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Familienversicherung Sparer-Pauschbetrag

Verfasst: 21.03.2021, 17:52
von Beo
Hallo, ich bin verheiratet und über meinen Mann in der Fami versichert. Ich habe Zinseinnahmen, mein Mann nicht. Außerdem habe ich eine Mieteinnahme, sonst kein Einkommen.
Kann mir jemand sagen, ob zur Berechnung meines Gesamteinkommens für die FamiV der Sparer-Pauschbetrag von den Zinsen abgezogen wird? Ich habe zwar mit der KK telefoniert, die Dame sagte mir aber: "Da wird nichts abgezogen, das gilt nur für die Steuer, Zinsen sind Einkommen!"
Nachdem ich im Internet viel gelesen habe, meine ich aber, dass Zinsen unter dem Pauschbetrag nicht zum Gesamteinkommen gezählt werden dürfen. Wer hat nun Recht?
Falls es doch abgezogen wird, darf ich dann die gesamten 1602€ Sparer-Pausch ausnützen, weil verheiratet oder nur 801€ weil die Zinsen nur auf mich laufen? Ich bin jetzt sehr verwirrt, weil ich mir so sicher war, dass ich richtig informiert bin.
Oder hat sich da in den letzten Jahren etwas gesetzlich geändert?
Ganz herzlichen Dank für eure Hilfe!
LG Bea

Re: Familienversicherung Sparer-Pauschbetrag

Verfasst: 21.03.2021, 18:56
von Czauderna
Hallo,
der nachstehende Text stammt nicht von mir, sondern von unserem Experten "Heinrich", der im Nachbarforum auf eine solche Frage geantwortet hat.
Ich denke, er hat nicht dagegen, wenn ich ihn hier zitiere .

Für die FAMI gilt § 10 SGB V.

In § 10 Abs. 1 nr. 5 steht der Begriff des

GESAMTEINKOMMENS.

Ja; was ist denn das schon wieder ?

Dann steht in § 16 SGB IV folgendes:
Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.

puh: dann müssen wir uns mit dem STeuerrecht befassen.

in folgenden LINK ist nun zu erkennen, dass sich Menschen beim GKV Spitzenverband in Berlin (Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen)
mit dieser Frage (und anderen Fragen) schon längst beschäftigt haben
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 6.2019.pdf


Dort steht dann unter Punkt 2.3.2 (Seite 19) drin, dass
der Sparer-Pauschbetrag von 801,00 EUR einkommensM I N D E R N D in Abzug gebracht werden kann


Gruss
Czauderna

Re: Familienversicherung Sparer-Pauschbetrag

Verfasst: 21.03.2021, 20:09
von Beo
Hallo Czauderna, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung :)
Ja, genau diese Info habe ich an verschiedenen Stellen auch gefunden. Um so mehr bin ich durch die Aussage der KK-Sachbearbeiterin verunsichert.
Der Grund für meinen Anruf dort war, dass ich mich informieren wollte, ob ich als Verheiratete über den gesamten Sparer-Pauschbetrag von 1602 € verfügen darf. Darauf sagte sie mir, dass da nichts abgezogen wird - meine Einwände brachten nichts.
Gilt dieses Schreiben für alle GKV verbindlich? Ich verstehe nicht, dass es da solche widersprüchlichen Aussagen gibt :(
Viele Grüße
Bea

Re: Familienversicherung Sparer-Pauschbetrag

Verfasst: 21.03.2021, 20:24
von Czauderna
Hallo,
ja, die Rundschreiben des Spitzenverbandes der GKV gelten für alle GKV-Kassen verbindlich.
Gruss
Czauderna

Re: Familienversicherung Sparer-Pauschbetrag

Verfasst: 21.03.2021, 20:51
von Beo
OK, danke!
Ich hoffe, dass ich das Schreiben richtig verstehe und gehe jetzt davon aus, dass ich als Verheiratete den gesamten Sparer-Pauschbetrag nutzen darf?

Re: Familienversicherung Sparer-Pauschbetrag

Verfasst: 22.03.2021, 10:43
von Czauderna
Beo hat geschrieben:
21.03.2021, 20:51
OK, danke!
Ich hoffe, dass ich das Schreiben richtig verstehe und gehe jetzt davon aus, dass ich als Verheiratete den gesamten Sparer-Pauschbetrag nutzen darf?
Hallo,
unser Experte hat in seinem Beitrag von 801,00 € geschrieben und so sehe ich das auch, warum sollte ein Freibetrag, der nicht zur Debatte steht bei der Prüfung für die Familienversicherung einer Person (Ehegatte) dieser angerechnet werden.
Was wäre denn, wenn die Steuererklärung getrennt abgegeben würde und nicht als gemeinsame Erklärung, dann wären doch auch pro Person nur 801,00 € möglich. Also, für mich erscheinen die 801,00 € logisch.
Gruss
Czauderna

Re: Familienversicherung Sparer-Pauschbetrag

Verfasst: 22.03.2021, 11:34
von Beo
Hallo,
ich blick da gar nicht mehr durch, bekomme widersprüchliche Aussagen zu hören und zu lesen.
warum sollte ein Freibetrag, der nicht zur Debatte steht bei der Prüfung für die Familienversicherung
mir ist es leider passiert, dass der Freibetrag nicht berücksichtigt wurde und ich deswegen von der
Fami in die freiw. Versicherung wechseln mußte.
Seither habe ich jedes Jahr richtig Angst, ob das berücksichtigt wird oder nicht und ob ich wieder endlos streiten
muss :( Weil mich das so fertig macht, wäre es mega hilfreich für mich, wenn ich ein für allemal herausfinden
könnte wie das gerechnet wird.
Viele Grüße und danke für deine Einschätzung!

