Aussteuerung/Krankenkasse /MDK

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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hans58
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Aussteuerung/Krankenkasse /MDK

Beitrag von hans58 » 16.03.2009, 11:46

Hallo zusammen.
Bin neu hier und habe einige probleme.Bin seit 16.07.08 durchgehend AU und habe vor 2 wochen von der krankenkasse mitgeteilt bekommen das aussteuerung am 16.05.09 stattfindet.Da auch noch AU von 07 dazugerechnet wird geht die rechnung 78 wochen ( 3 Jahre auf ).Jetzt bekam ich am 13.03.09 von der krankenkasse ein schreiben das sie die krankengeldzahlung am 16.03.09 einstellen,und ich mich sofort bei der AFA melden muss.Begründung : Nach meinem reha bericht und anderen untersuchungen wären sie und der mdk zu dem entschluss gekommen ich könnte noch leichte tätigkeiten ausüben.Bei der AFA habe ich mich schon gemeldet.Zu meinem Doc kann ich erst donnerstag.
Was kann man tun ?
Einspruch einlegen und wenn mit doc/ohne doc/und was wenn der doc nicht mitspielen würde ? Oder kein einspruch weil die aussteuerung sowieso vor der tür steht ?
Könnt ihr mir einen rat geben?
Gruss Hans

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 16.03.2009, 13:50

Hallo,

die AU-Richtlinien besagen, dass der Doc Dich nicht einfach weiter krank schreiben darf, wenn der MDK Arbeitsfähigkeit festgestellt hat.

Wenn Dein Arzt der Meinung ist, dass Du aus medizinischen Gründen nicht arbeitsfähig bist, dann kann er gegen das MDK-Gutachten Widerspruch einlegen. Das hat aufschiebende Wirkung, d.h. Du bekommst weiter Krankengeld.

Andererseits: Höchstanspruch auf Krankengeld bedeutet nicht, dass man automatisch und unbehelligt bis zu dem Tag X das Krankengeld ausgezahlt bekommt.

Hast Du denn objektivierbare Beschwerden und Einschränkungen? hast Du eine Kopie vpm reha-Entlassungsbericht? Was steht denn drin? Hast Du das MDK-Gutachten?

Auf jeden Fall hast Du durch die Meldung bei der Arbeitsagentur schon gewissermaßen die Entscheidung akzeptiert ....

LG, Fee

hans58
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Beitrag von hans58 » 16.03.2009, 14:52

Hallo Fee
Musste mich ja wohl bei der afa melden.Wer weiss wie es letztendlich weitergeht.
Reha bericht habe ich .Besagt das ich mit vielen einschränkungen AF bin.Habe aber auch noch andere erkrankungen die nicht die reha betreffen.Mein Arzt und ich fanden das ergebnis ein witz.Aber gut,das trägt man dann mit sich rum.Mdk gutachten habe ich nicht.Die kasse hat nur einen einfachen brief geschickt.Wie gesagt zum arzt kann ich erst donnerstag (hat urlaub ).
Wenn ich nichts hätte wäre ich ja wohl nicht so lange krank geschrieben.Ich sehe für mich nicht mehr viele möglichkeiten.Wie gesagt,anspruch auf krankengeld wäre nur noch 2 monate.Also was bleibt:Weiter krank,nur 6 wochen alo,EM Rentenantrag welche erfolgsaussicht,Zähne zusammen beissen gesund schreiben und auf arbeitssuche gehen ?
Mehr bleibt warscheinlich nicht.
Gruss Hans

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 16.03.2009, 15:54

Hallo,

sprich am Donnerstag mit dem Doc. Wenn er der meinung ist, dass Du weiter arbeitsunfähig bist, kann er durch Widerspruch tätig werden. Macht er es nicht - naja.

Das andere ist ein gesellschaftliches Problem, welches Dich in 2 Monaten sowieso getroffen hätte. Hast Du Dich denn mal beraten lassen und geplant was Du nach er Aussteuerung machst?

Wenn ein Reha-Bericht vorliegt, der sogar Arbeitsfähigkeit bescheinigt, dann wird das erfahrungsgemäß mit einer Erwerbsminderungsrente nichts. Das mit den anderen Krankheiten: Hast Du die irgendwo erwähnt? Sind die nicht aktenkundig? Wenn ja, warum nicht?

Weisst Du, ich habe auch einige Krankheiten, aber ich bin nicht automatisch deswegen arbeitsunfähig. Wenn die also nirgends auftauchen, wie soll der MDK das beurteilen?

