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Rueckkehr GKV

Verfasst: 15.01.2020, 15:50
von TomFRB
Hallo, wenn man aus persoenlichen Gruenden mit knapp unter 55 in Teilzeit gehen muss und unter die Beitragsbemessungsgrenze faellt, wird man ja wieder versicherungspflichtig.
Kann eine gesetzliche KV dann aus irgendwelchen Gruenden die Aufnahme ablehnen?
Falls ja, welche koennten das sein?

Vielen Dank schon mal.

Re: Rueckkehr GKV

Verfasst: 15.01.2020, 18:39
von Czauderna
Hallo,
nein, wenn Krankenversicherungspflicht eintritt und die Altersgrenze nicht überschritten wurde, dann muss die gewählte Kasse die Mitgliedschaft herstellen.
Gruss
Czauderna

Re: Rueckkehr GKV

Verfasst: 16.01.2020, 01:21
von TomFRB
Vielen Dank. Und ab diesem Moment wäre auch die Familienmitversichrrung möglich oder?

Re: Rueckkehr GKV

Verfasst: 16.01.2020, 10:55
von Czauderna
TomFRB hat geschrieben:
16.01.2020, 01:21
Vielen Dank. Und ab diesem Moment wäre auch die Familienmitversichrrung möglich oder?
Hallo,
mit einer Familienversicherung ist das ggf. etwas anders - was genau meinst du ?.
Gruss
Czauderna

Re: Rueckkehr GKV

Verfasst: 16.01.2020, 16:24
von TomFRB
Na dass ich dann meine Frau und kind mitversichern kann
.

Re: Rueckkehr GKV

Verfasst: 16.01.2020, 17:59
von Czauderna
TomFRB hat geschrieben:
16.01.2020, 16:24
Na dass ich dann meine Frau und kind mitversichern kann
.
Hallo,
wenn sie das bisher auch schon waren dann ändert sich daran nix.
Gruss
Czauderna