Re: Familienversicherung Sparer-Pauschbetrag

Verfasst: 22.03.2021, 11:56
von Czauderna
Hallo,
na ja, das sind aber nun zwei verschiedene Sachverhalte - einmal die Frage, ob der Freibetrag für dich abgezogen werden kann bei der Prüfung der Einkommensverhältnisse für die Familienversicherung - die Antwort lautet "ja" kann er - siehe dazu das Rundschreiben.
Die zweite Frage, in welcher Höhe - 1602,00 € oder nur 801,00 €.
Hier sehe ich die Antwort 801,00 € als die richtige an.
Sicher, bei gemeinsamer Steuerveranlagung und zur Berechnung der Steuer können 1602,00 € Freibetrag abgezogen werden, aber bei der Prüfung der Familienversicherung geht es nicht um gemeinsames Einkommen, sondern nur um das deinige und da kann man nicht einen Freibetrag, der für zwei Personen gilt in voller Höhe nur für eine Person, also dich, absetzen, meine ich und so lese ich das auch.
Wenn ich falsch liege, mit meiner Meinung gilt wie immer - sofort melden liebe Mitstreiter und korrigieren.
Gruss
Czauderna

Re: Familienversicherung Sparer-Pauschbetrag

Verfasst: 22.03.2021, 13:01
von Beo
Ganz herzlichen Dank für deine hilfreiche Einschätzung! Es hilft mir sehr
die Sache aus anderer Sichtweise auch zu sehen, weil ich nicht weiß, ob ich
mich da in etwas verrannt habe und falsch liege!
Bin für jede Info dankbar.
LG Bea

Re: Familienversicherung Sparer-Pauschbetrag

Verfasst: 04.05.2021, 12:17
von Bruno103
Hallo,

ich hatte genau die gleiche Frage. Die Techniker-Krankenkasse hat mir bereitwillig folgende Auskunft gegeben:

Ja, das Einkommen wird um den Sparerpauschbetrag GEMÄß STEUERERKLÄRUNG gemindert.

Dies bedeutet, dass ab dem Datum des Steuerbescheides die Familienversicherung jährlich neu geprüft wird.

Viele Grüße

Re: Familienversicherung Sparer-Pauschbetrag

Verfasst: 06.05.2021, 18:27
von Beo
Hallo Bruno103,
vielen Dank für Deine Info! Ich habe vorgestern die folgende Antwort erhalten:
"Sie möchten wissen, ob für die von Ihnen bezogenen Zinseinkünfte mit dem einfachen oder dem doppelten Sparer-Pauschbetrag zu verrechnen sind. Wir gehen davon aus, dass Sie sich auf das Rundschreiben 19g vom 12.06.2019 "Grundsätzliche Hinweise Gesamteinkommen im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung" beziehen, welches unter Titel 2.3.2 Absatz 1 einen Verweis auf die Regelungen des § 20 Abs. 9 EStG enthält.
Hier ist klar vorgesehen, dass der Sparer-Pauschbetrag nur bei zusammen veranlagten Ehegatten mit 1602 Euro anzusetzen ist, wobei bei der Einkommensermittlung auf jeden Ehegatten 801 Euro entfallen. Werden diese durch einen Ehegatten nicht aufgebraucht, so wird der übersteigende Betrag dem anderen Ehegatten zugeschrieben. Unter der Voraussetzung, dass Sie und Ihr Ehegatte steuerlich gemeinsam veranlagt sind und Ihr Ehegatte selbst seinen Sparer-Pauschbetrag nicht ausschöpft, kann für die Berücksichtigung des Gesamteinkommens auch ein höherer Abzug als 801 Euro für Sie selbst angesetzt werden.
Genau das war die Frage bei mir. Endlich Klarheit :)
Viele Grüße
Bea

Re: Familienversicherung Sparer-Pauschbetrag

Verfasst: 06.05.2021, 18:46
von Czauderna
Hallo Bea,
vielen Dank für die Rückmeldung - wieder etwas dazugelernt - Wir gehen davon aus, dass Sie sich auf das Rundschreiben 19g vom 12.06.2019 - das kannte ich nicht, bin seit 2016 nicht mehr aktiv - Das mit der Anrechnung bei Nichtausschöpfung durch den Ehegatten.
Frage ich mich jetzt nur, wie das festgestellt wird mit der Nichtausschöpfung.
Gruss
Czauderna

Re: Familienversicherung Sparer-Pauschbetrag

Verfasst: 06.05.2021, 19:55
von Beo
Hallo Czauderna,
ja, da hat sich wohl was geändert - deshalb habe ich wahrscheinlich auch widersprüchliche Aussagen dazu bekommen...
Vielleicht findet sich ja noch jemand, der sich damit auskennt und uns das abschließend sagen kann, das wäre natürlich prima :)
Sollte ich noch was in Erfahrung bringen melde ich mich wieder.

Viele Grüße
Bea

Re: Familienversicherung Sparer-Pauschbetrag

Verfasst: 08.06.2021, 15:46
von vikingz
Hallo,

das Gesamteinkommen ist mit dem Rundschreiben aus 2019 grds. neu ausformuliert worden. Im Wesentlichen hat man die vielen Erkenntnisse, Besprechungsergebnisse und Regelungen der Vorjahre neu zusammengefasst, so ganz neu war nur wenig.

Die Ausschöpfung von Pauschbeträgen ergibt sich aus dem Steuerbescheid, da sind die Einkünfte und Abzüge ja für beide getrennt ausgewiesen. Das Einkommen ist pro Person das, was unterm Strich übrig ist.

Noch ergänzt: Was man selbst oder das Finanzamt bei der Steuer falsch gemacht haben könnte, braucht man aber nicht diskutieren, der Steuerbescheid ist der verbindliche Einkommensnachweis.