LG, Fee

hans58
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Beitrag von hans58 » 16.03.2009, 18:47

Du wirst ja auch wissen wie es so mit den reha berichten geht.Ich habe keinen bei der reha kennengelernt der nicht auf einmal gesund war.Meine behandelnde psychologin hat schon nach 50 !! gesprächsminuten zu mir gesagt sie sind arbeitsafähig und werden auch af entlassen.Eigentlich hätte ich da schon nach hause fahren sollen.Das die dame nur noch ihre kündigungszeit da absitzt haben wir alle erst später erfahren.Aber hinterher ist man immer schlauer.Hatte vorher auch noch nie etwas von einer blockfrist gehört.Damit habe ich mich erst beschäftigt als das schreiben aussteuerung von der krankenkasse kam,und dann war ich doch sehr schockiert.Aber man lernt eben immer dazu.Der mdk sollte auch meine anderen berichte/befunde haben.Aber wie man ja sehr oft liest,gegen den mdk angehen schwierig,mit dem reha ergebnis obwohl ein witz,auch schwierig,also die letzte kraft nehmen und das beste draus machen.Übrigens hat die krankenkasse auch noch geschrieben ich solle zu einem rehaberater der afa gehen.Weiß du ob es sowas gibt,und was machen die ?

Gruss hans

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.03.2009, 22:56

Hallo,
da ist etwas unklar an der Sache -
Wenn der Leistungsablauf eintritt sollte sich der Versicherte mit dem Schreiben über das Leistungsende beim Arbeitsamt melden. Er erhält nach Arbeitslosengeld obwohl er noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht.
Wenn in dem geschilderten Fall noch ein Beschäftigungsverhältnis besteht dann passt die Beurteilung des MDK nicht weil hier noch die zuletzt ausgeübte Tätigkeit berücksichtigt werden muss.
Anders sieht es aus bei Arbeitslosen - da geht es nicht danach was und wieviel man zuletzt gearbeitet hat sondern es wir die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beurteilt - dann würde das Gutachten des MDK auch passen.
Gruß
Czauderna

hans58
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Beitrag von hans58 » 17.03.2009, 12:05

Ich bin zum31.07.2008 gekündigt worden, und ab 16.07.2008 durchgehend AU. Also gelte ich doch dann erst ab 17.03.2009 ab dem mich die krankenkasse gesund schreibt offiziell als Arbeitslos,oder ?

Ausserdem liest man zu dem thema mdk/krankenkassenwiederspruch in verbindung mit einem gestellten alg 1 antrag,die tollsten sachen.
Die einen schreiben erst alg 1 antrag stellen,und wenn der genehmigt ist wiederspruch einlegen.
Andere schreiben sofort wiederspruch einlegen,und unbedingt weitere au bescheinigungen dazulegen.U.S.W.
Aber wie ist es wirklich richtig wenn man gegen die sache angeht ohne etwas falsch zu machen,und man im nachhinein nichts mehr ändern kann.
Gruss Hans

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.03.2009, 13:17

hans58 hat geschrieben:Ich bin zum31.07.2008 gekündigt worden, und ab 16.07.2008 durchgehend AU. Also gelte ich doch dann erst ab 17.03.2009 ab dem mich die krankenkasse gesund schreibt offiziell als Arbeitslos,oder ?

Ausserdem liest man zu dem thema mdk/krankenkassenwiederspruch in verbindung mit einem gestellten alg 1 antrag,die tollsten sachen.
Die einen schreiben erst alg 1 antrag stellen,und wenn der genehmigt ist wiederspruch einlegen.
Andere schreiben sofort wiederspruch einlegen,und unbedingt weitere au bescheinigungen dazulegen.U.S.W.
Aber wie ist es wirklich richtig wenn man gegen die sache angeht ohne etwas falsch zu machen,und man im nachhinein nichts mehr ändern kann.
Gruss Hans
Hallo,
nein, auch für die Kasse gelten Sie ab dem 01.08.2008 als arbeitslos, nur mit dem Unterschied dass Sie noch Krankengeldanspruch aus dem Beschäftigungsverhältnis heraus haben.
Demnach hält Sie der MDK (ob zu recht oder unrecht sei mal dahingestellt) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für leichte Tätigkeiten für vermittlungsfähig/arbeitsfähig.
Die Krankenkasse hat sich dieser Auffassung angeschlossen und die Krankengeldzahlung eingestellt.
Gruß
Czauderna

hans58
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Beitrag von hans58 » 21.03.2009, 01:12

Hallo

Mein arzt hat mich weiter krank geschrieben und wird sich schriftlich bei der krankenkasse melden.Jetzt bin ich ja ab 17.03 nach schreiben von der krankenkasse nicht mehr au.Bekomme ich denn jetzt weil der arzt wiedersprechen wird weiter krankengeld,oder alg 1 oder erst mal nichts ?

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 21.03.2009, 10:40

Hallo,

der Arzt kann und darf sie nicht weiter krank schreiben. Die AU-Richtlinien sagen ganz klar, dass die weitere Krankschereibung nicht zählt.

Was der Doc allerdings machen kann: Widerspruch gegen das MDK-Gutachten schriftlich einlegen. Das müsste er wissen.

