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Wechsel der GKV ...

Verfasst: 26.07.2020, 12:24
von GKVfan
Hallo,

man kann ja seine GKV mit Frist von 2 Monaten gemäß § 175 (4) SGB V kündigen.

Folgende Fragen sind aufgetaucht:

Wenn die Kündigung noch im Juli erfolgt, ist man dann noch bis zum 30.09.2020 bei dieser GKV versichert und ist die Versicherung
verpflichtet laufende Behandlungen, Therapien und Medikamente bis dahin noch zu bezahlen ?

Kann man sich dann bis zum 30.09.2020 Zeit lassen eine neue GKV zu suchen ?

Hat man einen Rechtsanspruch darauf, dass einem die alte GKV die Zeiten bescheinigt während derer man dort
versichert war ? Ich finde dazu keine Rechtsgrundlage, dennoch dürfte das ja wichtig sein ?

Schönen Sonntag noch ...

Re: Wechsel der GKV ...

Verfasst: 26.07.2020, 13:14
von D-S-E
GKVfan hat geschrieben:
26.07.2020, 12:24
Hallo,

man kann ja seine GKV mit Frist von 2 Monaten gemäß § 175 (4) SGB V kündigen.

Folgende Fragen sind aufgetaucht:

Wenn die Kündigung noch im Juli erfolgt, ist man dann noch bis zum 30.09.2020 bei dieser GKV versichert und ist die Versicherung
verpflichtet laufende Behandlungen, Therapien und Medikamente bis dahin noch zu bezahlen ?

Ja, das ist man. Und ja, das ist sie. Natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bzw. der Vorgaben der Satzung.

Kann man sich dann bis zum 30.09.2020 Zeit lassen eine neue GKV zu suchen ?

Innerhalb dieser Zeit muss der zur Meldung verpflichteten Stelle die vorläufige Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorgelegt werden, damit der Wechsel wirksam wird. Also reicht es nicht, den Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse erst am 30.09. zu stellen. So klappt das mit der Bescheinigung wohl nicht mehr.

Hat man einen Rechtsanspruch darauf, dass einem die alte GKV die Zeiten bescheinigt während derer man dort
versichert war ? Ich finde dazu keine Rechtsgrundlage, dennoch dürfte das ja wichtig sein ?

Wenn du die alte Krankenkasse darum bittest, dir deine Versicherungszeiten zu bescheinigen, dann wird sie das tun. Das klappt auch so, ohne dass du mit Rechtsgrundlagen kommst.

Schönen Sonntag noch ...
Viele Grüße
D-S-E

Re: Wechsel der GKV ...

Verfasst: 26.07.2020, 13:16
von Czauderna
GKVfan hat geschrieben:
26.07.2020, 12:24
Hallo,

man kann ja seine GKV mit Frist von 2 Monaten gemäß § 175 (4) SGB V kündigen.

Folgende Fragen sind aufgetaucht:

Wenn die Kündigung noch im Juli erfolgt, ist man dann noch bis zum 30.09.2020 bei dieser GKV versichert und ist die Versicherung
verpflichtet laufende Behandlungen, Therapien und Medikamente bis dahin noch zu bezahlen ?
selbstverständlich

Kann man sich dann bis zum 30.09.2020 Zeit lassen eine neue GKV zu suchen ?
Bis zum Ende der Kündigungsfrist (30.09.2020) muss der alten Kasse der Nachweis über eine neue Kasse vorgelegt werden, sonst ist die Kündigung nichtig. Es ist also nicht ratsam, sich erst am 30.09. eine neue Kasse zu suchen, das könnte Ärger geben

Hat man einen Rechtsanspruch darauf, dass einem die alte GKV die Zeiten bescheinigt während derer man dort
versichert war ? Ich finde dazu keine Rechtsgrundlage, dennoch dürfte das ja wichtig sein ?
Man bekommt ohnehin von der alten Kasse eine Kündigungsbestätigung, allerdings steht da nicht bei allen Kassen auch der Mitgliedschaft-beginn dabei, weil das für die neue Kasse nicht von grundlegender Bedeutung ist. Aber alle Kasse bescheinigen auf Wunsch natürlich auch die Dauer der gekündigten Mitgliedschaft

Schönen Sonntag noch ...
Danke ,gleichfalls und
Gruss
Czauderna

PS : D-S-E - ja, ja, irgendwie schaffen wir es immer mal wieder.

Re: Wechsel der GKV ...

Verfasst: 26.07.2020, 19:04
von GKVfan
Hallo,

besten Dank im Voraus.

Dann fasse ich nochmals kurz zusammen:

1. Die neue Kasse benötigt eine Kündigungsbestätigung der alten Kasse, bevor sie mich aufnehmen kann.

2. Die alte Kasse benötigt eine Aufnahmebescheinigung der neuen Kasse, damit die Kündigung wirksam wird, und zwar noch vor Ablauf der Kündigungsfrist.

3. Die alte Kasse bestätigt die gesamten Versicherungszeiten bei Bedarf zusammen mit der Kündigungsbestätigung.

Würde der neuen Kasse auch das Kündigungsschreiben an die alte Kasse ausreichen, z.B. Fax mit Sendebericht ?

Habe schon gehört, dass Kassen den Wechsel mit Verzögerungstaktiken boykottieren, nach dem Motto: Wir haben keine Kündigung erhalten etc..

Re: Wechsel der GKV ...

