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Frage zum Thema Bindungswirkung

Verfasst: 24.06.2020, 20:48
von GKVfan
Wenn ein Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich in der GKV ist und dann Krankengeld bezieht, wird dann aus der freiwilligen Versicherung eine
Pflichtversicherung bzw. eine versicherungspflichtige Beschäftigung ?

Ich habe nämlich hier eine Aussage vorliegen, dass beim Wechsel von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in eine
freiwillige Versicherung eine neue Bindungswirkung ausgelöst werden kann und man dann 6 Monate lang nicht wechseln
kann.

Wäre nett, wenn das mal näher erläutert werden könnte.

Die konkrete Konstellation ist folgende:

Arbeitnehmer war freiwillig versichert und bekommt Krankengeld.
Nach Ende der AU möchte der Arbeitnehmer sich als Nichterwerbstätiger freiwillig versichern.

Welche Auswirkungen in Bezug auf Bindungswirkungen hat es, wenn:

a) der Nichterwerbstätige zunächst bei seiner alten Kasse als freiwillige Mitglied bleibt, sobald die AU endet, und er 1-2 Monate später wechselt.
b) der Nichterwerbstätige ab AU-Ende als freiwilliges Mitglied bei der neuen Kasse versichert werden möchte.

Dank für eine Rückmeldung.

Re: Frage zum Thema Bindungswirkung

Verfasst: 25.06.2020, 09:47
von Czauderna
Hallo,
das kommt meines Wissens nach auf die genauen Daten an.
Grundsätzlich gilt aber, dass bei einem Wechsel von pflicht- auf freiwillig versichert auch eine neue Bindungsfrist eintritt, allerdings kenne ich da den Zeitraum von 18 Monaten, nicht 6 Monate.
Sicher wird sich aber dazu noch ein aktiver Experte melden und wenn nötig mich ergänzen oder korrigieren.
Gruss
Czauderna

Re: Frage zum Thema Bindungswirkung

Verfasst: 25.06.2020, 12:28
von GKVfan
Czauderna hat geschrieben:
25.06.2020, 09:47
Grundsätzlich gilt aber, dass bei einem Wechsel von pflicht- auf freiwillig versichert auch eine neue Bindungsfrist eintritt, ...
Dann käme es wohl auf die Frage an, ob ein eigentlich freiwillig versicherter Arbeitnehmer durch den Krankengeldbezug in die
Plichtversicherung "rutscht" oder ob dieser den vor dem Krankengeldbezug vorherrschenden Status des freiwillig versicherten beibehält.

Re: Frage zum Thema Bindungswirkung

Verfasst: 25.06.2020, 12:56
von Czauderna
GKVfan hat geschrieben:
25.06.2020, 12:28
Czauderna hat geschrieben:
25.06.2020, 09:47
Grundsätzlich gilt aber, dass bei einem Wechsel von pflicht- auf freiwillig versichert auch eine neue Bindungsfrist eintritt, ...
Dann käme es wohl auf die Frage an, ob ein eigentlich freiwillig versicherter Arbeitnehmer durch den Krankengeldbezug in die
Plichtversicherung "rutscht" oder ob dieser den vor dem Krankengeldbezug vorherrschenden Status des freiwillig versicherten beibehält.
Hallo,
nein, durch den Krankengeldbezug ändert sich der Status nicht, also kein automatischer Wechsel von Freiwillig- in Pflichtversichert.
Gruss
Czauderna

Re: Frage zum Thema Bindungswirkung

Verfasst: 08.10.2020, 14:46
von interessiert20
Czauderna hat geschrieben:
25.06.2020, 09:47
Hallo,
das kommt meines Wissens nach auf die genauen Daten an.
Grundsätzlich gilt aber, dass bei einem Wechsel von pflicht- auf freiwillig versichert auch eine neue Bindungsfrist eintritt, allerdings kenne ich da den Zeitraum von 18 Monaten, nicht 6 Monate.
Sicher wird sich aber dazu noch ein aktiver Experte melden und wenn nötig mich ergänzen oder korrigieren.
Gruss
Czauderna
Hallo!
Durch den Krankengeldbezug ändert sich der Status nicht, d.h. erfolgt kein automatischer Wechsel von Freiwillig in Pflichtversichert.