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Minijob und Krankenkasse ...

Verfasst: 16.04.2019, 14:55
von franzpeter
Hallo,

ist es richtig, dass bei der Beschäftigung eines Minijobbers > 450 € dies lediglich der GKV mitgeteilt werden muss und diese alle Beiträge für

- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung

vom Konto einzieht und dann verteilt ?

Re: Minijob und Krankenkasse ...

Verfasst: 16.04.2019, 15:35
von RHW
Hallo,

die Minijobzentrale zieht die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung ein. Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an.

Bei der Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren bei einer Beschäftigung im Privathaushalt kümmert sich die Minijobzentrale auch um die Unfallversicherungsbeiträge: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_m ... /node.html

Gruß
RHW

Re: Minijob und Krankenkasse ...

Verfasst: 16.04.2019, 15:45
von franzpeter
Danke RHW, ich dachte bei mehr als 450 Euro ist die Minijobzentrale nicht zuständig, z.B. 500,- € ?

Re: Minijob und Krankenkasse ...

Verfasst: 16.04.2019, 15:49
von RHW
Geht es um einen Minijobber, der maximal 450 Euro brutto monatlich verdient?

Oder geht es um einen Teilzeitbeschäftigten, der mehr als 450 Euro brutto verdient?

Ich habe gerade erst gesehen, dass die Ursprungsfrage nicht eindeutig ist.

Re: Minijob und Krankenkasse ...

Verfasst: 16.04.2019, 16:25
von franzpeter
Mit dem Hinweis "mehr als" wollte ich klarstellen, dass das Haushaltsscheckverfahren NICHT geht.
Es geht um einem Minijobber der 451,- € oder mehr monatlich verdient, egal ob Vollzeit oder Teilzeit.

Re: Minijob und Krankenkasse ...

Verfasst: 16.04.2019, 17:45
von RHW
Dann ist es kein Minijobber. Ein Minijobber verdient maximal 450 Euro.

Bei 451 Euro Monatsverdienst sind die normalen Pflichten eines Arbeitgebers wie bei Vollzeitbeschäftigten zu erfüllen (und zusätzlich die Sonderregelungen für Verdienst in der Gleitzone bei der Beitragsberechnung zu beachten).

Re: Minijob und Krankenkasse ...

Verfasst: 16.04.2019, 21:00
von franzpeter
Ok, dann ist es kein Minijobber, sondern ein Midijobber. Dennoch wäre es schön, wenn man die Ausgangsfrage nicht aus den Augen verlieren würde.

Ist es richtig, dass bei der Beschäftigung eines Midijobbers dies lediglich der GKV mitgeteilt werden muss und diese alle Beiträge für

- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung

vom Konto einzieht und dann verteilt ?

Re: Minijob und Krankenkasse ...

Verfasst: 16.04.2019, 22:35
von heinrich
einziehen vom Konto

Ja, wenn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird.

Wer ist der Zahlungspflichtige: der Arbeitgeber

Wer hat die Beiträge zu tragen (damit ist nicht zahlen gemeint)
zur Hälfte der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zieht
die Beitragsanteile zur KV/PV/AlV und RV von Gehalt ab.

Die Unfallversicherungsbeiträge trägt der Arbeit ALLEINE.

Re: Minijob und Krankenkasse ...

Verfasst: 17.04.2019, 08:55
von RHW
Hallo franzpeter,

wie gewünscht zurück zu der anfangs verwirrend gestellten Ausgangsfrage:

Nein, es ist nicht richtig.

Gruß
RHW