AOK bucht 277€ ab und macht Probleme!

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Yoshi
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AOK bucht 277€ ab und macht Probleme!

Beitrag von Yoshi » 15.08.2008, 15:34

Hallo alle zusammnen,

ich habe da ein Problem und keiner kann mir sagen, was ich nun tun soll. Vielleicht kann mir hier jemand helfen?
Zur Sache: ich war von 2002 bis Mitte Juni 2008 durchgehend bei der AOK versichert. War in diesem Zeitraum teilweise familienversichert, teilweise freiwillig versichert, teilweise studentenversichert und ab April 2008 dort wieder freiwillig versichert. Mitte Juni habe ich nun geheiratet und bin seitdem über meinem Mann familienversichert (habe kein eigenes Einkommen und arbeitsamt-technisch steht mir nichts zu. Sprich: kein Hartz IV).
Als mein Mann bei seiner TK wegen mir was nachgefragt hat, hat er was falsches verstanden und er war dann der Meinung, dass ich bei der AOK selber kündigen muss. Das habe ich dann zwei Tage später nach der Hochzeit gemacht (gekündigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt). Kurze Zeit später bekam ich dann von einem schockierten AOK-Sachbearbeiter einen Anruf, dass ich doch nicht ohne KV sein kann etc. Ich habe ihm dann erklärt, dass ich nun über meinem Mann versichert bin. Da war er beruhigt, hat mir sogar zur Hochzeit gratuliert und wollte nur noch, dass ich meine Heiratsurkunde, Exmatrikulationsbescheinigung etc. hinschicke. Für mich war das dann erledigt und habe dann Ende Juni das Lastschriftverfahren für die AOK gelöscht/gekündigt.
Anscheinend hat er nichts bearbeitet, da ich Mitte Juli eine "nette" Mahnung bekommen habe, dass ich doch bitte den Beitrag zahlen soll. Als ich da anreif, bekam ich zu hören, dass die keinen Bescheid bekommen hätten, dass ich über meinen Mann versichert wäre und ich daher immer noch bei denen versichert bin. Daher hat meine neue KK der AOK einen Brief geschrieben, die bestätigt, dass ich da familienversichert bin.
Dachte, dass wäre damit erledigt, aber was höre ich gestern von der Bankangestellten? Die AOK hat sage und schreibe 277 € von meinem Konto abgebucht! Ist das überhaupt erlaubt???
Ich habe natürlich sofort protestiert und das Geld zurück gebucht, aber bei einem Anruf bei der AOK fühlt sich keiner zuständig und derjenige, der für mich zuständig wäre, ist kurioserweise immer nicht da, wenn ich anrufe und einen Rückruf wäre auch nicht möglich! Auch kann mir keiner erklären, wie dieser Beitrag zustände kommt!
Hääää???
Nun meine Fragen:was mach ich denn jetzt?Dürfen die einfach von meinem Konto Geld abbuchen, obwohl ich das Lastschriftverfahren gelöscht habe? Und wieso bin ich da noch versichert, obwohl ich da gekündigt habe bzw. nun bei meinem Mann familienversichert bin?Und wie soll ich mich nun weiterhin benehmen?
Vielen Dank schon mal im voraus!

Rentner
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Beitrag von Rentner » 15.08.2008, 16:27

Nun, eine freiwillige Versicherung bedarf keiner Kündigung wenn eine Familienversicherung möglich ist. Die kann ohne Kündigung zum Zeitpunkt der Heirat wirksam werden.

Sind die 277 € möglicherweise noch aus der Zeit der freiwilligen Versicherung ?. Die Beiträge werden immer erst Mitte des Folgemonats fällig, d.h. der Junibeitrag erst Mitte Juli.

Beiträge ohne Abbuchungserlaubnis dürfen nicht abgebucht werden. Auch müßte auf der Abbuchung der Zeitraum für die Versicherung angegeben sein. Wenn nein, dann einfach auf eine Mahnung warten und ggf. Einspruch einlegen, worauf eine Begründung kommen muß.

Yoshi
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Beitrag von Yoshi » 16.08.2008, 10:10

Das weiß ich nun mittlerweile auch, dass ich hätte nicht kündigen müssen. Aber hinterher ist man ja immer schlauer.

Nein, ich habe meine Beiträge immer schön bezahlt. Laut Bankauskunft sind die 277€ der Beitrag für den Monat Juli! Etwas anderes stand da nicht. Wäre es für den Monat Juni+Juli, dann möchte ich gerne wissen, wie dieser Beitrag zustande gekommen ist. Auch habe ich keinen Brief mit einer Erklärung bekommen. Komisch ist doch schon alles.

