Mal angenommen ...

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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franzpeter
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Mal angenommen ...

Beitrag von franzpeter » 08.04.2019, 09:30

ein Beschäftigungsverhältnis endet am 31.5.2019 und das Neue beginnt erst am 1.7.2019.

Muss bzgl. GKV selbst irgendetwas unternommen werden und falls ja, wo ist das geregelt ?

D-S-E
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Re: Mal angenommen ...

Beitrag von D-S-E » 08.04.2019, 14:34

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um zwei versicherungspflichtige Beschäfrigungsverhältnisse handelt.

Die letzte Krankenkasse schreibt den Versicherten an und fragt, wie es ab 01.06.2019 weitergeht, wenn sie nichts anderweitig vom Versicherten hört.

Dann gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Es wird ALG1 oder ALG 2 bezogen - in diesem Fall meldet die Agentur für Arbeit oder des Jobcenter vom 01.-30.06.2019 an, das wars.

2. Es besteht Anspruch auf Familienversicherung über den Ehepartner (ggf. auch bei anderer Kasse) - dies ist in die Wege zu leiten. In diesem Fall kann auch ab 01.07.2019 eine neue Kasse innerhalb von 14 Tagen gewählt werden.

3. Nur wenn kein Anspruch auf Familienversicherung besteht, keine Einnahmen vorhanden sind und auch keine Versicherungspflicht besteht: Im Juni besteht ein nachgehender Leistungsanspruch über die alte Kasse. Danach besteht ebenfalls ein neues Kassenwahlrecht.

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