Verfasst: 26.07.2020, 19:17
von Czauderna
Hallo,
Würde der neuen Kasse auch das Kündigungsschreiben an die alte Kasse ausreichen, z.B. Fax mit Sendebericht ?
nein, das glaube ich nicht, dass das ausreichen könnte. Ich jedenfalls, hätte das nicht anerkannt. Kündigungsbestätigung der alten Kasse und alles hat seine Ordnung. Ich wüsste auch gar nicht, warum ich zu solchen Mitteln greifen sollte, zumal wenn es sich um ein Mitglied mit einer "Vorgeschichte" handeln würde.
Klar gibt es bei den Kassen meist auch "Spezialteams", die versuchen eine Kündigung zu vermeiden oder dass eine Kündigung zurückgenommen wird vor Ablauf der Kündigungsfrist, aber solchen "Halteversuchen" kann man ja widerstehen, oder ?.
Gruss
Czauderna

Re: Wechsel der GKV ...

Verfasst: 26.07.2020, 19:40
von GKVfan
Czauderna hat geschrieben:
26.07.2020, 19:17
... mit einer "Vorgeschichte" ...
Was meinst Du mit "Vorgeschichte" ?

Re: Wechsel der GKV ...

Verfasst: 26.07.2020, 19:48
von Czauderna
GKVfan hat geschrieben:
26.07.2020, 19:40
Czauderna hat geschrieben:
26.07.2020, 19:17
... mit einer "Vorgeschichte" ...
Was meinst Du mit "Vorgeschichte" ?
Hallo,
na ja, also wenn ich eine Kündigung auf den Schreibtisch bekam von einem/r Versicherten, der/die sich ständig beschwerte, z.B. wegen Leistungsablehnungen oder über die Beitragsberechnung oder über die Kasse im Allgemeinen und/oder, wenn es sich um einen sehr kostenintensiven Versicherten handelte, da wurde eben nicht mit allen Mitteln versucht diese Kündigung rückgängig zu machen, da gab es nur die vorgeschriebene Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen und die Sache war erledigt. Das meinte ich mit "Vorgeschichte".
Konkret auf Dich gemünzt - wenn Du Ärger mit Deiner Kasse hattest und jetzt die Kündigung schreibst, dann könnte ich mir vorstellen, dass Du dann auch eine "Vorgeschichte" hast und die Kasse Dir keine Steine in Form eines Haltversuches in den Weg legen wird, das muss nicht sein, ist aber
realistischer als umgekehrt.
Gruss
Czauderna

Re: Wechsel der GKV ...

Verfasst: 26.07.2020, 20:19
von GKVfan
Czauderna hat geschrieben:
26.07.2020, 19:48
..., da gab es nur die vorgeschriebene Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen und die Sache war erledigt.
Ok, d.h. Du hättest keine Bestätigung der Versicherungszeiten mitgesendet ?

Woher kann der Versicherte so etwas dann bekommen (daher oben die Frage nach der Rechtsgrundlage), denn
das kann ja für später wichtig werden.

Re: Wechsel der GKV ...

Verfasst: 27.07.2020, 10:45
von GKVfan
Hallo,

siehe Erläuterungen zu R 0810, Abschnitt 4 (Angaben zur Prüfung ...), dritter Absatz, vorletzter Satz:

https://www.deutsche-rentenversicherung ... onFile&v=4

Die Zeiträume einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Familienversicherung
müssen anhand von Bescheinigungen belegt werden können.

Welche Bescheinigungen sind hier gemeint und wer, wenn nicht die Kasse, stellt diese aus ?

Re: Wechsel der GKV ...

Verfasst: 27.07.2020, 12:20
von Czauderna
Hallo,
ich habe mich doch nicht etwa unverständlich ausgedrückt ?.
Die Kündigungsbestätigung enthält bzw. enthielt nie den Beginn der gekündigten Mitgliedschaft, sondern nur das Enddatum der Mitgliedschaft.
Wer eine Bescheinigung über die Gesamtlaufzeit der gekündigten Mitgliedschaft haben wollt oder will, der bekommt sie auch von der Krankenkasse.
Die Bescheinigungen, welche du in deinem letzten Beitrag angeführt hast, werden natürlich idealerweise von der betreffenden Kasse direkt ausgestellt, man kann aber auch mit anderen, geeigneten Unterlagen eine Mitgliedschaft nachweisen, z.B. durch Arbeitgeberunterlagen, eigene Unterlagen (z.B. Schreiben der Kasse) oder auch durch die Rentenversicherung selbst (Abführung von Pflichtbeiträgen zur RV durch die Kasse) und ggf. auch durch eidesstattliche Erklärungen.
Dafür gibt es auch Rechtsgrundlagen, die habe ich aber, weil bisher nicht erforderlich auch nicht zur Verfügung.
Gruss
Czauderna

Re: Wechsel der GKV ...

Verfasst: 28.07.2020, 09:33
von vikingz
Hallo,

Ihre Zusammenfassung ist so weit richtig,

Sobald Sie versuchen, eine Bescheinigung über die Versicherungszeiten zu bekommen, werden Sie feststellen, dass es kein Problem gibt, weil die bisherige Kasse sie ausstellen wird.

Bei der neuen Kasse reicht man die Kündigungsbestätigung ein, wenn man es aber wichtig findet, dann man man auch weitere Bescheinigungen mitschicken, Die Kündigungsbestätigung reicht aber aus.

Zur Rentenantragstellung müssen Bescheinigungen nur nachträglich vorgelegt werden, wenn die Angaben nicht plausibel sind. Das kommt quasi nie vor, und wenn doch, dann klärt das die zuständige Kasse schon selbst. Nur die wenigsten Leute können Versicherungszeitenbescheinigungen für rund 30 Jahre vorlegen.