Was mich wundert, ist, wie die das geschafft haben, einfach mal von mir das Geld abzubuchen. Ist das eigentlich rechtens???
Ich will da nun keinen Anwalt losschicken. Ich habe nur Panik, dass da noch eine dicke Überraschung von der AOK-Seite kommt und ich dann eine hohe Geldsumme zu zahlen habe...also "darf" ich dann einfach so abwarten und Tee trinken?

Rentner
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Beitrag von Rentner » 16.08.2008, 13:49

Nein, rechtens ist dies nicht - ist dann ein Fehler der Kasse.

Der Widerruf der Abbuchungsermächtigung hast du gegenüber der Kasse abgegeben. Da die Bank dies ja nicht wusste, hat die wohl diese Abbuchung wie gewohnt auch akzeptiert.

Wenn der Beitrag für den Monat Juli war und im Juni geheiratet wurde, einfach den Beitrag rückbuchen lassen oder besser, die Kasse zur Rücküberweisung auffordern.

Eine Überraschung kann nicht kommen, wenn der Beitrag für die freiwillige Versicherung für Juli galt und ihr im Juni geheiratet hattet.

Es gibt allerdings eine andere Erklärung:

Es wurden 277 € abgebucht. Die Beitragshöhe weist auf eine hauptberufliche Selbstständigkeit hin und die würde auch bei Heirat in dieser Höhe weiterlaufen, da eine Familienversicherung dadurch ausgeschlossen ist.

Oder warum hat du bisher 277 € bezahlt und nicht ca. 130 €, was der "normale" Beitrag als Mitglied ohne Einkommen wäre.

Yoshi
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Beitrag von Yoshi » 16.08.2008, 18:00

Nee, ich habe den "normalen" Beitragsatz bezahlt. Also etwa 130€ im Monat.
Habe mir schon überlegt, ob die 277€ die Beiträge für Juni und Juli waren, aber das wären ja dann "nur" etwa 260€.
Was ist dann der Rest? Mahngebühren???
Habe ja heute gehofft, dass heute ein Brief von denen kommt, aber da war nichts. Vielleicht kommt am Montag etwas von denen...wenn überhaupt.
Aber danke Rentner, ich bin schon beruhigt und kann wenigstens nun das Wochenende genießen. Anscheinend liegt das an denen und nicht an mir.
Trotzdem alldem: ein wenig dreist ist das schon von der KK!

brinki
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Freiwillige Versicherung

Beitrag von brinki » 16.08.2008, 19:28

Das Abbuchen der Beiträge funktioniert so:
Der Beitrag für Juni wird z. B. am 15. Juli 2008 und
der Juli-Beitrag wird z. B. am 15. August 2008 fällig, somit ist es mit Sicherheit so, dass die Zahlungen für die vergangenen Monate waren.

bandrea459@aol.com

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 17.08.2008, 17:38

Hallo,

alle ungerechtfertigten Abbuchungen kann man innerhalb von 6 Wochen bei der Bank zurückbuchen lassen.
Aber vorsicht, hat man die Einzugsermächtigung nicht nachweislich entzogen und/oder ist die Abbuchungshöhe doch korrekt, dann werden die Gebühren von der AOK zurückgefordert.

Ich würde bei der AOK vorbeigehen und mir genau vorrechnen lassen, wie die auf die Summe kommen. Es könnten auch durchaus 2 Monate der Mindestsinstufung für die sonstigen Versicherten sein. Und die Fälligkeit der Beiträge bestimmt die Satzung. Und welche AOK das ist und was in der Satzung steht, ist nicht bekannt.

LG, Fee

Yoshi
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Beitrag von Yoshi » 21.08.2008, 12:15

Hallo, nachdem einige Zet nun verstrichen ist, ist gestern endlich ein Brief von der AOK gekommen (nachdem ich am Montag endlich jemanden erreicht habe)!
Nun soll ich nur den Betrag von Anfang Juni bis Mitte Juni bezahlen. Das sehe ich nun ein, aber wieso soll ich denn nun die "Rückbelastungsprovision der Bank" bezahlen???

Also, im Brief steht:

"Entsprechend dieser Regelung reichten wir Ihrer Bank eine Lastschrift für den Beitragsmonat 01.06.08 bis 13.06.08 über 61,11 € ein.

Ihre Bank hat jedoch diese Lastschrift nicht eingelöst und uns folgende Rückbelastung erteilt:

Nicht eingelöste lastschrift 61,11 €
Rückbelastungsprovision der Bank 12,00€
Mahngebühren
Säumniszuschläge

Gesamtbetrag 73,11 €"

Wie gesagt, im Juli habe ich ja da angerufen, weil ich eine Mahnung bekommen habe, weil die das Geld zwar abgebucht haben, aber da ich kein Geld drauf hatte, wurde der Betrag von der Bank zurückgebucht.

