Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen ...

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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franzpeter
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Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen ...

Beitrag von franzpeter » 03.04.2019, 15:40

Hallo, ich lese überall, dass man als privat versicherter KK-beiträge für mehrere Jahre im Voraus
zahlen kann.

Ist das auch bei einer geplanten freiwilligen Versicherung bei der GKV möglich, also z.B. in 2019
für 2020 bis 20xx die freiwilligen Beiträge in Höhe des Mindestbeitrages zahlen ?

Wenn ja, was passiert, wenn in den Folgejahren dann doch höhere KK-Beiträge fällig werden z.B.
Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung oder freiwillige Beiträge weil man über der BBG liegt ?

Toll wären Hinweise, wo dies im Gesetz geregelt ist.

broemmel
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Re: Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen ...

Beitrag von broemmel » 03.04.2019, 16:34

Moin,

im Gesetz findet man den Beitragssatz, die Grundlage zur Ermittlung des Beitrages und die Fälligkeit.
Eine Regelung über die Zahlung im voraus gibt es nicht.

Das kann man gerne im voraus bezahlen wenn man zu viel Geld hat (ist aber eine unverzinste Anlage). Trotzdem werden Nachzahlungen bei Beitragserhöhungen oder veränderten Bemessungsgrundlagen (Änerung der Bezugsgröße für die Mindestbeiträge, Änderung in der BBG für den Höchstbeitrag) fällig.

Was in der PKV möglich ist, ist eine reine vertragliche Abmachung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Das kann man nicht auf die GKV ummünzen

vikingz
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Re: Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen ...

Beitrag von vikingz » 03.04.2019, 16:49

Es könnte auch sein, dass die Kasse ungerne oder gar nicht mitmacht, da Beitragsguthaben systemseitig in der Regel ausgezahlt werden sollen.
Da muss dann der Sachbearbeiter Mustermann am besten für immer wissen, dass der Versicherte Herr XY sein Beitragsguthaben gar nicht zurück möchte, oder XY wird monatlich gefragt, ob das Guthaben erstattet werden soll.

franzpeter
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Re: Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen ...

Beitrag von franzpeter » 03.04.2019, 20:49

Danke für die Meiningen.

Czauderna, was sagt ein Insider dazu und wie wäre vorzugehen, wenn es geht ?

franzpeter
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Re: Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen ...

Beitrag von franzpeter » 07.04.2019, 19:26

Keine Idee ?

Czauderna
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Re: Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen ...

Beitrag von Czauderna » 07.04.2019, 20:11

Hallo,
sorry, habe ich nicht gesehen gehabt - also, ich hatte es schon in der Praxis, dass jemand für das aktuelle Kalenderjahr im voraus seine freiwilligen Beiträge zahlen wollte - haben wir genommen - natürlich mit dem Hinweis, dass bei Änderungen ggf. nachzuzahlen wäre. Warum der Versicherte das damals so wollte, weiss ich nicht mehr. Einmal wollte eine Versicherte den Beitrag aus ihrer Kapitalabfindung für den Versorgungsbezug für die 10 Jahre auf einen Schlag zahlen, das wurde damals aus "technischen Gründen" abgelehnt.
Mein Rat - einfach die Kasse fragen, aber warumm acht man das, ausser das das Geld dann weg ist, und man es nicht mehr anderweitig ausgeben kann,hat meine keinen Vorteil
Gruss
Czauderna

RHW
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Re: Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen ...

Beitrag von RHW » 07.04.2019, 21:51

Hallo Franzpeter,

ja, die Vorauszahlung ist auch bei einer freiwilligen GKV möglich (max. für 2,5 Jahre). Es kann dadurch zu einer Ersparnis bei der Einkommensteuer kommen.
https://www.focus.de/finanzen/versicher ... 04231.html

Gruß
RHW

franzpeter
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Re: Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen ...

Beitrag von franzpeter » 08.04.2019, 09:35

Danke Czauderna, danke RHW.

Wenn man regelt, dass man ggf. nachzahlen muss, falls die Beträge höher ausfallen, wie verhält es sich dann, wenn die Beiträge
niedriger ausfallen und wie verhält es sich, wenn z.B. die Beiträge von der AfA oder hälftig von einem AG gezahlt werden.

Gibt es da eine art Konto bei der GKV über dessen Stand man informiert wird ?

Czauderna
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Re: Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen ...

Beitrag von Czauderna » 08.04.2019, 12:38

Hallo,
also, das die Afa Krankenversicherungsbeiträge im voraus zahlen will, das habe ich jetzt noch nie gehört und auch bei einem Arbeitgeber kann ich mir das nur sehr schwer vorstellen. Hast du da wirklich einen konkreten Fall, zu dem du mal Detauils nennen könntest ?.
Gruss
Czauderna

franzpeter
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Re: Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen ...

Beitrag von franzpeter » 08.04.2019, 13:20

Missverständnis, ich meine folgendes.

Wenn vom Versicherten bereits im Voraus gezahlt wurde, sagen wir am Mitte 2019 bis Ende 2021 (also 2,5 Jahre), den Mindestbeitrag
für die freiwillige Versicherung und in während dieses Zeitraumes nimmt man dann doch einen Job an oder die AfA zahlt oder Krankengeld
würde gezahlt.

Was passiert dann mit den Vorauszahlungen in diesen Zeiträumen ?

Czauderna
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Re: Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen ...

Beitrag von Czauderna » 08.04.2019, 13:30

Hallo,
na, dann muss die Kasse die zuviel gezahlten Beiträge zurückzahlen. Das wird sie wahrscheinlich aber nur auf Antrag hin machen, nicht von sich aus.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Re: Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen ...

Beitrag von broemmel » 08.04.2019, 19:37

Wenn da Zeiten entstehen in denen andere Stellen Beiträge zahlen entsteht natürlich ein Saldo auf dem Beitragskonto.

Wenn man Beiträge im voraus zahlen will sollte man das der Kasse gegenüber ankündigen.

Dabei kann man gleich regeln was mit den Überzahlungen passieren soll.

A) weitere Gutschrift auf dem Beitragskonto
B) Rückzahlung

Und schon wissen alle was gewünscht wird. Miteinander reden ist meistens gar nicht so schlimm.

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