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zurück zur GKV - aber was ist im Rentenalter?

Verfasst: 05.02.2021, 14:11
von nadann1
Hallo zusammen,

ich stehe vor einer echten Herausforderung.
Nach ca. 25 Jahren Selbständigkeit (werde bald 53) und einer PKV neigt sich dieser Lebensabschnitt vermutlich demnächst dem Ende zu.

Wenn ich jetzt in ein Angestelltenverhältnis wechsle und unter der Bemessungsgrenze verdiene, dann bin ich ja wieder gesetzlich Pflichtversichert in der GKV, richtig?
Meine PKV muss ich dann kündigen und verliere die Altersansparung (oder wie das heißt, dass man im Rentenalter geringere Beiträge hat) - da kann man nichts gegen machen, oder? Eine Anwartschaft in der PKV zu behalten, ist recht teuer (ca. 300,- Euro im Monat – zahle aktuell 660, davon ca. 100 für meine Tochter)

Nachdem ich in meiner „zweiten Lebenshälfte“ nicht mehr auf 90% Beitragsjahre in der GKV komme, stehe ich spätestens beim Eintritt ins Rentenalter dann ganz ohne KV da, weil mich die Krankenversicherung für Rentner dann ja nicht aufnehmen wird, oder?
Und mit 67 eine neue PKV abzuschließen ist vermutlich unbezahlbar.

Ich kann mir gut vorstellen, dass gerade jetzt sehr viele Solo-Selbständige vor genau dieser Fragestellung stehen – was macht man in einem solchen Fall. Ich kann ja nicht sehenden Auges auf eine versicherungslose Zeit zusteuern; gerade im Alter wird da wohl dann immer mal etwas kommen können.

Ich bin schon sehr gespannt auf eure Meinung

Re: zurück zur GKV - aber was ist im Rentenalter?

Verfasst: 05.02.2021, 14:35
von Czauderna
Hallo und herzlich willkommen im Forum.
Nachdem ich in meiner „zweiten Lebenshälfte“ nicht mehr auf 90% Beitragsjahre in der GKV komme, stehe ich spätestens beim Eintritt ins Rentenalter dann ganz ohne KV da, weil mich die Krankenversicherung für Rentner dann ja nicht aufnehmen wird, oder?
Und mit 67 eine neue PKV abzuschließen ist vermutlich unbezahlbar.

Das ist ein Irrtum - es stimmt zwar, dass du nicht in die Krankenversicherung der Rentner kannst, weil du die Vorversicherungszeit nicht erfüllt hast, aber in der GKV-Kasse kannst bleiben im Rahmen einer freiwilligen Versicherung.
Was die Höhe deines Beitrages betrifft, kommt es darauf an, wie viel und was du an regelmäßigen Einnahmen als Rentner haben wirst.
Derzeit liegt die Mindestbeitragsbemessungsgrenze bei 1096,67 € und die Höchstbeitragsbemessungsgrenze bei 4837,50 € - das wird sich bis zu deinem Rentnerdasein noch nach oben verändern, wenn sich nicht die Rechtslage generell bis dahin verändert, was man heute auch noch nicht absehen kann.
Gruss
Czauderna

Re: zurück zur GKV - aber was ist im Rentenalter?

Verfasst: 05.02.2021, 15:36
von nadann1
Hallo Czauderna,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Da ich nur eine geringe Rente (ca. 500,- Euro Stand heute) bekommen werde, habe ich natürlich als Selbständiger privat vorgesorgt. Mieteinnahmen werden voraussichtlich meine Altersvorsorge sein.
Wie werden denn meine Einnahmen berechnet - bin mit meiner Frau gemeinsam veranlagt und wir leben im Zugewinn. Die Immobilien wurde während der Ehe angeschafft.
Nimmt man da einfach 50% der Mieteinnahmen + meine persönliche Rente und hat somit die Bemessungsgrundlage? Und davon dann 14% Stand heute, oder?
Und ja - ich natürlich auf eine Pflichtversicherung für alle, so wie es vor einigen Jahren schon mal angedacht war bzw. darauf, dass dieser Ausschluss in der Rente wegen Corona gekippt wird, weil es zu viele werden.

Re: zurück zur GKV - aber was ist im Rentenalter?

Verfasst: 05.02.2021, 17:52
von D-S-E
Hallo nadann1,

ob gemeinsam veranlagt oder nicht - das spielt keine Rolle, denn es kommt nur darauf an, für wen die Mieteinnahmen im Steuerbescheid auftauchen. Tauchen sie auf der Ehemann-Seite auf, teilst du sie durch 12 und hast die monatlichen Mieteinmahmen. Außerdem zahlst du aus eventuellen Kapitalerträgen einen Beitrag oder anderen Einkünften, sowie aus allen Renten und Betriebsrenten.

Davon Stand heute 14 Prozent plus Zusatzbeitrag der Kasse.

Viele Grüße
D-S-E