Frage zum Thema Bindungswirkung
Verfasst: 24.06.2020, 20:48
Wenn ein Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich in der GKV ist und dann Krankengeld bezieht, wird dann aus der freiwilligen Versicherung eine
Pflichtversicherung bzw. eine versicherungspflichtige Beschäftigung ?
Ich habe nämlich hier eine Aussage vorliegen, dass beim Wechsel von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in eine
freiwillige Versicherung eine neue Bindungswirkung ausgelöst werden kann und man dann 6 Monate lang nicht wechseln
kann.
Wäre nett, wenn das mal näher erläutert werden könnte.
Die konkrete Konstellation ist folgende:
Arbeitnehmer war freiwillig versichert und bekommt Krankengeld.
Nach Ende der AU möchte der Arbeitnehmer sich als Nichterwerbstätiger freiwillig versichern.
Welche Auswirkungen in Bezug auf Bindungswirkungen hat es, wenn:
a) der Nichterwerbstätige zunächst bei seiner alten Kasse als freiwillige Mitglied bleibt, sobald die AU endet, und er 1-2 Monate später wechselt.
b) der Nichterwerbstätige ab AU-Ende als freiwilliges Mitglied bei der neuen Kasse versichert werden möchte.
Dank für eine Rückmeldung.
Pflichtversicherung bzw. eine versicherungspflichtige Beschäftigung ?
Ich habe nämlich hier eine Aussage vorliegen, dass beim Wechsel von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in eine
freiwillige Versicherung eine neue Bindungswirkung ausgelöst werden kann und man dann 6 Monate lang nicht wechseln
kann.
Wäre nett, wenn das mal näher erläutert werden könnte.
Die konkrete Konstellation ist folgende:
Arbeitnehmer war freiwillig versichert und bekommt Krankengeld.
Nach Ende der AU möchte der Arbeitnehmer sich als Nichterwerbstätiger freiwillig versichern.
Welche Auswirkungen in Bezug auf Bindungswirkungen hat es, wenn:
a) der Nichterwerbstätige zunächst bei seiner alten Kasse als freiwillige Mitglied bleibt, sobald die AU endet, und er 1-2 Monate später wechselt.
b) der Nichterwerbstätige ab AU-Ende als freiwilliges Mitglied bei der neuen Kasse versichert werden möchte.
Dank für eine Rückmeldung.