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Betragsrückstand - Vollstreckung

Verfasst: 25.02.2019, 15:16
von Joker2018
Hallo,

ich hatte vor einiger Zeit schon mal einen Beitrag erstellt nur seit dem hat sich einiges getan. Damals hatte ich eine offene Forderung von etwas über 15000 € die sich nun durch Beitragsanpassungen auf 9991,33 € reduziert hat.

Nun habe ich damals der Krankenkasse eine Ratenzahlung in Höhe von 50,00 € angeboten, die da leider abgelehnt wurde. Man sagte mir da, das auf weitere Zwangsmaßnahmen bis zum 31.06.2020 verzichtet wird. (Warum gerade genau dieses Datum kann ich leider nicht sagen).

Heute habe ich ein Schreiben von der Krankenkasse erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, das wenn ich die noch offene Forderung nicht bis zum 08.03.2019 begleiche die Vollstreckung eingeleitet wird. Darauf habe ich bei der Krankenkasse angerufen und habe wieder eine Ratenzahlung angeboten und wieder wurde diese abgelehnt.

Welche Möglichkeiten habe ich nun und was kann ich tun.

Ich habe keine Angst vor einem Gerichtsvollzieher, wenn der kommt dann ist das so und ich akzeptiere das, gibt hier so wieso nichts zu holen, aber ich möchte schon ganz gerne von dieser Forderung runter kommen.

Danke

Re: Betragsrückstand - Vollstreckung

Verfasst: 25.02.2019, 16:40
von broemmel
Zahlst Du denn die angebotenen Raten?

Ich meine, wenn du hier schreibst Du möchtest von den Schulden runterkommen...
Eine Ratenzahlung ist ja nicht von der Zustimmung der Kasse abhängig. Dann ist es eine Beitragszahlung in kleiner Höhe. Verringert aber die Schulden....
Und zeigt der Kasse Du würdest eine Ratenzahlung ernst nehmen.

Oder zahlst Du momentan nichts?
Deine Möglichkeit? Zahl in Deinem möglichen Rahmen die Schulden ab. Das verringert die Schulden. Einfache Lösung. Oder welche Antwort wird gewünscht?

Re: Betragsrückstand - Vollstreckung

Verfasst: 25.02.2019, 18:44
von Joker2018
broemmel hat geschrieben:
25.02.2019, 16:40
Zahlst Du denn die angebotenen Raten?
Nein, Zur Zeit findet keine Ratenzahlung statt, da mir vor ein Paar Monaten mitgeteilt wurde, das an einer Ratenzahlung kein Interesse besteht.
broemmel hat geschrieben:
25.02.2019, 16:40
Ich meine, wenn du hier schreibst Du möchtest von den Schulden runterkommen...
Eine Ratenzahlung ist ja nicht von der Zustimmung der Kasse abhängig. Dann ist es eine Beitragszahlung in kleiner Höhe. Verringert aber die Schulden....
Und zeigt der Kasse Du würdest eine Ratenzahlung ernst nehmen.
Am 02.11.2018 habe ich der Krankenkasse einen Betrag in Höhe von 50 € überwiesen, dieser wurde von der Krankenkasse am 08.11.2018 zurück auf mein Konto überwiesen und am 01.12.2018 habe ich einen Betrag in Höhe von 100 € an die Krankenkasse überwiesen und dieser wurde am 07.12.2018 zurück auf mein Konto überwiesen. Jedes mal habe ich von der Krankenkasse ein Schreiben erhalten das der Verwaltungsaufwand zu hoch sei und ich nur den Gesamtbetrag überweisen soll.
broemmel hat geschrieben:
25.02.2019, 16:40
Oder zahlst Du momentan nichts?
Deine Möglichkeit? Zahl in Deinem möglichen Rahmen die Schulden ab. Das verringert die Schulden. Einfache Lösung. Oder welche Antwort wird gewünscht?
Ich bin auf der suche nach Tipps, wenn ich blöde Kommentare benötige, dann rufe ich bei der Krankenkasse an, die können das gut genug, da brauche ich nicht noch Dich dazu.

Sorry aber ich glaube ich habe eine vernünftige Frage gestellt und glaube das ich dann auch vernünftige Antworten erwarten kann.

Re: Betragsrückstand - Vollstreckung

Verfasst: 25.02.2019, 18:48
von Joker2018
Letztendlich ist es doch so, das sie Krankenkasse wohl keine Ratenzahlung akzeptiert, da Sie ansonsten den "Ruhend Status" löschen müsste und wieder sämtliche Leistungen Zahlen müsste. So verdient die Krankenkasse doch jetzt viel mehr an mir.

