Bedürftigkeitsprüfung bei Ruhenden Leistungen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Stephan
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Bedürftigkeitsprüfung bei Ruhenden Leistungen

Beitrag von Stephan » 23.09.2019, 13:52

Hallo,
ich hab da mal eine Frage, aus einer vergangenen Selbständigkeit existiert bei der Krankenkasse ein offener Betrag von rund 10.000 € worauf die Leistungen bei der betreffenden Krankenkasse Ruhend sind.

Aktuell erhalte ich nun gerade ein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit und mich würde nun interessieren, wie ich es beantragen muss, das die Krankenkasse meine Bedürftigkeit prüft um eventuell wieder in den vollen Leistungsumfang zu rutschen.

Danke für Eure Hilfe

Czauderna
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Re: Bedürftigkeitsprüfung bei Ruhenden Leistungen

Beitrag von Czauderna » 23.09.2019, 14:31

Hallo und willkommen im Forum.
Was meinst du mit Bedürftigkeit ? - wenn du damit dem vollen Leistungsanspruch meinst, dann sieht das bei Arbeitslosengeld-1 schlecht aus.
Für Notfallbehandlungen bist du versichert und solange du noch Schulden hast bei der Kasse wird sich das nicht ändern, es sei denn, du bekommst mal Arbeitslosengeld-2 oder kannst in die Familienversicherung. Momentan kannst du eigentlich nur versuchen mit der Kasse eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschliessen, dann würde auch, solange die Ratenzahlung eingehalten wird, der Leistungsanspruch wieder voll vorhanden sein.

Stephan
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Re: Bedürftigkeitsprüfung bei Ruhenden Leistungen

Beitrag von Stephan » 23.09.2019, 14:45

Mit der Krankenkasse zu Reden gestaltet sich ehrlich gesagt etwas schwierig, ich habe schon mehrfach eine monatliche Ratenzahlung in Höhe von 100,00 Euro angeboten, jedoch war die einzige Reaktion der Krankenkasse darauf das Sie den Zoll beauftragt haben. Telefonisch wurde mir mitgeteilt, das ich die 100,00 Euro gerne monatlich überweisen darf, aber das ich dort nichts schriftliches erhalten werde.

Nun warte ich auf den Zoll, da habe ich bislang nur ein Schreiben bekommen das ich bald mal Besuch bekommen werde, aber ich glaube das auch die mir keine Ratenzahlung gestatten werden. Naja Pfänden können Sie auch nichts, da ich einfach nichts habe was gepfändet werden kann.

Czauderna
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Re: Bedürftigkeitsprüfung bei Ruhenden Leistungen

Beitrag von Czauderna » 23.09.2019, 14:51

Hallo,
das wird dann eine fruchtlose Pfändung werden. Was die Ratenzahlung betrifft, bei 100,00 € pro Monat wären das 10 Jahre ohne die Säumniszuschläge, die aber weiterberechnet werden (auch durch das Hauptzollamt). Wie kommst du überhaupt an soviel Beitragsrückstand und aus welcher Zeit stammt der, das kann ja noch nicht solange her sein, wenn die Kasse erst jetzt das Hauptzollamt mit der Vollstreckungbeauftragt hat.
Gruss
Czauderna

Stephan
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Re: Bedürftigkeitsprüfung bei Ruhenden Leistungen

Beitrag von Stephan » 23.09.2019, 14:58

Die Forderungen stammen aus 2012, 2013 und 2014 und dabei handelt es sich um ca 6500 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen.
Der Rest sind Säumniszuschläge und glaube ich 80 Euro an Kosten.

Es war damals eine schwere Zeit und naja es ist passiert und da die Krankenkasse damals einen Vollstreckungsbescheid erwirkt hat sind
diese Forderungen auch nicht verjährt.

vlac
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Re: Bedürftigkeitsprüfung bei Ruhenden Leistungen

Beitrag von vlac » 23.09.2019, 16:35

Hallo,

wenn jemand mit Beitragsschulden und ruhendem Leistungsanspruch fragt, wie er oder sie schnell wieder Leistungen beziehen kann, dann vermute ich stets, dass diese Person sich krank fühlt, und deshalb einen Arzt zu Rate ziehen möchte.

Dies ist auch mit ruhendem Leistungsanspruch durchaus möglich, denn das Ruhen bezieht sich nicht auf akute Erkrankungen und akute Schmerzzustände, zu denen auch chronische Erkrankungen gehören, die akut werden würden, wenn sie nicht behandelt werden. Außerdem gehören auch psychische Erkrankungen dazu.

Die Kosten für ein erstes Gespräch mit dem Arzt sind ohnehin gering. Und wenn eine akute Erkrankung vorliegt, die diagnostiziert und behandelt werden muss, dann werden auch diese Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Hierzu wendet man sich vorab an die Krankenkasse, und bittet um einen Behandlungsschein, den man dann dem Arzt beziehungsweise seinem Personal vorlegt. Der Arzt weiß dann, welche Leistungen er abrechnen kann, und welche nicht.

Die Aussicht, das Krankenkasse / Hauptzollamt Raten von 100 Euro akzeptieren, ist bei dieser Forderungshöhe gleich null - es würde gut zehn Jahre dauern, bis alles bezahlt ist.

Damit sich Krankenkasse und Hauptzollamt überhaupt damit beschäftigen, müsste man bei mindestens 300 Euro im Monat und mit wirklich überzeugenden Argumenten einsteigen, und selbst dann würde es hart, hier irgendwas zu bewegen.

In jedem Fall solltest Du, unter dem Vorbehalt, dass Du keine Privatinsolvenz anstrebst, Zahlungen leisten, auch wenn die Krankenkasse Dir keine Vereinbarung gibt. Denn Monat für Monat kommen 65 Euro an Säumniszuschlägen hinzu, die es Monat für Monat etwas schwerer machen, von der Forderung weg zu kommen.

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