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Frage zu weiterer Therapie nach Reha

Verfasst: 24.10.2020, 22:19
von heljenser
Guten Abend!

Entschuldigt bitte, wenn die Frage hier falsch sein sollte, aber irgendwie tue ich mich momentan etwas schwer, ein passendes Forum für die Frage zu finden.

Ich lese aktuell meinen ausführlichen Reha-Entlassungsbericht :roll: und bin dabei im Bereich Weitere Therapien über die folgende Formulierung gestolpert:
Bei ICD-Diagnose R26.2 gilt beim Pat. besonderer Verordnungsbedarf für Heilmittel nach §106 Abs. 2 Satz 4 SGB V.
Kann mir bitte jemand erklären, welche Bedeutung das für mich hat? Oder hat das spezielle Auswirkungen? Kann der Arzt jetzt Hilfsmittel oder Leistungen einfacher verordnen? Z. B. podologische Fusspflege oder ähnliches?

Das ist für mich momentan wirklich alles ein grosses Fragezeichen ;)

Danke für eventuelle Antworten...

Re: Frage zu weiterer Therapie nach Reha

Verfasst: 25.10.2020, 12:18
von Czauderna
Hallo,
hier mal der Link zum Gesetz - https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__106.html -
es geht hier um die Verordnung von Heilmittel außerhalb der Vertragsärztlichen Versorgung, d.h. hier um einen "Einzelfall", bei dem die Notwendigkeit der Kostenübernahme durch die Kasse nach diesem § geprüft wird, d.h. die evtl. Verordnung muss von der Kasse genehmigt werden. Welche Heilmittel/Therapien das sind, da erfährst du konkret von deinem behandelnden Arzt. Ob die Verordnung einfacher wird, das kann sein, muss aber nicht - könnte sein bzw. wird so sein, dass die Kasse in einem solchen Verordnungsfall auch noch mal den MDK einschalten wird.
Gruss
Czauderna