Re: Betragsrückstand - Vollstreckung

Verfasst: 25.02.2019, 19:31
von Czauderna
Joker2018 hat geschrieben:
25.02.2019, 18:48
Letztendlich ist es doch so, das sie Krankenkasse wohl keine Ratenzahlung akzeptiert, da Sie ansonsten den "Ruhend Status" löschen müsste und wieder sämtliche Leistungen Zahlen müsste. So verdient die Krankenkasse doch jetzt viel mehr an mir.
Hallo,
na ja, die Krankenkasse verdient nichts an dir, da die Beiträge an den Gesundheitsfonds gehen und nicht an die Kasse direkt. Aber du hast recht,wenn die Kasse eine Ratenzahlung akzeptieren würde, muesste auch der volle Leistungsanspruch wieder gewährleistet werden. Mit 50,00 € monatlich bei dieser Rückstandssumme und ohne Zinsen bist du 15 Jahre mit der Abzahlung beschäftigt, aber die Kasse auch und deshalb wird sie auf eine Ratenzahlung in dieser Höhe nicht eingehen. In der Regel machen die Kassen das, wenn ein Rückstand innerhalb eines Jahres, maximal aber in zwei Jahren getilgt wäre.
Was nun passieren wird, das ist die Vollstreckung, wahrscheinlich durch das Hauptzollamt, kann aber auch ein Gerichtsvollzieher sein, kommt auf die Kasse an - bei uns war es immer das Hauptzollamt. Vielleicht hast du ja dort mit einer Ratenzahlungsvereinbarung Glück, allerdings wird das auch nicht mit 50,00 € mtl. abgehen, aber wenn, dann wäre doch die Kasse wieder am Zuge bzgl. deines vollen Leistungsanspruchs, denn wie wir hier mal von einem Experten gelesen haben, gelten Vereinbarungen mit der Vollstreckungsstelle auch für die Kassen.
Was ist mit Schuldnerberatung und/oder Privatinsolvenz ?
Gruss
Czauderna

Re: Betragsrückstand - Vollstreckung

Verfasst: 27.02.2019, 19:56
von heinrich
Bist Du auch noch laufend als Selbstzahler (freiwillige Versicherung)
versichert und "müsstest" jeden Monat eigentlich selbst einen Beitrag zahlen.

Oder: wovon lebst .
Welchen beruflichen Status hast Du.
Lebst Du evt von einem Lebensabschnittsgefährten (über den Du nicht - kostenlos- familienversichert sein kannst)
Was macht dieser beruflich.

Erzähl mal

Re: Betragsrückstand - Vollstreckung

Verfasst: 27.02.2019, 20:59
von Joker2018
heinrich hat geschrieben:
27.02.2019, 19:56
Bist Du auch noch laufend als Selbstzahler (freiwillige Versicherung)
versichert und "müsstest" jeden Monat eigentlich selbst einen Beitrag zahlen.
Nein, ich bin nicht mehr freiwillig Versichert.
heinrich hat geschrieben:
27.02.2019, 19:56
Oder: wovon lebst .
Welchen beruflichen Status hast Du.
Lebst Du evt von einem Lebensabschnittsgefährten (über den Du nicht - kostenlos- familienversichert sein kannst)
Was macht dieser beruflich.
Zur Zeit erhalte ich Arbeitslosengeld und die Zahlen natürlich auch meine Krankenversicherung. Ich bin nicht verheiratet
und daher kommt eine Familienversicherung auch nicht in Frage.

Re: Betragsrückstand - Vollstreckung

Verfasst: 27.02.2019, 21:03
von Joker2018
Czauderna hat geschrieben:
25.02.2019, 19:31
Hallo,
na ja, die Krankenkasse verdient nichts an dir, da die Beiträge an den Gesundheitsfonds gehen und nicht an die Kasse direkt. Aber du hast recht,wenn die Kasse eine Ratenzahlung akzeptieren würde, muesste auch der volle Leistungsanspruch wieder gewährleistet werden. Mit 50,00 € monatlich bei dieser Rückstandssumme ud ohne Zinsen bist du 15 Jahre mit der Abzahlung beschäftigt, aber die Kasse auch und deshlab wird sie auf eine Ratenzahlung in dieser Höhe nicht eingehen. In der Regel machen die Kassen das, wenn ein Rückstand innerhalb eines Jahres, maximal aber in zwei Jahren getilgt wäre.
Was nun passieren wird, das ist die Vollstreckung, wahrscheinlich durch das Hauptzollamt, kann aber auch ein Gerichtsvollzieher sein, kommt auf die Kasse an - bei uns war es immer das Hauptzollamt. Vielleicht hast du ja dort mit einer Ratenzahlungsvereinbarung Glück, allerdings wird das auch nicht mit 50,00 € mtl. abgehen, aber wenn, dann wäre doch die Kasse wieder am Zuge bzgl. deines vollen Leistungsanspruchs, denn wie wir hier mal von einem Experten gelesen haben, gelten Vereinbarungen mit der Vollstreckungsstelle auch für die Kassen.
Was ist mit Schuldnerberatung und/oder Privatinsolvenz ?
Gruss
Czauderna
Das die Krankenkasse nichts an mir verdient ist mir auch bewusst, aber mit dem Arbeitslosengeld was ich erhalte bin ich 50 € und der Pfändungsgrenze und es sind ja auch noch die laufenden kosten die einfach da sind und auch bezahlt werden wollen, denn ohne MIete und Strom wäre es noch schwerer.