Wenn er Dir also was von weiter krank schreiben und an Kasse schreiben sehe ich nur 2 Möglichkeiten:

1. er hat null Ahnung vom Verfahren
2. er hält Dich ebenfalls für arbeitsfähig, traut es aber nicht zu sagen und schiebt den schwarzen Peter elegant an die Kasse

LG, Fee

hans58
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Beitrag von hans58 » 21.03.2009, 11:55

Hallo Fee

Was für ein gutachten ? Weder der arzt noch ich haben ein gutachten vom mdk.Es kam lediglich ein ganz normaler brief ohne paragraphen,ohne wiederspruchsfrist etc.Ausserdem wie soll ein ganz normaler bürger der mit solch einer angelegenheit wie ich sie gerade habe wissen wie man damit umzugehen hat ?

Allerdings wenn der arzt nicht weiss was er tut, das wäre schon der super gau.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 21.03.2009, 14:38

Hallo,
es reicht auch ein handgeschriebener Zweizeiler des Arztes auf der Anfrage der Kasse. Anrecht auf eine Kopie hast Du schon, ruf an und besorg sie Dir.

Es muss ja kein Rechtsbehelf (Widerspruch) auf dem Schreiben sein. So hast Du halt ein jahr lang Zeit zum einlegen des Widerspruchs. Was allerdings ohne ärztlich untermauerte und objektivierbare Befunde ein aussichtsloses Unterfangen ist. Denn sich arebitsunfähig fühlen heisst nicht auch arbeitsunfähig sein.

Wie gesagt, die AU-Richtlinien regeln das Verfahren eindeutig. Und da der Doc Dich weiter krank geschrieben hat, gehe ich mal davon aus, dass er keine Ahnung hat oder den Aufwand scheut ....

LG, Fee

Grampa
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Beitrag von Grampa » 24.03.2009, 08:37

Hallo,

zu diesem Thema gab es in den letzten Monaten mehrere Beiträge, leider mal wieder (und das trotz mehrmaligem Hinweis von mir) wird hier falsche Auskunft gegeben...

auch wenn ich das Gefühl habe hier Perlen vor die Säue zu werfen, versuche ich erneut eine Richtigstellung:

Die KK hat einen Bescheid erlassen und somit ein Verwaltungsverfahren eröffnet. Wie in einem Verwaltungsverfahren vorzugehen ist steht klar im Gesetz, und damit meine ich nicht die AU-Richtlinien.
Der Bescheid über das Ende des Krankengeldes/Feststellung der Arbeitsfähigkeit sollte einen Rechtsbehelf aufweisen, damit hast du dann ein Widerspruchsrecht innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheides. Fehlt der REchtsbehelf, verlängert sich die Widerspruchsfrist per Gesetz auf 1 Jahr.
DU musst gegen die Feststellung DEINER Arbeitsfähigkeit und somit dem Ende DEINES Krankengeldes den Widerspruch einlegen bzw. einen Rechtsbeistand damit beauftragen, und das ist nicht DEIN Arzt.
Der Arzt kann lt. der von unserer lieben Fee so heiss geliebten AU-Richtlinien ein Zweitgutachten beantragen, das er ein Widerspruchsrecht hat steht da nirgends!

Wie oft muss ich das eigentlich noch wiederholen liebe Fee? Liest du denn auch mal was andere hier schreiben? Stell dir vor, du bist nicht die Einzige die bei einer Kasse arbeitet...

und BITTE, erzähle hier nicht so einen Unsinn dass ein Widerspruch aufschiebende Wirkung hat und er somit weiter Krankengeld bekommt, das ist der ABSOLUTE SCHWACHSINN! ich muss das mal so hart sagen, weil du offenbar nicht dazulernst...

jetzt mal Fakten:
Widerspruch von dir Hans oder einem von dir beauftragten Rechtsbeistand, das kann ein Anwalt sein oder auch z.B. ein dazu legimitierter Mitarbeiter vom VdK oder GDB, gibt mehrere Möglichkeiten, aber NICHT dein Arzt, der Widerspruch sollte natürlich begründet sein, da bietet sich ein Attest/Schreiben deines Arztes an
dann, trotz Widerspruch, Meldung bei der Arbeitsagentur für den Fall, dass der Widerspruch abgewiesen wird, die AfA zahlt dir nur ab Tag der persönlichen Meldung, gehst du erst nach dem Widerspruchsverfahren zur AfA bekommst du auch dann erst dein ALG.

Frag dich selbst, wie dein Leben weitergehen soll. Such dir Arbeit die deinem Leistungsvermögen entspricht, nutze den Rehaberater vom Arbeitsamt, lass dir Weiter- und Fortbildungen geben, wenn du in deinem erlernten Beruf nicht mehr leistungsfähig bist
Nutze weitere Therapiemöglichkeiten, auch wenn du als arbeitsfähig angesehen wirst kann/soll weitere Behandlung erfolgen, wie Fee schon schrieb haben viele Menschen Erkrankungen, mit denen man sich aber arrangieren kann und muss

Eines muss dir klar sein, auch wenn du jetzt in den Widerspruch gehst und evt. Recht bekommst, dann endet dein KRG eben 2 Monate später, was ist jetzt anders als in 2 Monaten? der Widerspruch schiebt dein eigentliches Problem nur um 2 Monate hinaus, das KRG stellt keine Lösung für dich da, das ist die Realität

Gruß
Grampa

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