Muß ich nun die 12 € bezahlen?

Buzz Lightyear
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Beitrag von Buzz Lightyear » 22.08.2008, 06:27

mmh. es kommt drauf an. :wink:
Wenn du den Lastschrifteinzug wirklich widerrufen hattest, bevor die AOK abgebucht hatte und du es beweisen kannst (schriftlich), dann natürlich nicht.
Ich würde, erst mal diplomatisch nachfragen, ob sich evtl. der Widerruf mit dem Einzug überschnitten hat. Braucht ja immer ein Paar Tage vom Posteingang bei der AOK bis es letztendlich banktechnisch widerrufen ist. In der Regel wird das der Fall sein und der liebe AOK-Mitarbeiter wird die Bankgebühren dir nicht in Rechnung stellen.

Sollte dein Widerruf tatsächlich rechtzeitig eingegangen sein, und die AOK weigert sich, wende dich umgehend an die Verbraucherzentrale oder einen Abmahnverein.
Bleibe also schön locker, zahle deinen Krankenkassenbeitrag und gut ist.

Yoshi
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Beitrag von Yoshi » 24.08.2008, 14:59

Ich muß euch leider mit dieser Endlos-Story wieder "nerven":

nachdem ich mich "bereit" erklärt habe, die 73,11€ zu zahlen habe ich nun am Freitag wieder ein Brief von der KK bekommen. Nun muß ich einen anderen Betrag zahlen!!! Kann mir jemand diesen Absatz "übersetzen"? Ich verstehe den nämlich gar nicht...
Also, das steht im neuen Brief drin:

"Für die Zeit vom 01.06.2008 bis zum 13.06.2008 weist ihr Beitragskonto noch einen Rückstand in Höhe von 75,61 € auf. Hinzu kommen Säumniszuschläge nach § 24 des Sozialgesetzbuches Teil IV in Höhe von monatlich 5 v.H. der rückständigen Beträge.

Zum Ausgleich des Beitragskontos ... ."

Ich wollte da am Montag anrufen, wie dieser neue Betrag von 75,61€ zu stande kommt, da einige Tage davor der Betrag noch 73,11€ lautete.
Aber was soll das denn nun mit dem Sozialgesetzbuches? Und was meinen die mit "monatlich 5 v.H.". Kann mir das mal bitte jemand übersetzen, was das zu bedeuten hat??? "Beamtendeutsch" verstehe ich nämlich nicht so gut :)
Aber wer weiß, was ich morgen für einen Brief erhalte...

freiwillig
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Beitrag von freiwillig » 24.08.2008, 21:20

out
Zuletzt geändert von freiwillig am 25.08.2008, 12:38, insgesamt 1-mal geändert.

wolf
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Beitrag von wolf » 24.08.2008, 22:33

Hallo,

nur mal so als Tipp: Lass Dir doch einfach mal einen genauen Kontoauszug von denen zusenden.

Dort sind alle Zahlungseingänge und Forderungen genau vermerkt.

Yoshi
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Beitrag von Yoshi » 25.08.2008, 08:57

Mann-O-Mann, was für ein Forderung! Ist das überhaupt rechtens???

Ich bin z.Zt. arbeitssuchend und da mein Mann genug Geld verdient, bekomme ich ja keinen Cent vom Arbeitsamt.
Auch bezweifle ich, dass ich unter der Pfändungsgrenze lebe, da man meinen Mann sicherlich dafür blangen kann!???

Naja, was meint ihr nun, soll ich nun das alles bezahlen oder soll ich dagegen angehen? Lohnt sich denn überhaupt der "Aufwand".
Natürlich finde ich das sehr dreist, zumal die KK weiß, dass ich seit April arbeitssuchend bin und keinen Cent bekommen habe.

Und was mache ich denn, wenn ich da heute anrufe und die weisen mich wieder mal ab?

freiwillig
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Beitrag von freiwillig » 25.08.2008, 10:21

out.
Zuletzt geändert von freiwillig am 25.08.2008, 12:39, insgesamt 2-mal geändert.

Yoshi
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Beitrag von Yoshi » 25.08.2008, 10:52

@freiwillig:kann man das wirklich machen????Auf diesen Gedanken bin ich auch schon gekommen, aber irgendwie schreckt mich das noch zu sehr ab.

Aber wäre eine seriösere Tageszeitung nicht viieeel besser? :twisted:

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