Die 50 € sollen ja auch erst einmal meinen guten willen zeigen und das soll ja auch nur die Rate für die Zeit sein, wo ich das Arbeitslosengeld erhalte. Wenn ich wieder arbeite kann man ja durchaus die Rate auch erhöhen.

In meinem Fall wird der Gerichtsvollzieher irgendwann mal kommen, da ich von diesem schon mal Post bekommen habe, als die Krankenkasse den Betrag festgesetzt hat.

Re: Betragsrückstand - Vollstreckung

Verfasst: 27.02.2019, 22:19
von vlac
Hallo,
kannst Du bitte mal die Forderung ganz genau aufdröseln: Wie hoch ist die Summe der Beiträge, die schuldest, wie viele Kosten (für Mahnungen, Vollstreckungen und so weiter) und wie viele Säumniszuschläge sind angefallen, und was ist das Datum, zu dem Dir diese Summe genannt wurde?

Lebst Du mit Familie zusammmen oder bist Du alleinstehend) Wie hoch ist das Gesamteinkommen aller Personen im Haushalt; wie viel Miete (inklusive Nebenkosten) ist zu zahlen? ist Vermögen vorhanden?

Nur wenn man diese Zahlen kennt, kann man Dir ungefähr sagen, wohin die Reise gehen könnte.

Re: Betragsrückstand - Vollstreckung

Verfasst: 02.03.2019, 18:12
von Joker2018
Hallo,

ich lebe mit meiner Lebensgefährtin zusammen und Ihrer Tochter. Zusammen haben wir ca. ein Einkommen von 2600 € Netto, wobei ich aktuell noch Arbeitslosengeld bekomme. Die Miete mit Nebenkosten liegt bei ca 800 €. Vermögen ist auf meiner Seite nicht vorhanden.

Bild

Re: Betragsrückstand - Vollstreckung

Verfasst: 03.03.2019, 02:12
von broemmel
Ja. Da sind 50 € wirklich angemessen.

Re: Betragsrückstand - Vollstreckung

Verfasst: 03.03.2019, 13:20
von Joker2018
broemmel hat geschrieben:
03.03.2019, 02:12
Ja. Da sind 50 € wirklich angemessen.
Hast Du eigentlich Langeweile, oder bist Du so verbittert, das Du den ganzen Tag nur vor dem PC sitzen musst, weil keiner mit Dir spielen will.

Ich werde kaum zu meiner Lebensgefährtin sagen, das Sie meine Schulden bezahlen soll und mir persönlich ist es aktuell nicht möglich mehr als 50 € zu zahlen. Würde die Krankenkasse diese nicht andauernd zurück überweisen, so wäre das ja auch kein Problem. Nur ich hab ehrlich gesagt auch keine Lust mehr, mir von Dir lieber Broemmel irgendwelche blöden Sprüche anzuhören.

Re: Betragsrückstand - Vollstreckung

Verfasst: 03.03.2019, 17:02
von D-S-E
Wenn du deine Lebensgefährtin nicht fragen willst, bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, so schnell wie möglich eine Arbeit anzunehmen, auch wenn es nicht dein Traumjob ist, und dann einen Großteil der monatlichen Einnahmen an die Kasse abzudrücken.

Es ist völlig klar, dass die Kasse keine 50 Euro Ratenzahlung akzeptieren kann.

Re: Betragsrückstand - Vollstreckung

Verfasst: 04.03.2019, 11:47
von broemmel
Joker2018 hat geschrieben:
03.03.2019, 13:20
broemmel hat geschrieben:
03.03.2019, 02:12
Ja. Da sind 50 € wirklich angemessen.
Hast Du eigentlich Langeweile, oder bist Du so verbittert, das Du den ganzen Tag nur vor dem PC sitzen musst, weil keiner mit Dir spielen will.

Ich werde kaum zu meiner Lebensgefährtin sagen, das Sie meine Schulden bezahlen soll und mir persönlich ist es aktuell nicht möglich mehr als 50 € zu zahlen. Würde die Krankenkasse diese nicht andauernd zurück überweisen, so wäre das ja auch kein Problem. Nur ich hab ehrlich gesagt auch keine Lust mehr, mir von Dir lieber Broemmel irgendwelche blöden Sprüche anzuhören.
Du bist ja ein lustiges Kerlchen.
Du bist doch nicht gerade ehrlich zu Dir selber. Zum einen erzählst Du Du möchtest von den Schulden runterkommen.
Und dann meinst Du ernsthaft bei einem Rückstand von über 6.000 € ist eine Ratenzahlung von 50 € angemessen? Komm doch bitte mal in der Wirklichkeit an.
Vor allem bei einem Familieneinkommen von 2.600 €.
Oder was für Ratschläge willst Du hier haben? Soll ein Vollkaskovorschlag kommen? Alles auf 0 und andere zahlen das?

Wenn Du ernsthaft die Schulden zurückzahlen wolltest hättest Du schon längst angerufen warum die Beträge denn zurück kommen. Selbstverständlich muss jede Kasse Beträge annehmen. Wenn Du das nicht als Ratenzahlung kennzeichnest muss der Betrag angenommen werden.