das letzte Mal erst als es vor Gericht ging. Immerhin hab ich jetzt die Zuzahlungsbefreiung (noch nicht schriftlich, aber die Rückerstattung ist schon auf dem Konto), somit sollten sich auch die 250 € erledigt haben.